Kurtze Informatio Facti, Wie das Jus Primogeniturae, vnd was deme anhängig, im Fürstlichen Hause Hessen-Cassel eingeführet vnd confirmiret worden
- Alternative title
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Kurtze Informatio Facti, Wie das Ius Primogeniturae, und was deme anhängig, im Fürstlichen Hause Hessen-Cassel eingeführet und confirmiret worden
kurze Hessen-Kassel
- Location
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Caps.27(26
- VD17
-
VD17 14:079281Q
- Extent
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[12] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Erscheinungsjahr nach der Datierung der Beil.
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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[S.l.]
- (when)
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[ca. 1649]
- Contributor
-
Hessen-Kassel
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11299323-1
- Last update
-
16.04.2025, 8:48 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Hessen-Kassel
Time of origin
- [ca. 1649]
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Unsern Demnach die Erfahrung gelehret, daß auch viele von Schul-Bedienten, durch verbottenen Wege zu ihren Bedienungen sich einzudringen gesucht, ... deßfals Ihro Königliche Majestät ... hierauff in Gnaden resolviret und befohlen, daß alle diejenige, so zu Schul-Bedienungen gelangen wollen, den gewöhnlichen Eyd, ... abschwören, und solchemnach confirmiret und bestellet werden sollen ... : Datum Cassel den 29. Tag Novemb. 1737

Gründliche Demonstration, Daß Dem Fürstlichen Hauß Hessen Jn- und über den Buseckerthal Die Landesfürstl. Hohe Obrigkeit ... competiret, sondern solche von Gan-Erben und übrigen so adel- als unadelichen Eingesessenen auch je und allezeit agnosciret, durch errichtete Verträge aber allein, quà Exercitium, in gewisse Schranken, und allenfalls durch den Westphälischen Frieden-Schluß ausser aller Contestation gesetzet worden. Zu dem Ende verfast, Damit männiglich des Fürstlichen Hauses Hessen Befugsame und hingegen derer Gan-Erben Zunöthigungen zu demselben daraus klärlich ersehen, folglichen auch diesen dereinst ein gerechtes Ende gemachet werden möge. Samt Zweyer unpartheyischen Juristen-Facultäten Rechtlichen Responsis

Gründliche Untersuchung der von Seiten Hessen-Cassel ohnnöthiger Weiß formirten Frage: Ob Ihro Hochfürstliche Durchläucht, Herr Landgraf Wilhelm zu Hessen-Cassel, an die mit Hanau und respective dem Fürstlichen Hauß Hessen-Darmstadt Anno 1714 und 1718 errichtete Pacta überhaupt, und in specie so viel das Amt Babenhaußen betrifft, gebunden seye? : Wobey zugleich Ex Ipsis Pactis Et Statutis Illustrissimae Domus Hanoicae deutlich bewiesen wird, daß nach gäntzlicher Erlöschung des Hanauischen Manns-Stammen die Graffschafft Hanau-Müntzenberg ...

Unsern gnädigen und günstigen Gruß zuvor, Ehrsame gute Gönner. Nachdem Unsers allergnädigsten Landes-Fürsten und Herrn Königliche Majestät zum besten derer litigirenden Partheyen und Abkürtzung derer Consistorial-Processe anliegende General-Verordnung ergehen zu lassen ...bewogen worden; ... : Cassel, den 7. Tag Julii 1738.

Unsern günstigen Gruß und freundlichen Dienst zuvor, Edle und Veste gute Freunde. Nachdem die Erfahrung bezeuget, was masen in vorigen Jahren das leydige Geschmeiß der Raupen nicht allein viele Fruchtbare Bäume ... verderbet und abgefressen, sondern auch bey unterlassener ... Vertilgung derselben viel böser Saamen davon ... verblieben, ... es dörffte ... künfftig dergleichen Schaden ... vorgebogen, und solch Ungeziefer ... zu vertilgen gesucht werde ... : Cassel den 18. Tag Januarij 1711
![Unsern Als Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn Majestät mißfällig vorgekommen, ... welcher gestalt das Schul-Wesen in hiesigen Landen ... aus Nachlässigkeit dererjenigen, denen die Aufsicht über die Schulen absonderlich anvertrauet, in starcken Verfall gerahten ... : [Cassel den 1. Tag Februarii 1732.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/606a47b9-fc28-4096-81f7-5dc357b8f683/full/!306,450/0/default.jpg)