Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Reglement, Wornach sich diejenige Porteurs so bey keinem Herrn in Diensten stehen und nicht in Livrée seyn, sondern um Lohn tragen, in hiesiger Residentz-Stadt und Vestung Cassel zu achten haben : Cassel, den 11. Augusti 1731
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90004914
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Königl. und Fürstl. Policey-Commission
VD18 90004914
- Contributor
-
Hessen-Kassel
- Published
-
[S.l.] , 1731 -
- Last update
-
26.05.2025, 3:50 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Associated
- Hessen-Kassel
Time of origin
- [S.l.] , 1731 -
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Unsern Demnach die Erfahrung gelehret, daß auch viele von Schul-Bedienten, durch verbottenen Wege zu ihren Bedienungen sich einzudringen gesucht, ... deßfals Ihro Königliche Majestät ... hierauff in Gnaden resolviret und befohlen, daß alle diejenige, so zu Schul-Bedienungen gelangen wollen, den gewöhnlichen Eyd, ... abschwören, und solchemnach confirmiret und bestellet werden sollen ... : Datum Cassel den 29. Tag Novemb. 1737
Gründliche Untersuchung der von Seiten Hessen-Cassel ohnnöthiger Weiß formirten Frage: Ob Ihro Hochfürstliche Durchläucht, Herr Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel, an die mit Hanau und respective dem Fürstlichen Hauß Hessen-Darmstadt Anno 1714 und 1718 errichtete Pacta überhaupt, und in specie so viel das Amt Babenhaußen betrifft, gebunden seye? : Wobey zugleich Ex Ipsis Pactis Et Statutis Illustrissimae Domus Hanoicae deutlich bewiesen wird, daß nach gäntzlicher Erlöschung des Hanauischen Manns-Stammen die Graffschafft Hanau-Müntzenberg ...
Unsern Als Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät mißfällig vorgekommen, ... welcher gestalt das Schul-Wesen in hiesigen Landen ... aus Nachlässigkeit dererjenigen, denen die Aufsicht über die Schulen absonderlich anvertrauet, in starcken Verfall gerahten ... : [Cassel den 1. Tag Februarii 1732.]
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Unsers allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Königliche Majestät zum besten derer litigirenden Partheyen und Abkürtzung derer Consistorial-Processe anliegende General-Verordnung ergehen zu lassen ...bewogen worden; ... : Cassel, den 7. Tag Julii 1738.
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Ihro Königlichen Majestät in Schweden, Unserm Allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn ist mißfällig vorgekommen, wasmasen das von alters her in denen Haupt-Städten ... eingeführte Schützen-schiessen nach der Scheibe ... mißbraucht worden ... : [Cassel, den 22. Tag Augusti 1733]