Bestand

Kronfiskalat des Unterdonaukreises (Bestand)

Vorwort: Bei Hofgerichten, die sich nicht am Sitz einer Landesdirektion befanden, wurden im Jahr 1803 äußere Fiskale angestellt, so auch beim Hofgericht Straubing. Bei den Appellationsgerichten, die 1808 die Hofgerichte ablösten, wurden Fiskale und gegebenenfalls auch Fiskaladjunkten angestellt, die der Lehens- und Hoheitssektion beim Ministerium der Äußeren Angelegenheiten untergeordnet waren. Diese Fiskale wurden auch Kronfiskale genannt. Ihnen oblag die Ausführung sämtlicher Fiskal-Prozesse und die Vertretung der Kirchen- und Stiftungsrechte.
Seit 1811 waren außerdem zwei Kronfiskale bei jedem Kreis aufgestellt. Im Hof- und Staatshandbuch von 1812 und 1813 sind beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten die Kronfiskalate mit den Kronfiskalen und Adjunkten des jeweiligen Kreises eigens aufgeführt.
1817 wurden die Finanzfiskale bei den neugebildeten Regierungsfinanzkammern angestellt. Das als Oberbehörde eingerichtete Generalfiskalat bestand nur von 1817 bis 1825. 1849 wurden die Fiskalexposituren bei den Appellationsgerichten aufgelöst und die Fiskalbeamten an den Regierungssitz des jeweiligen Kreises einberufen.

Bestandssignatur
Staatsarchiv Landshut, Kronfiskalat des Unterdonaukreises Kronfiskalat des Unterdonaukreises (Rep. 244)
Umfang
45
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 3.) Finanzen >> Finanzmittelbehörden >> Kronfiskalate, Regierungsfiskalate

Provenienz
Kronfiskalat des Unterdonaukreises (Rep. 244)
Bestandslaufzeit
1802-1817

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • BestandAkten

Beteiligte

  • Kronfiskalat des Unterdonaukreises (Rep. 244)

Entstanden

  • 1802-1817

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