Bestand
Hauptzollamt Leer (Bestand)
Bestandsgeschichte:
HAUPTZOLLAMT LEER
I. Behördengeschichte
II. Bestandsbildung und Verzeichnung
I.
Behördengeschichte
Um die Zusammenhänge des in diesem
Bestand vor allem aus
dem 19. Jahrhundert vorhandenen
Schriftguts zu verstehen,
bedarf es zunächst eines
Überblicks über die Entwicklung
der
Zollverwaltung.
Das Hauptzollamt L e e r im
eigentlichen Sinne bestand
vom 1. Januar 1854 an,
doch geht die Geschichte dieser
Zollbehörde bis in
die Anfänge der hannoverschen Steuer-
und
Zollverwaltung in Ostfriesland zurück. Der Umstand
freilich, daß es in den drei Jahrzehnten v o r 1854 -
und zwar in den Jahren 1823, 1826, 1835 und 1841 -
immer
wieder zu Veränderungen bei den Kompetenzen und
damit zu
Umstrukturierungen auf den verschiedenen
Ebenen der
Verwaltung der Zölle und indirekten
Steuern kam, ist
geradezu dazu angetan, einige
Verwirrung zu stiften. Eine
umfassende und eindeutige
Darstellung der Behörden-
entwicklung ist dadurch
jedenfalls wesentlich erschwert.
Der nachfolgende
Überblick stellt daher nur einen ersten
Versuch dar,
Klarheit in der Materie zu gewinnen.
Im Zuge der
allgemeinen Verwaltungsreform in Hannover wurde
durch
Patent vom 13. Mai 1823 und mit Wirkung vom 15. Mai
1823 eine Oberzolldirektion in Hannover als
Mittelbehörde
eingerichtet und derselben unter
Leitung des Staats- und
Kabinettsministeriums die
Aufsicht über die gesamte
Zollverwaltung im
Königreich Hannover übertragen. Ihr
unterstanden drei
Zolldirektionen mit Haupt- und Nebenzoll-
rezepturen
für die Grenzzölle. Ein "Reglement über die
künftige
Verwaltung der Zölle" vom 18. April 1823 regelte
die
Geschäftstätigkeit (Auszug im Anschluß an das Patent).
Die indirekten Steuern wurden dagegen bis 1835 -
zusammen
mit den direkten Steuern - von einem
Obersteuerkollegium
in Hannover mit - vermutlich
eigenen - nachgeordneten
Steuerrezepturen verwaltet.
Mit Verordnung
Bestandsgeschichte: vom
13. Dezember
1823 und Wirkung zum 1. Januar 1824
wurden auch die
Emszoll-Stellen, die zunächst noch
unter der Aufsicht der
Auricher Landdrostei
verblieben waren, der Oberzoll-
direktion
unterstellt. Emszoll-Kontore bestanden damals
offenbar in Emden und in L e e r. Auf Provinzebene
waren
die Wasser- und Landzollstätten der
Kreisrezeptur in Aurich
zugeordnet.
Ab
1826 begegnet man dann in Emden und L e e r Hauptzoll-
rezepturen, die einer speziellen Verwaltung
unterlagen,
sowie einer Reihe weiterer Haupt- und
Nebenzollrezepturen.
Die traditionelle Trennung von
Zöllen und Steuern ließ
sich nicht länger
aufrechterhalten, als sich das Königreich
Hannover
überstaatlichen Zoll- und Steuervereinbarungen
anschloß. Ab 1835/37 bildete Hannover mit Oldenburg,
Braunschweig und Schaumburg-Lippe einen Steuerverein
(Steuer-Cartell). Da sich zudem der Charakter der Zölle
als
bisher rein fiskalische Einnahmen, sog.
Finanzzölle, aus
ein-, durch- und ausgehenden Waren
ab Mitte der dreißiger
Jahre auch zu Schutz- und
Differentialzöllen wandelten, die
als
wirtschaftspolitische Instrumente dienten, wurde die
Zollverwaltung über die bisherigen Verbrauchs- und
Eingangssteuern hinaus auch auf Produktionsabgaben
von
Branntwein, Bier und Salz sowie auf die Mahl-
und
Schlachtsteuer in den Städten ausgedehnt. Dies
bzw. die
Regelungen des Steuervereins hatten zur
Folge, daß mit
Verordnung vom 21. April 1835 und
Wirkung vom 1. Juni 1835
das bisherige
Obersteuerkollegium in Hannover auf die
Erhebung
sämtlicher direkten Steuern und der Stempelsteuer
beschränkt und die Oberzolldirektion aufgehoben
wurde.
Statt letzterer wurde in Hannover unter der
Leitung des
Finanzministeriums eine Generaldirektion
der indirekten
Abgaben und Zölle errichtet. Ihr
unterstanden in den
Provinzen insgesamt sieben
Direktionen der indirekten
Abgaben und Zölle, in
Ostfriesland eine
Bestandsgeschichte: solche
in Aurich.
Den Direktionen waren wiederum an den
Grenzen Grenzsteuer-
ämter erster und zweiter Klasse
und Anmeldeposten unter-
stellt, im Innern aber
Haupt- und Nebensteuerämter.
Die bisherige
Hauptzollrezeptur in Emden wurde 1835 in ein
Grenzsteueramt umgewandelt, die Hauptzollrezeptur in
L e e r in ein Hauptsteueramt. Hier fungierte
allerdings
offenbar auch eine "Stadtcontrole" - lange
Jahre besetzt
mit "Stadtcontroleur" Warneke - als
vorgesetzte Behörde
der Grenzämter und
Nebensteuerämter in der Umgebung Leers.
Nach dem
"Verzeichniß der im Königreiche Hannover und
Herzogthume Braunschweig errichteten Steuer-Ämter" von
1835
(Gesetzessammlung, S. 215 ff. bzw. S.
XLVI-XLVII) gab es im
Kreis Leer die Grenzsteuerämter
zweiter Klasse Bunde,
Hatzum, Groß-Sander, Detern und
Potshausen, dritter Klasse
in Wymeer,
Landschaftspolder, Ditzum, Rinzeldorf und
Langholt,
im Innern die Hauptsteuerämter L e e r, Weener,
Halte, Papenburg und Jemgum sowie die
Nebensteuerämter
Neermoor, Hesel und Collinghorst.
Der bereits existierenden
und weiterbestehenden
Steuerdirektion in Aurich verblieb
als Aufgabe die
Verwaltung der direkten Steuern in Form von
Grundsteuer, Häusersteuer, Personen-, Besoldungs-,
Einkommens- und Gewerbesteuer, der Stempelsteuer und
der
Kassensachen (vgl. Rep. 69, Nr. 29; im o.g.
"Verzeichniß"
wird gleichwohl auch für die indirekten
Steuern von einem
Bezirk "Steuerdirektion Aurich"
gesprochen).
Nach dem Austritt Braunschweigs aus dem
Steuerverein wurden
mit den Verordnungen vom 30. Juni
und 15. Juli 1841 das
bisherige Obersteuerkollegium
und die bisherige General-
direktion der indirekten
Abgaben und Zölle zu einem neuen
Obersteuerkollegium
mit den zwei Abteilungen General-
direktion der
direkten Steuern und Generaldirektion der
indirekten
Steuern zusammengefaßt. Für die Verwaltung
der
Wasserzölle auf Elbe und Weser
Bestandsgeschichte:
sollten wie bisher
Mitglieder der Generaldirektion
der indirekten Steuern
zuständig sein, deren Behörde
die Benennung General-
direktion der Zölle erhielt.
Damit bestanden im Grunde drei
Abteilungen. Bis 1853
wurden die indirekten und die
direkten Steuern wieder
gemeinsam von den Steuerdirektionen
und ihren
Lokalbehörden verwaltet. So könnte auch die
Steuerdirektion in Aurich als vorgesetzte Behörde des
Hauptsteueramtes in L e e r wieder sowohl für Zölle
und
indirekte Steuern als auch für die direkten
Steuern
zuständig gewesen sein.
Als Folge
des Beitritts zum Zollverein wurde mit der
Verordnung
vom 22. Dezember 1853 die Generaldirektion der
indirekten Steuern in Hannover zum 1. Januar 1854
aufgelöst
und an ihrer Stelle wieder ein
Oberzollkollegium in
Hannover ins Leben gerufen,
daneben auch ein Obersteuer-
kollegium für die
direkten Steuern; seit dieser Zeit hat
die Trennung
zwischen indirekten und direkten Steuern
Bestand. Die
für Wasserzölle und Schiffahrtsgefälle
zuständige
Generaldirektion der Wasserzölle wurde 1863
in das
Oberzollkollegium überführt. Das Oberzollkollegium
war zuständig für die Erhebung der Ein- und
Ausgangszölle,
die Rübenzuckersteuer, die
Übergangsabgaben für vereins-
ländischen Branntwein,
Tabak, Wein, Most und Cider, die
Fabrikationsabgaben
von inländischem Branntwein und Bier
sowie die Steuer
von inländischem Salz und Tabak. Als
Unterbehörden
fungierten die Hauptzollämter und die
Hauptsteuerämter, denen die örtlichen Hebestellen
Zollämter
erster und zweiter Klasse sowie die Grenz-
und Steuer-
kontrolleure unterstellt waren. In Emden
und L e e r
wurden mit dem Hannoverschen Zollgesetz
vom 15. August
1853 Hauptzollämter eingerichtet. Ihre
Funktionen wurden
näher bestimmt durch die
Bekanntmachung des hannoverschen
Finanzministers vom
15. Dezember 1853. Nach 1854 gehörten
zum Distrikt
des Hauptzollamts
Bestandsgeschichte: Leer
die Nebenzollämter
Bunderneuland, Ditzum,
Emswachtschiff (bzw. Hatzum), Halte,
Jemgum,
Papenburg und Weener.
1865, 1867 und 1869 wurden
weitere Zollvereinsverträge
geschlossen, ehe Artikel
33 der Reichsverfassung vom 12.
April 1871 für das
Deutsche Reich e i n Zoll- und
Handelsgebiet
(zunächst bis auf Hamburg und Bremen) schuf.
Die
Gesetzgebung für Zölle oblag fortan allein dem Reich,
die Verbrauchsteuern blieben dagegen den einzelnen
Staaten
überlassen. In der preußischen Zeit wurde mit
Erlaß vom 8.
Februar 1867 aus dem Oberzollkollegium
die Provinzial-
steuerdirektion in Hannover, 1908
daraus die dortige
Oberzolldirektion, und ab 1919 war
das Landesfinanzamt
(heute Oberfinanzdirektion) die
vorgesetzte Dienststelle
der Hauptzollämter Emden und
L e e r . Ab 1908 gehörten
die Zollämter Bunde,
Bunderneuland, Emswachtschiff (bzw.
Hatzum),
Neurhede, Papenburg, Rhede und Weener zum
Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Leer.
In
den Jahren 1934-1945 unterstand das Hauptzollamt
L e
e r weiter dem Landesfinanzamt bzw. Oberfinanz-
präsidenten in Hannover, während das Hauptzollamt
Emden
dem Landesfinanzamt bzw. dem
Oberfinanzpräsidenten
Weser-Ems in Bremen zugeteilt
wurde. Nach dem Krieg lag die
Zollverwaltung zunächst
in der Zuständigkeit der Länder,
ehe sie 1950
Angelegenheit des Bundes wurde. Der
Oberfinanzdirektion Hannover als Bundesmittelbehörde
unterstanden (bzw. unterstehen, sofern nicht aufgelöst)
als
örtliche Verwaltungsstellen die Hauptzollämter
in
Braunschweig, Emden, Hannover, Hannoversch
Münden,
Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nordhorn,
Oldenburg, Osnabrück
und Stade. Die Bezirke der
Hauptzollämter und Zollämter
wurden weitgehend an die
Grenzen der Kreise und Gemeinden
angeglichen.
Das Hauptzollamt L e e r wurde Anfang 1967 aufgelöst.
Heute besteht nur noch ein einfaches Zollamt. Die
Aufgaben
des Hauptzollamts
Bestandsgeschichte: wurden
damals vom Hauptzollamt Emden
übernommen. Nach dem
Umzug des Zollamts wurde das
Zollgebäude, das früher
die Zoll-Niederlage vor allem für
die Tee-Importeure
war, von dem 1993 gegründeten
"Zollhausverein"
übernommen und am 22. April 1994 als
Kulturzentrum
eröffnet.
II. Bestandsbildung und Verzeichnung
Der vorliegende Bestand kam in den Akzessionen
1873/8,
1876/1, 1890/4, 1891/9, 1925/13, 1937/2,
1994/10 und 2000/26
ins Archiv, umfangreich vor allem
1925. Akten des
Hauptzollamts Leer über Fähren, die
über das Wasser- und
Schiffahrtsamt Leer (Rep. 153)
ins Staatsarchiv gelangten
sind, wurden im Rahmen der
Neuverzeichnung provenienz-
gemäß nach Rep. 69
überführt. Die ältesten Akten in Rep. 69
stammen von
1823 (Nr. 7 ff.), die jüngsten aus den 1960er
Jahren.
Das auf dem Abgabeverzeichnis des HZA
von 1890 basierende
und verschiedentlich ergänzte
bisherige Findmittel wurde
zwar 1990 einer
Überarbeitung unterzogen, doch erwies sich
das
Ergebnis schon bald in mehrerlei Hinsicht als
völlig
unzureichend.
Der Bestand wurde daher komplett
neuverzeichnet, zumal
bisher offensichtlich keine
archivische Bewertung der
Übernahmen stattgefunden
hatte. Aus diesem Grunde wurden
gleichzeitig
notwendige Kassationen nach archivfachlichen
Kriterien durchgeführt. Ausgeschieden wurde vor allem
die
Mehrfachüberlieferung der sog. "Kundebücher"
(Sammlungen
der Erlasse) verschiedener
Nebenzollämter. Bewahrt blieb
hier eine
Beispielüberlieferung für Halte und Papenburg.
Außerdem wurden große Teile des reinen
Geschäftsschriftguts
(Rechnungsrevisionen u.ä.)
kassiert.
Der Bestand wurde bisher offenbar nur
selten benutzt,
obwohl er einiges Material sowohl für
die Wirtschafts-
geschichte, u.a. für den Bereich des
Schiffsbaus und des
Schiffsverkehrs, als auch für die
Ortsgeschichte des Raumes
Leer bereithält. Die orts-
und familiengeschichtlich
Bestandsgeschichte:
inter-
essanten Fährschatzregister (2.5.2) -
namentliche
Auflistungen von fährschatzpflichtigen
Personen - wurden
besonders ausgeworfen und die
einzelnen Ortsnamen
indiziert. Bei der Verzeichnung
mit dem alten
Verzeichnungsprogramm AIDA konnten
allerdings aus
EDV-Gründen nicht alle Gemeinden in
den Index
aufgenommen werden.
Eine Reihe
von Akten wurden jeweils doppelt klassifiziert,
d.h.
die Einordnung erfolgte in zwei verschiedenen Sach-
gruppen. Dies erwies sich als angebracht bei Akten,
die
sowohl Generalia als auch Spezialia enthalten,
bei Akten
der Nebenzollämter, die eine eigene
Untergruppe erhielten,
und für Akten aus der
Vorprovenienz Steuerdirektion Aurich/
Direktion für
indirekte Steuern und Abgaben Aurich, für die
kein
eigener Bestand im Staatsarchiv besteht. Innerhalb
dieser Gruppen erfolgt die Ordnung alphabetisch, so
daß
sich ein geographischer Indexeintrag oft
erübrigte.
Heranzuziehen sind außerdem:
Rep. 15 Landdrostei Aurich,
Rep. 16/4 Regierung,
Abteilung Wasser- und Schiffahrts-
waltung (z.B. für
Fähren),
Rep. 153 Wasser- und Schiffahrtsamt Leer
(z.B. für Fähren).
Literatur:
- Günther
Möhlmann/Josef König, Geschichte und Bestände
des
Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen
1955, S. 195-198
- Übersicht über die Bestände
des Niedersächsischen Haupt-
staatsarchivs in
Hannover, Bd. 2, bearb. von Ernst Pitz,
S.
154-155
- Übersicht über die Bestände des
Niedersächsischen Haupt-
staatsarchivs in Hannover,
Bd. 3, bearb. von Manfred
Hamann u.a., Göttingen
1983, S. 574-577
- K. Knief, Die Entwicklung des
Zoll- und Verbrauchs-
steuerwesens, insbesondere in
Niedersachsen, in: Neues
Archiv für Niedersachsen,
Jg. 1954, S. 2-7
- Deutsche Verwaltungsgeschichte,
Bd. 4, Stuttgart 1985,
S. 189-190, Bd. 5, Stuttgart
1987, S. 927-934
- Johann Beerens, Das letzte
schwimmende Zollamt auf der
Ems
Bestandsgeschichte:
eingezogen. Über zweihundert Jahre Zollüberwachung
auf der Herbrumer Schleuse, in: Ostfriesland.
Zeitschrift
für Kultur, Wirtschaft und Verkehr, 1967,
Heft 1,
S. 8-10 (mit 3 Fotos)
- Johann
Beerens, 500 Jahre Zollüberwachung an der
Emsmündung,
Leer 1999
Außerdem:
- Karl Schuemacher,
Deutsche Zollgeschichte, Waldshut 1927
- Martin
Clausnitzer, Deutsche Zollgeschichte, Leipzig
1933
- Georg Kauz, Handbuch der
Bundeszollverwaltung, Frankfurt
a.M. 1950
Im "Mitteilungsblatt der Oberfinanzdirektion Hannover",
das
den Zollämtern zugestellt wird, werden nach
Auskunft des
Hauptzollamts Emden u.a. auch
historische Artikel
veröffentlicht.
Aurich, im April 1994
überarbeitet im Oktober
2002 und Januar 2003
Dr. Wolfgang
Bestandsgeschichte:
Henninger
Archivoberrat
Zusatzinformationen:
Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen:
teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
-
NLA AU, Rep. 69
- Kontext
-
Nds. Landesarchiv, Abt. Aurich (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Staatliche Aktenbestände >> 1.1.1 Fachbehörden (bis heute) >> 1.1.1.2 Finanzen / Kataster
- Bestandslaufzeit
-
1804-1983
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16.06.2025, 11:33 MESZ
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Entstanden
- 1804-1983