Bestand
Hauptzollamt Emden (Bestand)
Bestandsgeschichte: Rep.
67 Hauptzollamt Emden
I Behördengeschichte
Das Hauptzollamt Emden wurde am 1. Januar 1854
eingerichtet. Die Gründung dieser Behörde war eine Folge des
Beitritts des Königreichs Hannover, zu dem Ostfriesland und
damit auch die Stadt Emden nach dem Ende der Napoleonischen
Kriege von 1815 bis 1866 gehörte, zum Deutschen
Zollverein.
Die Geschichte der Zollverwaltung als
Teil der hannoverschen Steuer- und Zollverwaltung in
Ostfriesland begann allerdings schon früher. Durch Patent vom
13. Mai 1823 wurde in Hannover im Zuge einer allgemeinen
Verwaltungsreform eine Oberzolldirektion gegründet. Es handelte
sich um eine Mittelbehörde unter Leitung des
Kabinettsministeriums. Ihr wurde die Aufsicht über die gesamte
Zollverwaltung im Königreich Hannover übertragen. Darunter
entstanden drei Zolldirektionen mit Haupt- und
Nebenzollrezepturen für die Grenzzölle. Ein "Reglement über die
künftige Verwaltung der Zölle" vom 18. April 1823 regelte die
Geschäftstätigkeit. Die Emszollkontore in Emden und Leer
unterstanden noch kurze Zeit der Landdrostei in Aurich bis sie
der Oberzolldirektion zugeordnet wurden. Auf Provinzebene
unterstanden die ostfriesischen Wasser- und Landzollstätten der
Kreisrezeptur in Aurich.
Ab 1935 versuchten das
Königreich Hannover und das Herzogtum Braunschweig zusammen mit
weiteren Klein- und Mittelstaaten mit der Gründung des
Steuervereins als nordwestdeutsche Zollgemeinschaft eine
Alternative zum von Preußen dominierten Deutschen Zollverein zu
schaffen. Nach Gründung des Steuervereins setzte eine
Entwicklung ein, die zur Aufhebung der traditionellen Trennung
von Steuern und Zöllen führte. Der Charakter der Zölle bedeutete
nun keine rein fiskalische Einnahme (sog. Finanzzölle) mehr aus
ein-, durch- und ausgehenden Waren. Zölle wurden zu
Schutzzöllen, die als wirtschaftspolitisches Instrument
eingesetzt wurden. Die Zollverwaltung wurde
Bestandsgeschichte: über
die bisherigen Verbrauchs- und Eingangssteuern hinaus auch auf
Produktionsabgaben von Branntwein, Bier und Salz sowie auf die
Mahl- und Schlachtsteuer in den Städten ausgedehnt. Die
Regelungen des Steuervereins hatten zur Folge, dass mit
Verordnung vom 21. April 1835 und Wirkung vom 1. Juni 1835 das
bisherige Obersteuerkollegium in Hannover auf die Erhebung
sämtlicher direkten Steuern und der Stempelsteuer beschränkt und
die Oberzolldirektion aufgehoben wurde. Statt letzterer wurde in
Hannover unter der Leitung des Finanzministeriums eine
"Generaldirektion der indirekten Abgaben und Zölle" errichtet.
Gemäß dem "Verzeichniß der im Königreiche Hannover und
Herzogthume Braunschweig errichteten Steuer-Ämter" von 1835
unterstanden ihr sieben Direktionen, eine davon in Aurich für
Ostfriesland (unterteilt in die Kreise Emden, Aurich, Wittmund
und Leer). Unterschieden wurde an den Grenzen nach
Grenzsteuerämter erster und zweiter Klasse und Anmeldeposten, im
Landesinnern nach Haupt- und Nebensteuerämtern. Die bisherige
Hauptzollrezeptur in Emden wurde nunmehr als Grenzsteueramt 1.
Klasse geführt, Greetsiel als eines 2. Klasse, Oldersum, Petkum
und Larrelt als solches 3. Klasse. Das einzige zugeordnete
Nebensteueramt befand sich in Pewsum.
1841 verließ
Braunschweig den Steuerverein und trat dem Deutschen Zollverein
bei. Das zog etliche Änderungen in der Zoll- und
Steuerverwaltung des Königreichs Hannover nach sich. Das
bisherige Obersteuerkollegium und die bisherige Generaldirektion
der indirekten Abgaben und Zölle wurden zu einem neuen
Obersteuerkollegium mit den zwei Abteilungen Generaldirektion
der direkten Steuern und Generaldirektion der indirekten Steuern
zusammengefasst. Die Verwaltung der Wasserzölle auf Elbe und
Weser sollten wie bisher die Generaldirektion der indirekten
Steuern übernehmen, die in diesem Fall "General - Direction der
Zölle" genannt
Bestandsgeschichte: werden
sollte.
Mit Verordnung vom 16. Juni 1847 wurde den
1835 eingerichteten sieben Steuerdirektionen die Verwaltung
sowohl der direkten als auch der indirekten Abgaben und Zöllen
übertragen. Aurich blieb weiterhin Sitz einer Steuerdirektion
(neben Celle, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Osnabrück und
Verden).
Der Beitritt des Königreichs Hannover und
der übrigen nordwestdeutschen Staaten in den von Preußen
dominierten Zollverein ließ sich nicht aufhalten und erfolgte
zusammen mit Schaumburg - Lippe und Oldenburg zum 1. Januar
1854. Ziel des Zollvereins war die Schaffung eines einheitlichen
deutschen Wirtschaftsraums. Die Mittel dazu bestanden im
Verzicht auf Binnenzölle und in der Errichtung einer Zollgrenze
nach außen gegen Nichtmitglieder.
Durch Verordnung
vom 22. Dezember 1853 mit Wirkung vom 1. Januar 1854 wurde der
bisherige hannoversche Verwaltungsaufbau erneut einer
Umstrukturierung unterzogen. Die bisherige wechselnde
Zusammenführung und Trennung der Zölle und der direkten Steuern
hatte nun ein Ende. Bis heute haben die
Verwaltungsentscheidungen von 1853 / 1854 Bestand, die die
behördliche Trennung in direkte Steuern und indirekte Steuern
und Zölle bewirkten. In der Behördenorganisation hatte das
folgende Auswirkungen: Das Obersteuerkollegium, 1841 mit den
drei Abteilungen Generaldirektion der direkten Steuern, der
indirekten Steuern und der Wasserzölle eingerichtet, wurde
aufgelöst. Stattdessen entstanden ab 1. Januar 1854 ein
Obersteuerkollegium für die direkten Steuern und ein neues
Oberzollkollegium, das für indirekte Steuern, Zölle und Abgaben
zuständig war. Für die Wasserzölle und Schifffahrtsgefälle blieb
die Generaldirektion der Wasserzölle weiterhin zuständig.
Auf der Ebene der Mittel- und Unterbehörden bedeutete dies,
dass die sieben Steuerdirektionen von 1847 als "ausschließliche
Mittelinstanz des Obersteuerkollegiums" fungierten,
Bestandsgeschichte: und
"damit auf die direkten Steuern und die Stempelsteuer beschränkt
wurden."
Das Oberzollkollegium war nunmehr zuständig
für die Erhebung der Ein- und Aus- und Durchgangszölle, die
Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereinsländischen
Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider; die Fabrikationsabgabe
von inländischem Branntwein und Bier sowie die Steuer von
inländischem Salz und Tabak. Für diesen, dem Oberzollkollegium
zugewiesenen Bereich der Zölle, indirekten Steuern und Abgaben,
wurden 1854 neue Unterbehörden und örtliche Dienststellen
geschaffen: An den Grenzen wurden Hauptzollämter errichtet,
denen zur Zollabfertigung Nebenzollämter erster und zweiter
Klasse unterstellt wurden. Damit waren die in Ostfriesland
tätigen Hauptzollämter in Emden und Leer geschaffen worden. Der
Hauptzollamtsbezirk Emden umfasste: das Hauptzollamt Emden mit
den Nebenzollämtern 1. Klasse in: Norden, Esens, Carolinensiel
und Norderney; mit den Nebenzollämtern 2. Klasse in: (Emden-)
Nesserland, Leywachtschiff, Greetsiel, Neßmersiel,
Westeraccumersiel, Bensersiel und Neuharlingersiel. Ferner
zählten die Steuerämter in Aurich und Wittmund zum Emder
Bereich. Der erste Behördenleiter von 1854 bis 1867 war
Oberzollinspektor Georg Breusing, ein gebürtiger Auricher. Auf
seine Privatinitiative ist die Gründung der "Deutschen
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger" zurückzuführen. Das
Zollabfertigungsverfahren im Emder Hafen wurde drei Jahre später
am 10. April 1856 festgelegt.
Im Rahmen der
Umstrukturierung wurde Emden, den hannoverschen Inseln sowie
Harburg und Geeste-Münde Zollausschlüsse zugestanden, ein
Privileg, dass in Emden zunächst zu Errichtung einer "Freien
Niederlage" führte und 1901 zur Errichtung eines Freihafens im
Außenhafen.
Im Landesinneren wurden Hauptsteuerämter
gegründet, denen wieder Steuerämter und einzelne
Steuerrezepturen untergeordnet wurden.
Da
Bestandsgeschichte: 1863
auch die Generaldirektion der Wasserzölle mit dem
Oberzollkollegium zusammengelegt wurde, gab es also gegen Ende
der hannoverschen Zeit unter dem Finanzministerium eine
eindeutige zweigleisige Steuer- und Zollverwaltung:
1. das Obersteuerkollegium mit untergeordneten
Steuerdirektionen für die direkten und Stempelsteuern
2. das Oberzollkollegium mit untergeordneten
Hauptzollämtern, Nebenzollämtern, Hauptsteuerämtern und
Steuerämtern für die Zölle, indirekten Steuern und
Abgaben.
Ab 1866 galt in Ostfriesland aufgrund der
Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen wieder die
preußische Verwaltung.
In der preußischen Zeit löste
durch Erlass vom 8. Februar 1867 die Provinzialsteuerdirektion
in Hannover das Oberzollkollegium ab. Zusätzlich zur Verwaltung
der Zölle war die Provinzialsteuerdirektion - nach preußischem
Vorbild - nun zuständig für die Stempelsteuer, die Chaussee-,
Brücken- und Fährgelder sowie für die Hafen- und Kanalabgaben
und sonstigen Schifffahrtsabgaben , die bisher von verschiedenen
hannoverschen Behörden (Landdrosteien, Generaldirektion des
Wasserbaus, Wasser- und Wegebauinspektionen) bearbeitet
wurden.
Mit der Reichsgründung 1871 gingen die
Funktionen des Zollvereins auf das Deutsche Reich über, das nun
zu einem Wirtschaftsraum mit einem gemeinsamen Zoll- und
Handelsgebiet wurde. Die Gesetzgebung für Zölle lag nun
ausschließlich beim Reich, die Verwaltung und Erhebung der Zölle
und Verbrauchssteuern blieb den einzelnen Ländern
überlassen.
Unterhalb der preußischen
Provinzialsteuerdirektion blieb das System der Hauptzoll- und
Hauptsteuerämter nebst weiteren Unterbehörden bestehen.
1908 wurde die Provinzialsteuerdirektion unter Beibehaltung
ihrer alten Kompetenz für Zölle, indirekte Reichs- und
Landessteuern wieder zur Oberzolldirektion Hannover. Ab diesem
Jahr rechneten Zollämter in Aurich, Emden-Nesserland,
Bestandsgeschichte:
Emden-Ratsdelft, Esens, Norden, Norderney, Wilhelmshaven (nur
bis 1. April 1937, dann gehörte Wilhelmshaven zu Oldenburg) und
Wittmund zum Hauptzollamt Emden.
Ab 1919 war das
Landesfinanzamt (heute Oberfinanzdirektion) in Hannover dann die
vorgesetzte Dienststelle der Hauptzollämter Emden und
Leer.
Von 1934 bis 1945 waren die Hauptzollämter
Emden und Leer und die dazu gehörigen Dienststellen
verschiedenen Dienststellen weisungsgebunden. Das Hauptzollamt
Emden unterstand nun dem Landesfinanzamt bzw.
Oberfinanzpräsidenten Weser-Ems in Bremen, während das
Hauptzollamt Leer dem Landesfinanzamt bzw. Oberfinanzpräsidenten
in Hannover unterstellt blieb.
Nach dem Zweiten
Weltkrieg ging die Zollverwaltung zunächst auf die neu
entstehenden Bundesländer über. Vorgesetzte Behörde des
Hauptzollamtes Emden war bis 1950 die Zoll- und
Verbrauchssteuerabteilung der Oberfinanzdirektion in Hannover.
Der Zollgrenzschutz unterstand zeitweilig - in der britischen
Besatzungszone - dem Frontier Control Service .
Seit
1950 ist die Zollverwaltung Bundessache: Die ostfriesischen
Zoll- und Hauptzollämter unterstehen als Bundesbehörden in der
Mittelinstanz der Oberfinanzdirektion in Hannover und damit dem
Bundesminister für Finanzen als Zentralinstanz. Außerdem
unterstanden der hannoverschen Oberfinanzdirektion die
Hauptzollämter in Braunschweig, Hannover, Hann. Münden,
Hildesheim, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück und Stade.
Den Hauptzollämtern, die nicht an der Grenze zur DDR lagen,
unterstanden die Zollämter und Zollzweigstellen. Den
Grenzaufsichtsdienst leiteten Zollkommissariate. Die Bezirke der
Hauptzollämter und Zollämter wurden weitgehend an die Grenzen
der Kreise und Gemeinden angeglichen.
1955 war das
Hauptzollamt Emden für das Stadtgebiet Emden, die Landkreise
Norden und Wittmund und die Insel Borkum zuständig, ihm
unterstanden das Zollkommissariat in Emden,
Bestandsgeschichte: das
Bezirkszollkommissariat in Aurich sowie die Zollämter Aurich,
Borkum, Emden-Nesserland (mit den Zweigstellen: Neue
Seeschleuse, Alter Außenhafen, Nesserländer Schleuse,
Drehbrücke, Industriehafen), Emswachtschiff (wurde zum 1.
Dezember 1966 aufgelöst und vom neu eingerichteten Zollamt
Herbrum ersetzt ), Esens, Norden und Norderney zuständig.
Die sich schrittweise vollziehende Einigung Europas brachte
Ende der 60er Jahre wieder Veränderungen in der Zollverwaltung
mit sich. Die Modernisierung der Kommunikationsmittel und
Motorisierung ermöglichte Rationalisierungen und führte damit
auch zu Personal- und Dienststellenabbau. Mit Wirkung zum 1.
April 1967 wurde das Hauptzollamt Leer aufgelöst, die Aufgaben
gingen an das Hauptzollamt Emden über, dessen Gebiet sich nun
bis weit ins Emsland (bis einschließlich der Samtgemeinde Sögel)
erstreckte. Neben dem langen Küstenabschnitt und der fünf
Kilometer langen Freihafengrenze musste jetzt auch die
Landesgrenze überwacht werden. Zum Hauptzollamt Emden gehörten
jetzt die Zollämter Emden-Nesserland, Bunderneuland (ab 1985 in
Bunde umbenannnt), Papenburg, Norden, Borkum, Norderney, Rhede,
Neurhede, Leer, Herbrum und Dünebroek sowie die
Zollkommissariate Bunde und Leer. Außerdem zählten noch vier
Abfertigungsstellen und 30 Aufsichts- und Grenzaufsichtsstellen
dazu. Am 1. Oktober 1971 wurde das Zollamt in Aurich aufgehoben,
dessen Aufgaben das Hauptzollamt Emden übernahm.
Die
Integrationsbestrebungen der europäischen Länder bewirkten
gemeinsame Grenzabfertigungen an der deutsch-niederländischen
Grenze. Gemeinschaftlich genutzte Diensträume bestanden seit
Juni 1973 am Grenzübergang Neurhede-Bourtange auf
niederländischem Gebiet, seit Juni 1974 am Grenzübergang
Dünebroek-Bellingwolde und ab August 1984 auch am Grenzübergang
Nieuweschans-Bunderneuland, die letzteren auf deutscher
Seite.
Ab 1976 war das Hauptzollamt Emden
Bestandsgeschichte: auch
für Zollabfertigung und die Außenprüfung zuständig. In diesem
Jahr löste man die Steuerkommissariate in Leer und Emden
auf.
Der Umbruch in der Bundesfinanzverwaltung nach
der Wiedervereinigung führte zu einer Verschlankung der
Zollverwaltung landesweit: Die für Grenzüberwachung zuständigen
Kommissariate und das Zollkommissariat See mit dem Zollkreuzer
Emden wurden dem Hauptzollamt Osnabrück unterstellt. In
Niedersachsen blieben nur noch vier Hauptzollämter übrig:
Oldenburg, Osnabrück, Hannover und Braunschweig. Aufgelöst
wurden die Hauptzollämter in Emden, Lüneburg, Göttingen, wobei
Emden dem Hauptzollamt Oldenburg zugewiesen wurde, das nun für
das Gebiet von Ems bis Elbe zuständig war.
Zum 1.
Januar 2002 wurde das Hauptzollamt Emden geschlossen. Das
Zollamt Emden-Nesserland wurde zum Zollamt Emden umbenannt, die
Zollämter Norden, Norderney und Borkum aufgelöst. Ab Juli 2002
erfolgte dann die Zusammenlegung der Zollämter Leer und
Papenburg.
Das erste Amtsgebäude in Emden entstand in
den Jahren 1856 bis 1859 an der Friedrich-Naumann-Straße. Hier
wurden auch die großen Lagerhallen der Zollniederlage errichtet.
Beide Gebäude fielen den Luftangriffen auf Emden 1943 zum Opfer.
Ab 1950 begann man mit dem Neubau eines Hauptzollamtsgebäudes in
der Ringstraße, das aber erst am 15. Juni 1954 bezogen werden
konnte. Eine dauerhafte, neue Nutzung des Gebäudes ist bis heute
nicht vorgenommen worden.
II Bestandsgeschichte,
Verzeichnung
Der vorliegende Bestand kam in den
Accessionen 1900/15; 1925/6; 1937/2; 1963/5; 1994/10 und 2005/52
in das Staatsarchiv Aurich.
Neben
Abgabeverzeichnissen von 1900, 1925 und 1937 lagen keine
weiteren Findmittel vor. Der Bestand des Hauptzollamtes Emden
musste komplett neu verzeichnet werden. Die Erschließung des
kleinen Bestandes ist für die Erforschung der ostfriesischen
Wirtschaftsgeschichte nicht zu
Bestandsgeschichte:
unterschätzen. Gemeinsam mit dem in den Jahren 1994/2002
verzeichneten Bestand des Hauptzollamtes Leer (Rep. 69) durch
Archivoberrat Dr. Henninger können nun sinnvoll Auswertungen
vorgenommen werden.
Aufgrund der Auflösung des
Hauptzollamtes Leer 1967 und des Übergangs seiner
Zuständigkeiten auf das Hauptzollamt Emden finden sich etliche
Bauakten aus dem Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Leer
im Bestand Rep. 67.
Von den im Magazin lagernden
Akten wurde keine weiteren nachkassiert. Bombenangriffe auf das
Gebäude des Hauptzollamtes Emden im Zweiten Weltkrieg haben zu
großen Verlusten in der Aktenüberlieferung geführt.
Akten über den Schiffs- und Warenverkehr in Häfen wurden in
den 80er Jahren nicht übernommen, da sie nur Zahlenangaben über
die kontrollierten Schiffe enthielten und keinen Aufschluss über
den Warenverkehr und -umschlag gaben. Derartiges Material ist
bei den Hafenämtern zu erwarten. Desgleichen ist im übernommen
Bestand kein Schriftgut über Schmuggel oder Rauschgiftdelikte in
der Nachkriegszeit vorhanden. Die Bearbeitung dieser
Angelegenheiten erfolgte hauptsächlich durch die
Zollfahndungsämter, die den Hauptzollämtern nicht
unterstehen.
Einen Schwerpunkt der Übernahme 2005
stellte die Übernahme der Akten des Zollgebäudes in
Bunderneuland an der deutsch-niederländischen Grenze dar, dessen
Entwicklung somit seit den 30er Jahren gut dokumentiert
ist.
Wichtige Hintergründe für die historische
Forschung finden sich in der "Chronik des Hauptzollamtes Emden -
Der Emder Zoll im Wandel der Zeiten", die 1982 auf Anordnung des
Finanzministeriums zusammengestellt wurde. Diese Sammlung
enthält auch weitere Chroniken der untergeordneten
Dienststellen. Hervorzuheben ist das Kriegstagebuch des
Vorstehers des Hauptzollamtes (1939-1945), das in Word
eingegeben wurde, um die Volltext Suche zu ermöglichen.
Der Bestand umfasst ca. 8 lfd Meter. Die
Bestandsgeschichte:
Verzeichnung erfolgte mit der Software izn - AIDA 2.0. Eine
Indexierung wurde wegen der Überschaubarkeit des Bestandes nicht
vorgenommen.
Heranzuziehen sind weiterhin:
Rep. 67 Hauptzollamt Leer
Rep. 70 Zollamt
Wittmund
Rep. 71 Zollamt Norderney
Rep. 66
Zollamt Aurich
Rep. 15, Landdrostei Aurich
Rep. 16/4 Preußische Regierung in Aurich: Abteilung Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung
Rep. 151 Wasser- und
Schifffahrtsamt Emden
III Literatur
Günther Möhlmann / Josef König: Geschichte und Bestände des
Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen 1955, S.
195-198.
Manfred Hamann u.a. (Bearb.): Übersicht über
die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in
Hannover, Bd. 3 (Veröffentlichungen der niedersächsischen
Archivverwaltung Heft 42/2), Göttingen 1983, S. 574-577.
Karl Knief: Die Entwicklung des Zoll- und
Verbrauchssteuerwesens, insbesondere in Niedersachsen, in: Neues
Archiv für Niedersachsen, Bd. 7, Heft 1/3, Jg. 1954, S.
2-7.
Oberfinanzdirektion Hannover (Hrsg.): Der Zoll
in Niedersachsen - einst und jetzt, Hannover 1986.
Johann Beerens: Zoll und Grenze im Wandel der Zeiten. Auf
dem Weg nach Europa, books on demand 2010.
Außerdem:
Karl Schuemacher: Deutsche
Zollgeschichte, Waldshut 1927.
Martin Clausnitzer:
Deutsche Zollgeschichte, Leipzig 1933
Georg Kauz:
Handbuch der Bundeszollverwaltung, Frankfurt a.M. 1950
Walter Eulitz: der Zollgrenzdienst. Seine Geschichte vom
Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart (Schriftenreihe
des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 6), Bonn o.J. [um
1967]
Aurich, April 2012
Astrid
Parisius
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
- Reference number of holding
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich, NLA AU, Rep. 67
- Context
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.2 Finanzen / Kataster
- Date of creation of holding
-
1853-1993
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
27.01.2023, 3:26 PM CET
Data provider
Niedersächsisches Landesarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1853-1993