Urkunden

Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und dessen Enkel Ludwig einer- sowie Ulrich von Dahn (Thane) andererseits um von Ulrich gefordertes Geld Folgendes: Die Fehde zwischen beiden Seiten und allen Beteiligten ist aufgehoben, Gefangene sind gegen Urfehde und Bezahlung einer gebührlichen Atzung freizulassen. Brandschatzung, Schatzung und nichtgegebenes Geld müssen nicht bezahlt werden. Bezüglich des geforderten Hauptgelds, Gülten, Kosten und Schäden sollen die Grafen Philipp und Ludwig dem Ulrich 500 Gulden zahlen, der im Gegenzug seine Hauptverschreibung ausrichtet und die Zahlung quittiert.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 192
Umfang
fol. 275r-275v
Bemerkungen
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Entscheyd zuschen graue Philips von Nassauwe etc. und Ludwigen von Thane".
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Heidelberg

Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person

Laufzeit
1484 Januar 19 (uff montag nach Anthony)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:19 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1484 Januar 19 (uff montag nach Anthony)

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