Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Reglement, Wornach sich diejenige Porteurs so bey keinem Herrn in Diensten stehen und nicht in Livrée seyn, sondern um Lohn tragen, in hiesiger Residentz-Stadt und Vestung Cassel zu achten haben : Cassel, den 11. Augusti 1731
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 90004914
- Extent
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[1] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
Königl. und Fürstl. Policey-Commission
VD18 90004914
- Contributor
-
Hessen-Kassel
- Published
-
[S.l.] , 1731 -
- Last update
-
09.04.2025, 12:57 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie
Associated
- Hessen-Kassel
Time of origin
- [S.l.] , 1731 -
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Unsern Demnach die Erfahrung gelehret, daß auch viele von Schul-Bedienten, durch verbottenen Wege zu ihren Bedienungen sich einzudringen gesucht, ... deßfals Ihro Königliche Majestät ... hierauff in Gnaden resolviret und befohlen, daß alle diejenige, so zu Schul-Bedienungen gelangen wollen, den gewöhnlichen Eyd, ... abschwören, und solchemnach confirmiret und bestellet werden sollen ... : Datum Cassel den 29. Tag Novemb. 1737

Gründliche Untersuchung der von Seiten Hessen-Cassel ohnnöthiger Weiß formirten Frage: Ob Ihro Hochfürstliche Durchläucht, Herr Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel, an die mit Hanau und respective dem Fürstlichen Hauß Hessen-Darmstadt Anno 1714 und 1718 errichtete Pacta überhaupt, und in specie so viel das Amt Babenhaußen betrifft, gebunden seye? : Wobey zugleich Ex Ipsis Pactis Et Statutis Illustrissimae Domus Hanoicae deutlich bewiesen wird, daß nach gäntzlicher Erlöschung des Hanauischen Manns-Stammen die Graffschafft Hanau-Müntzenberg ...
![Unsern Als Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät mißfällig vorgekommen, ... welcher gestalt das Schul-Wesen in hiesigen Landen ... aus Nachlässigkeit dererjenigen, denen die Aufsicht über die Schulen absonderlich anvertrauet, in starcken Verfall gerahten ... : [Cassel den 1. Tag Februarii 1732.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ddb170bb-c738-477d-87af-e8377ad669ac/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsern Als Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät mißfällig vorgekommen, ... welcher gestalt das Schul-Wesen in hiesigen Landen ... aus Nachlässigkeit dererjenigen, denen die Aufsicht über die Schulen absonderlich anvertrauet, in starcken Verfall gerahten ... : [Cassel den 1. Tag Februarii 1732.]

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Unsers allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Königliche Majestät zum besten derer litigirenden Partheyen und Abkürtzung derer Consistorial-Processe anliegende General-Verordnung ergehen zu lassen ...bewogen worden; ... : Cassel, den 7. Tag Julii 1738.
![Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Ihro Königlichen Majestät in Schweden, Unserm Allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn ist mißfällig vorgekommen, wasmasen das von alters her in denen Haupt-Städten ... eingeführte Schützen-schiessen nach der Scheibe ... mißbraucht worden ... : [Cassel, den 22. Tag Augusti 1733]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7c23dad4-46d4-4439-ad70-c4b1a685c225/full/!306,450/0/default.jpg)
Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Ihro Königlichen Majestät in Schweden, Unserm Allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn ist mißfällig vorgekommen, wasmasen das von alters her in denen Haupt-Städten ... eingeführte Schützen-schiessen nach der Scheibe ... mißbraucht worden ... : [Cassel, den 22. Tag Augusti 1733]

Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste gute Freunde. Nachdem die Erfahrung bezeuget, was masen in vorigen Jahren das leydige Geschmeiß der Raupen nicht allein viele Fruchtbare Bäume ... verderbet und abgefressen, sondern auch bey unterlassener ... Vertilgung derselben viel böser Saamen davon ... verblieben, ... es dörffte ... künfftig dergleichen Schaden ... vorgebogen, und solch Ungeziefer ... zu vertilgen gesucht werde ... : Cassel den 18. Tag Januarij 1711
