Bestand

Hauptzollamt Friedrichshafen (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Erst seit Anfang der 1990er Jahre sind die Hauptzollämter überhaupt bereit, ihre Akten zu einzelnen Firmen und Personen den zuständigen Staatsarchiven in Baden-Württemberg anzubieten. Grundlage hierfür war die Inkraftsetzung des Bundesarchivgesetzes 1988. Bis dahin wurden die Straf- und Bußgeldakten bei den Hauptzollämtern grundsätzlich nach Ablauf der vorgeschriebenen 10jährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet.
Das Staatsarchiv Sigmaringen hat 1994 das Hauptzollamt Friedrichshafen besucht und hierbei folgende Übernahme vereinbart: Übernahme des Jahrgangs 1983 komplett sowie aus den übrigen Jahrgängen circa 5 besondere Fälle.
Bei den hier verzeichneten Akten handelt es sich zum einen um Teile des Jahrgangs 1983 sowie um vom Hauptzollamt herausgesuchte besondere Fälle.
Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m Akten bei 99 Faszikel. Diese wurden im August 1996 von der Praktikantin Frau Gisela Günther im Rahmen eines viermonatigen Praktikums verzeichnet.
Dr. Jürgen Treffeisen
13. September 1996
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Steuerhinterziehung; Branntweinmonopolhinterziehung; Monopolhinterziehung; Vergehen gegen das Waffengesetz; Bußgelder.

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, R 10/1 T 2

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Reichs- und Bundesbehörden; Reichskammergericht >> Finanzen >> Hauptzollämter >> Hauptzollamt Friedrichshafen

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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Objekttyp

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