Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und dessen Enkel Ludwig einer- sowie Ulrich von Dahn (Thane) andererseits um von Ulrich gefordertes Geld Folgendes: Die Fehde zwischen beiden Seiten und allen Beteiligten ist aufgehoben, Gefangene sind gegen Urfehde und Bezahlung einer gebührlichen Atzung freizulassen. Brandschatzung, Schatzung und nichtgegebenes Geld müssen nicht bezahlt werden. Bezüglich des geforderten Hauptgelds, Gülten, Kosten und Schäden sollen die Grafen Philipp und Ludwig dem Ulrich 500 Gulden zahlen, der im Gegenzug seine Hauptverschreibung ausrichtet und die Zahlung quittiert.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 829, 192
- Umfang
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fol. 275r-275v
- Bemerkungen
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Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Kopfregest: "Entscheyd zuschen graue Philips von Nassauwe etc. und Ludwigen von Thane".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge I (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
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Dahn, Ulrich von; Junker, erw. 1490, 1506
Nassau-Saarbrücken-Weilburg, Philipp II. von; Graf, 1418-1492
Nassau-Weilburg, Ludwig I., Graf; ca. 1473-1523
Pfalz, Philipp, gen. der Aufrichtige; Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst, 1448-1508
- Laufzeit
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1484 Januar 19 (uff montag nach Anthony)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:19 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1484 Januar 19 (uff montag nach Anthony)