Bestand
Deutscher Gemeindetag (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen
Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der
Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und
beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der
Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die
Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz
vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der
Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen
Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien
und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften
aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich
die übrigen Parteien von alleine auf.
Im Zuge
dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen
Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden
und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen
Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des
Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und
des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung
zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband
geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die
alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen
Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der
bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der
kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als
"Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände"
eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der
kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin,
Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr.
Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand
seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom
15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig
festgeschrieben wurde.
Als der einzig bestehenden
kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der
als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister
des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden,
Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft
als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der
Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im
Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf
folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch
auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet.
Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche
Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung.
Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages
wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die
Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des
Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte
die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit
des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem
Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang
von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen
Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und
Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von
parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag
unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von
Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des
Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in
wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines
Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung
an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die
Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die
erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten
die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den
Hintergrund treten lassen.
Beaufsichtigt wurde der
Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die
Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und
Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen;
dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt
und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien
wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht
hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und
Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner
Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch
aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche
notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und
Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit
derjenigen der alten Verbände vergleichbar war.
Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der
Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener
Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich
nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an
äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933
entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und
die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer
pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen.
Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte
der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle,
und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler
praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch
der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde
keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen
Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte
zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender
Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die
Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich
grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen
Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des
Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen
Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften
ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen
an.
Infolge der Bombardierungen Berlins während
des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil
seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach
Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen
Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und
Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V
(Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und
Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist
anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen
nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich
nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die
Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die
Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung,
Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und
Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin.
Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde
der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute
Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP
betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten
und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter
für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses
Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als
Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht
eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946
wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an
dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er
die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des
Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde
schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben
e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages
eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften"
umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni
und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen
Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen
Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen
Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale
Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des
Berliner Sonderstatus' zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die
Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach
Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die
Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg
neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund
stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen
Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre
Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen
gemeinsam zu äußern.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Der Bestand R 36 besteht
vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels
ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und
den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser
Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne
Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen
Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg
gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen
Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv
ab.
Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung
stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen
dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den
nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den
Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben
in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für
Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das
Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit
8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil
bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286
Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918
mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die
Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen
Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen
und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im
Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch
der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das
Landesarchiv Berlin abgegeben.
Bereits 1937/38 war
ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen
Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes
Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände
waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins
Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute
befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag,
zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und
zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in
Berlin-Dahlem.
Unterlagen des Deutschen und
Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und
Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die
1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim
Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Das
vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz
angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den
Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen.
Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in
einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel
aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden
die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die
Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen
Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum
Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung
einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam
vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten
geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht.
Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten
von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen
Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war.
Inhaltliche Charakterisierung:
Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und
Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25),
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und
Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16),
Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10),
Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten
1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht
1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan
1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40),
Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37),
Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren
1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen,
Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354),
wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944
(60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945
(68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945
(62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944
(12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41),
Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35),
Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31),
Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs-
und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen
1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege,
Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr
1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau,
Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und
Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der
Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18),
Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945
(53)
Erschließungszustand:
Online-Findbuch (2007)
Zitierweise: BArch R
36/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 36
- Umfang
-
2806 Aufbewahrungseinheiten
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Inneres, Gesundheit, Polizei und SS, Volkstum
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Fremde Archive: Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: NS 25 Hauptamt für Kommunalpolitik
R 1501 Reichsministerium des Innern
Amtliche Druckschriften: Der Gemeindetag, 1933-1944 (RD 116/3); Nachrichtendienst des Deutschen Gemeindetages 1933-1945 (RD 116/2, A II 1923)
Literatur: Matzerath, Horst: Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart 1970; Ziebill, Otto: Geschichte des Deutschen Städtetages. Fünfzig Jahre deutsche Kommunalpolitik, Stuttgart 1955
- Provenienz
-
Deutscher Gemeindetag, 1933-1945
- Bestandslaufzeit
-
1906-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Deutscher Gemeindetag, 1933-1945
Entstanden
- 1906-1945