Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Als Wir allerunterthänigst benachrichtiget worden, was gestalt verschiedene Unsere Unterthanen ... in Auswertige Dienste zur See, sich begeben sollen, Wir aber solches in keine Wege zugestatten ... : Geben in Unserer Stadt Oldenburg ... den 13. Martii 1710
- Language
-
Deutsch
- Extent
-
[1] gef. Bl. ; 2°
- Notes
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10893903
- VD 18
-
VD18 10893903
- Location
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Last update
-
12.01.2024, 10:07 AM CET
Object type
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Associated
Time of origin
- [Oldenburg] , 1710 -
Other Objects (12)
![Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun kundt hiemit, nachdemmahlen wir in Unseren Reichen, Dennemarck und Norwegen, die Seefahrende-Leute, so wohl Officirer als Gemeine Matrosen ... mit gewissen Privilegien, in Königlichen Gnaden versehen ... : Geben Oldenburg ... den 28. Octobr. 1709](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/769af535-d721-4056-b1a6-7b41d0074e17/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun kundt hiemit, nachdemmahlen wir in Unseren Reichen, Dennemarck und Norwegen, die Seefahrende-Leute, so wohl Officirer als Gemeine Matrosen ... mit gewissen Privilegien, in Königlichen Gnaden versehen ... : Geben Oldenburg ... den 28. Octobr. 1709
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Ob Wir wol ... Unser allergnädigstes Mandatum, dahin ergehen und publiciren lassen, daß keiner von Unsern Unterthanen dieser Unserer Graffschafften Oldenburg und Delmenhorst ... in einige frömbde Krieges-Dienste und Bestallung sich einlassen solle ... : Gegeben in Unserer Stadt Oldenburg den 3. Octobris 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3eed24ef-e66c-4a18-8d97-1c8c442d492f/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Ob Wir wol ... Unser allergnädigstes Mandatum, dahin ergehen und publiciren lassen, daß keiner von Unsern Unterthanen dieser Unserer Graffschafften Oldenburg und Delmenhorst ... in einige frömbde Krieges-Dienste und Bestallung sich einlassen solle ... : Gegeben in Unserer Stadt Oldenburg den 3. Octobris 1707
![Friederich der Vierte, von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck Norwegen, der Wenden und Gothen ... Ob Wir wol Unsere liebe und getreue Unterthanen ... mit weiteren extraordinairen auflagen, allergnädigst verschonet sehen mögten; So befinden Wir Uns doch wieder ... gemüßiget ...eine extraordinaire Schatzung, für gegenwärtiges 1714. Jahr ... : Geben Oldenburg ... den 8. Junii 1714](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/19cef56a-c90b-4a86-9532-f9fe4355577e/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte, von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck Norwegen, der Wenden und Gothen ... Ob Wir wol Unsere liebe und getreue Unterthanen ... mit weiteren extraordinairen auflagen, allergnädigst verschonet sehen mögten; So befinden Wir Uns doch wieder ... gemüßiget ...eine extraordinaire Schatzung, für gegenwärtiges 1714. Jahr ... : Geben Oldenburg ... den 8. Junii 1714
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Demnach, zu Facilitirung der Communication, so wol zwischen der Stadt Oldenburg, und dem Stadt- und Butjadinger-Lande ... zwey gewisse Bothen bestellet würden ... : Geben in unser Stadt Oldenburg, den 14. Novembris, Anno 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/02fa5d55-9db4-4408-93a2-3d161f9e373d/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Demnach, zu Facilitirung der Communication, so wol zwischen der Stadt Oldenburg, und dem Stadt- und Butjadinger-Lande ... zwey gewisse Bothen bestellet würden ... : Geben in unser Stadt Oldenburg, den 14. Novembris, Anno 1707
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Alß auff beschehene Requisition Ihro Römischen Käyserlichen Majestät, Wir beriets in Anno 1706. in Unsern hiesigen Landen ... publiciren lassen, daß aller Pferde Verkauff, an die Reichs Feinde ... verbothen seyn solle ... : Geben in ... Oldenburg den 27. Julii 1712](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9116120c-94ef-49b2-8854-99d2a6902d5d/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Alß auff beschehene Requisition Ihro Römischen Käyserlichen Majestät, Wir beriets in Anno 1706. in Unsern hiesigen Landen ... publiciren lassen, daß aller Pferde Verkauff, an die Reichs Feinde ... verbothen seyn solle ... : Geben in ... Oldenburg den 27. Julii 1712
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dännemarck, Norwegen ... Als die ohnumbgängliche Nothdurfft erfordert, daß bey jetzigen ... gefährlichen Conjuncturen ... Wir ... genöthiget worden, Unseren Grafschafften Oldenburg und Delmenhorst ... eine extraordinaire Beysteuer, anzumuhten ... : Geben Oldenburg ... den 13. Aprilis 1711](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e3650c92-68c5-4dee-a00f-866f13dd488d/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dännemarck, Norwegen ... Als die ohnumbgängliche Nothdurfft erfordert, daß bey jetzigen ... gefährlichen Conjuncturen ... Wir ... genöthiget worden, Unseren Grafschafften Oldenburg und Delmenhorst ... eine extraordinaire Beysteuer, anzumuhten ... : Geben Oldenburg ... den 13. Aprilis 1711
![Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun kund hiemit, als Wir zu unserm grössesten Mißfallen in Erfahrung gekommen, welcher Gestalt ... der Mißbrauch, in Annehmung Geschenck und Gaben, verbothen und abgeschafft worden ... : Geben auff unserm Schloß Rosenburg den 31. Augusti 1708](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f576cf91-532b-4861-869e-966089e94772/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Thun kund hiemit, als Wir zu unserm grössesten Mißfallen in Erfahrung gekommen, welcher Gestalt ... der Mißbrauch, in Annehmung Geschenck und Gaben, verbothen und abgeschafft worden ... : Geben auff unserm Schloß Rosenburg den 31. Augusti 1708
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Als in der, in Anno 1681. in Unseren hiesigen Graffschaften publicirten Vergantungs-Ordnung, unter anderen verordnet worden, daß die Herrschafftlichen Restanten oder die Gefälle, womit die, zum concurs kommende Schuldener, Uns in Restanten verbleiben ... : Geben Oldenburg ... So geschehn den 19. Augusti. 1707](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/94f8030c-838d-4bb8-85f5-21dd02d8b03c/full/!306,450/0/default.jpg)
Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Als in der, in Anno 1681. in Unseren hiesigen Graffschaften publicirten Vergantungs-Ordnung, unter anderen verordnet worden, daß die Herrschafftlichen Restanten oder die Gefälle, womit die, zum concurs kommende Schuldener, Uns in Restanten verbleiben ... : Geben Oldenburg ... So geschehn den 19. Augusti. 1707
![Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen, der Wenden und Goten ... Thun kund hiemit ... welcher gestalt ein und andere von Unserer geworbenen Milice sich unterstehen ... sich von ihren Compagnien und Garnisonen ab- und aufs Land zu begeben ... allerhand Desordres verüben ... : Geben auff Unser Residentz zu Copenhagen den 22. Januarii Anno 1704](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/31bcfd06-346a-49f7-bf45-72a25f0e1a26/full/!306,450/0/default.jpg)
Wir Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen, der Wenden und Goten ... Thun kund hiemit ... welcher gestalt ein und andere von Unserer geworbenen Milice sich unterstehen ... sich von ihren Compagnien und Garnisonen ab- und aufs Land zu begeben ... allerhand Desordres verüben ... : Geben auff Unser Residentz zu Copenhagen den 22. Januarii Anno 1704
![Friederich der Vierte von Gottes Gnaden, König zu Dennemarck, Norwegen ... Demnach die Erfahrung bißher an Hand gegeben, was Gestalt die in Anno 1636. in hiesigen Graffschafften und Landen, eingeführte und publicirte Verlobnuß-Ordnung, fast durchgehends in Vergeß gerathen ... So ist vor gut befunden, obgedachte Verlöbnuß-Ordnung hiemit zu Jedermans Wissenschafft wieder gelangen zu lassen ... : Oldenburg ... den 29. Martii. 1713](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/44bd4273-273c-45bb-a546-b67010f13aae/full/!306,450/0/default.jpg)