Akten | Bestand

Nachlass Montgelas, Maximilian (Bestand)

Vorwort: I. Die vorliegende Neuverzeichnung des so genannten Nachlasses Montgelas versteht sich hauptsächlich als Ergänzungsbearbeitung des Repertoriums von 1972 und verdankt ihre Entstehung dem Bedürfnis, den tatsächlichen Wert und die über die Jahre der Archivierung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv hin kaum ausgeschöpfte Reichhaltigkeit des Bestandes gegenüber der früheren, allzu weitmaschigen Erschließung auch im Findbuch angemessen darzustellen. Die bisher nicht oder nur vage erfassten und somit unerschlossenen Akteninhalte wurden, ohne allzu sehr ins Detail zu gehen, nach Möglichkeit und Zweckmäßigkeit ergänzt, um einerseits die wirkliche Quantität der Inhalte sichtbar zu machen. Unter bewusster Beibehaltung der vorgegebenen Gliederung, der bestehenden Aktenbildung und Nummerierung des Bestandes - wiewohl sich auch hier Glättungen angeboten hätten - wurde andererseits versucht, durch intensivere Beschreibung der einzelnen Akteneinheiten auch das qualitative Element des Nachlasses deutlicher als bisher hervorzuheben. Um den Zusammenhang mit der Erstverzeichnung herzustellen und einen allgemeinen Überblick über Zustand und Inhalt des Bestandes zu bieten, wird an dieser Stelle das (von der Bearbeiterin Dr. Monika Schlichting verfasste) einleitende Vorwort des Repertoriums von 1972 eingerückt: "Das Familienarchiv Montgelas ist nach dem Tod von Emmanuel Graf Montgelas 1970 durch Ankauf vom Freistaat Bayern erworben und dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv Abt. II Geheimes Staatsarchiv zu Aufbewahrung übergeben worden. Als Teil des Archivs in Schloß Egglkofen war es Eigentum der Familie Montgelas und umfaßte neben dem vorliegenden Bestand auch die Hofmarksarchive Egglkofen, Aham und Gerzen. Diese letzteren befinden sich heute im Staatsarchiv München. Die Bibliothek des Ministers ist etwa gleichzeitig in die Bayerische Staatsbibliothek gekommen. Maximilian Joseph, seit 1809 Graf, Montgelas (1759-1838) trat 1777 als Hofrat in den bayerischen Staatsdienst. 1779 wurde er zum Kammerherrn und Bücherzensor ernannt. Auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Illuminatenorden verließ er 1787 Bayern und wechselte in die Dienste des Herzogs Karl von Zweibrücken über. Er arbeitete als Legationsrat beim Departement der Auswärtigen Geschäfte unter Johann Christian Freiherrn von Hofenfels und Ludwig Freiherrn von Esebeck. Vorübergehend des aktiven Dienstes enthoben, rückte er unter Herzog Maximilian von Zweibrücken 1796 zum Wirklichen Geheimen Legationsrat auf und wurde der leitende Berater des Herzogs. Mit diesem kehrte Montgelas 1799 nach Bayern zurück und nahm als erster Minister des Kurfürsten und späteren Königs Maximilian bedeutenden Einfluß auf die Entwicklung Bayerns. Er bekleidete von 1799 - 1817 das Amt eines Geheimen Staats- und Konferenzministers der Auswärtigen Angelegenheiten; von 1803 - 1806 und nochmals von 1809 - 1817 stand er dem Finanzministerium, von 1806 - 1817 auch dem Innenministerium vor. Nach seinem Sturz im Februar 1817 nahm er keine staatlichen Ämter mehr an, blieb aber bis zu seinem Tod erblicher Reichsrat der Krone Bayerns. Wenn auch Montgelas zwischen den Akten des Staates und seinen persönlichen Papieren un-terschied und erstere bei den jeweiligen Ministerien beließ, so finden sich doch in seinem Nachlaß auch vereinzelte Dokumente aus seiner amtlichen Tätigkeit. Der wichtigste Teil der Akten aus seiner Tätigkeit als Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und des Königlichen Hauses ist im Repertorium MA I (Politisches Archiv) des Geheimen Staatsarchivs verzeichnet. Ältere Verzeichnisse des Archivs weisen darauf hin, daß schon in Egglkofen mit der Ordnung des Nachlasses begonnen wurde. Die systematische Durchsicht des Bestandes ergab jedoch, daß nur Teile davon aufgenommen waren, hauptsächlich die hier unter Ziffer III aufgeführten Akten. Die dabei entstandenen Faszikel sind nach Möglichkeit auch bei der jetzigen Ordnung beibehalten worden. Unübersichtlich war die politische Korrespondenz, Ziffer II. Sie ist jetzt einheitlich nach Korrespondenten erfaßt worden. Die Konzepte der Briefe von Montgelas selbst fehlen. Soweit sich eigenhändige Briefe im Nachlaß finden, sind sie anscheinend im 19. Jahrhundert der Familie Montgelas geschenkt worden. Montgelas' Memoiren und Denkschriften, Ziffer I, stellen den bekanntesten Teil des Nachlasses dar. Sein Rechenschaftsbericht, nach 1817 geschrieben, ist zum Teil veröffentlicht, andere Denkschriften sind bereits von der Forschung berücksichtigt worden. Doch auch hier fehlte eine vollständige Aufstellung - insbesondere konnten Denkschriften, die man verloren wähnte, wieder gefunden werden. Die historischen Schriften, Ziffer IV, sind zum größten Teil nach seinem Sturz verfaßt worden. Der private Nachlaß des Ministers und seiner Familie, Ziffer V, enthält neben Personalpapieren und privaten Korrespondenzen vor allem die Schulhefte und Vorlesungsskripten seines ältesten Sohnes. Das Archiv ist schon in Egglkofen gelegentlich benützt worden, am umfassendsten von Herrn Prof. Dr. Eberhard Weis für seine Montgelas-Biographie, deren erster Teil 1971 erschienen ist. Er war damals noch am Geheimen Staatsarchiv als Oberregierungsarchivrat tätig und hat auf Grund seiner persönlichen Kontakte zur Familie Montgelas die Wege ebnen helfen, die schließlich zum Ankauf des Archivs führten. München, den 10. Juli 1972" II . Was unter der Bestandsbezeichnung 'Nachlass Montgelas' vorliegt, ist weder nur (politischer und privater) Nachlass des Grafen noch überhaupt ausschließlich Nachlass einer einzigen Person. Vielmehr finden sich, in allerdings mäßigem Umfang, fremde Provenienzen - nämlich Schriftgut der Ehefrau, der Kinder und der nächsten Verwandtschaft - und damit gewisse Ansätze zu einem Familienarchiv. Nicht ganz grundlos spricht daher auch das eben zitierte Vorwort von einem "Familienarchiv Montgelas". Ein echtes Familienarchiv stellt der Bestand in seiner Unausgewogenheit indessen auch nicht dar, da der gesamtfamiliäre Aspekt archivalisch doch erheblich unterrepräsentiert ist und die politischen Papiere des Staatsmannes Montgelas absolut überwiegen. Andererseits ist der Privatmann Montgelas in keineswegs befriedigender Weise archivalisch dokumentiert. Im Gegenteil, es ist der sonderbare Umstand wahrzunehmen, dass eigentlich alle Spuren eines privaten (und auch politisch-privaten) Schriftverkehrs fehlen, zumindest nach 1799, aber zumal nach 1817. Die Tatsache eines solchen privaten Schriftverkehrs ist lediglich an den eingelaufenen, durchaus spärlich überlieferten Korrespondenzen abzulesen. Konzepte, Abschriften oder Reinschriften der ausgegangenen Briefe sind jedoch nicht vorhanden, so dass zu vermuten steht, Montgelas habe auf jegliche Art des Nachweises und der Dokumentation seiner eigenen Korrespondenz verzichtet. Einleuchtende Gründe für diese Misslichkeit, die genauere Einblicke in die persönlichen Verhältnisse gerade des quieszierten Staatsmannes gänzlich ausschließt, lassen sich nicht erkennen. Nach Lage der Dinge ist nicht zu erwarten, dass sich die vermisste Briefüberlieferung an anderer Stelle findet. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass der einzige umfangreichere Briefbestand von der Hand Montgelas', der bekannt ist, im Besitz einer Korrespondenzpartnerin der Jahre 1826 bis 1838, der Freiin Julie von Thon-Dittmer, verheirateten von Zerzog, erhalten geblieben ist und sich heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv befindet (Personenselekt 252 Montgelas; siehe auch Weis, Montgelas 2, 826ff.). Julie von Zerzog selbst hat Teile der etwa 150 fast ausschließlich eigen-händigen und französischen Briefe veröffentlicht. Es scheint jedoch nicht, dass ihr Inhalt Aufschlüsse zu Fragen der schriftlichen Überlieferungsbildung im Hause Montgelas zu geben vermag. Zugleich mit dem 'Nachlass Montgelas' erwarb der Freistaat Bayern im Jahre 1970 - das zitierte Vorwort deutet es zu Anfang an - die Hofmarksarchive Egglkofen, Aham und Gerzen, die als weitere Teile des gräflichen Gesamtarchivs scheinbar zuständigkeitsgemäß dem Staatsarchiv München zugeteilt und dort unter der einheitlichen Bezeichnung 'Schlossarchiv Egglkofen' in einem überaus bunten Mischbestand archiviert wurden. Zwar liegt die vermisste Briefüberlieferung auch hier nicht verborgen, aber im Laufe der Bearbeitung des Schlossarchivs erkannte man naturgemäß rasch die strukturelle Uneinheitlichkeit dieser Gemengelage, schied bereits einige Stücke als keinesfalls in die Provenienz der genannten Hofmarksarchive gehörig aus und überwies sie dem 'Nachlass Montgelas' im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Das vollständige Findmittel zum 'Schlossarchiv Egglkofen' führt dann bereits eine ganze Aktengruppe auf - und zwar die Nummern 1292 ff., so genannte Privatakten -, die zur Abgabe an das Bayerische Hauptstaatsarchiv und zur Einreihung in den Nachlass bzw. in ein künftiges Familienarchiv Montgelas bestimmt ist. Dieser Austausch ist jedoch bisher nicht erfolgt. Sieht man noch genauer zu, stößt man im Bestand 'Schlossarchiv Egglkofen' auf weitere Ak-tengruppen, die, in der Regel zunächst unschwer am Betreff erkennbar, provenienzgemäß gar nicht zu den ursprünglichen Hofmarksarchiven Egglkofen, Aham und Gerzen gehören können. Es sind dies Akten über den Montgelasschen Hausbesitz in München (Nr. 316 ff.), über andere kleinere Immobilien (Nr. 345 ff.), über den Fideikommiss Zaitzkofen, über verschiedene ehemalige Hofmarken und gegenwärtige Patrimonialgerichte (356 ff.) sowie Schriftgut über die Besitzungen Au, Haag und (Groß-)Hesselohe (Nr. 477 ff.). Ein Blick in den Ausstellungskatalog der Ausstellung "Bayern entsteht. Montgelas und sein Ansbacher Mémoire von 1796" (Augsburg 1996) macht den geschilderten Sachverhalt offenkundig: Etliche Exponate stammen aus dem Bestand "Schlossarchiv Egglkofen" und illustrieren doch in erster Linie die persönlichen Lebensumstände und Eigentumsverhältnisse der Familie: Verzeichnis der Garderobe (Nr. 184), Immobilienbesitz in München und Oberbayern, im Fränkischen (Cronheim, Eybburg), in der Oberpfalz und in Niederbayern (Zaitzkofen, Pfakofen, Laberweinting, Moosthenning), im westlichen Schwaben (Nr. 187 und 190), Lageplan von Egglkofen (1833-1835, Nr. 191). Bei den meisten der nicht eindeutig den Provenienzen der drei Hofmarksarchive Egglkofen, Aham und Gerzen zuzuweisenden Archivalien ist der echte Registraturbildner in der Person des Privatmannes Montgelas als Eigentümer und Rechtssubjekt zu sehen, zumal dann, wenn die fraglichen Immobiliarakten nicht offenkundig aus einer bekannten und intakten oder wieder herstellbaren Registratur herausgelöst sind oder wenn sich aus ihnen ein neuer eigenständiger Fonds anderer plausibler Provenienz nicht bilden lässt. Wenn auch das 'Schlossarchiv Egglkofen' kaum mehr zum (politischen) Nachlass gehörige Unterlagen birgt, kann es vermutlich doch in hohem Maße zur Bildung eines künftigen Familienarchivs Montgelas beitragen. Aber auch die im vorliegenden Verzeichnis beschriebenen politischen Papiere scheinen nicht alles Vorhandene zu umfassen. Im 'Nachlass Montgelas' befindet sich eine völlig ungegliederte Auflistung - das einzige im Bestand vorhandene Archivinventar - "über die im Archive zu Egglkofen befindlichen Akten und Papiere" (NL 365) mit 253 laufenden Nummern und einigen Unternummern. Etwa 60 Positionen dieses Verzeichnisses tragen entweder den Randvermerk "In der Bibliothek", "abgängig" oder, in nur drei Fällen, "H. Graf zu sich genommen". Ohne Nachprüfung im Einzelnen, aber bei kursorischer Sichtung und Vergleichung anhand der alten Archivsignaturen und Tekturen lässt sich erkennen, dass nur einige der als abgängig bezeichneten Fehlstücke im Nachlass wieder aufgetaucht sind (es sind dies die Nummern 149, 148, 155, 212 und 112 des Archivinventars und die Nummern 121, 141, 191, 244 und 310 dieses Findbuches). Welche Überlegungen (Bindung?) zur Übernahme eindeutigen Archivgutes (Finanzwesen, Statistik, Stiftungswesen, Lehen- und Hoheitssektion, Polizeigesetzbuch, Strafgesetzbuch, Bergwerkswesen, Postwesen, Unterrichtsanstalten, Forstverfassung, Beschreibung der Herrschaft Zaitzkofen, Biersatz usw.) in die Bibliothek Montgelas' geführt haben, ist weder aus diesem Inventar erkennbar noch auf andere Art so recht nachvollziehbar, es sei denn, mangelnder Sachverstand hat hier gewaltet. Keine befriedigende Auskunft liefert der Aufsatz von Hellmut Rosenfeld, Maximilian Graf von Montgelas und seine Bibliothek (Bibliotheksforum Bayern 2, 1974, 179 ff.), der aber immerhin das in die Bibliothek gelangte und dort als 'Handschriften' geführte Registraturgut des Egglkofer Archivinventars erkennen lässt. Dafür ist die Naivität bemerkenswert, mit der unhinterfragt die Handschrifteneigenschaft des Materials konstatiert (ebd. 205-208) und dieses als natürliches und selbstverständliches Resultat der weit gespannten privaten und politischen Interessen Montgelas' interpretiert wird (ebd. 209). Die dilettantische Maßnahme der Herauslösung von Akten aus dem Archiv und deren Einreihung in die Bibliothek kann bereits im Zusammenhang mit den Katalogisierungen und der Neuaufstellung der Bücher nach Formaten in den Jahren 1811 bis 1813 oder bei der Neuaufstellung der Bibliothek in Zaitzkofen im Jahr 1818 (ebd. 185-187) geschehen sein. Oder vielleicht hat sie überhaupt erst bei der erneuten Umordnung der Bibliothek um 1872 (ebd. 187) stattgefunden. Montgelas selbst möchte man für einen derartigen Missgriff nicht verantwortlich machen, denn er hat wohl sehr gut zwischen Bibliotheks- und Registratur- bzw. Archivgut zu unterscheiden gewusst. Genauen Aufschluss vermögen allenfalls die Kataloge zu geben. Nach der Übernahme der Bibliothek (1971) in die Bayerische Staatsbibliothek hat man die Archivalien bzw. 'Handschriften' dem Handschriften-Bestand zugeteilt und sie entsprechend signiert (ebd. 203). Selbstverständlich wäre in der Zukunft auch hier ein Ausgleich außerordentlich wünschenswert. III. Um die unübersichtliche Überlieferung der so genannten Memoiren und die verwirrende Anordnung des 'Compte rendu', mit dem der vorläufige Bestand des 'Nachlasses Montgelas' einsetzt, etwas durchsichtiger zu machen, folgen hierzu einige Bemerkungen. Von Montgelas' Erinnerungsschriften gibt es zwei Teilpublikationen: - Denkwürdigkeiten des bayerischen Staatsministers Maximilian Grafen von Montgelas. (1799-1817.) Im Auszug aus dem französischen Original übersetzt von Max Freiherrn von Freyberg-Eisenberg und herausgegeben von Ludwig Grafen von Montgelas. Stuttgart 1887. - Denkwürdigkeiten des Grafen Maximilian Joseph v. Montgelas über die innere Staatsverwaltung Bayerns (1799-1817). Herausgegeben von G. Laubmann und M. Doeberl. Nebst einer Einleitung über die Entstehung des modernen Staates in Bayern von M. Doeberl, München 1908. Dass die Äußerungen Montgelas' über die auswärtigen Verhältnisse, wenn auch nur auszugsweise und nicht im französischen Wortlaut, in einer Zeit des Primates der Außenpolitik zuerst veröffentlicht worden sind, ist nicht weiter verwunderlich. Erst 20 Jahre später erschien als eine Art Gegenstück die Publikation der Aufzeichnungen über die Schaffung der Verfassungs- und Verwaltungsgrundlagen, diesmal in vollem authentischem Umfang. Die Niederschriften verfolgten in erster Linie den Zweck der Rechtfertigung und des Leis-tungsnachweises gegenüber der ungerecht empfundenen Entlassung unter dem Titel Compte rendu au Roi sur la gestion des Départemens des Affaires étrangères, des Finances et de l'Intérieur depuis le 16 février 1799 jusqu'au 1er février 1817. Nachdem Montgelas sich offenbar sofort nach der Entlassung an die Ausarbeitung dieses Rechenschaftsberichtes begeben hatte (abschriftliches, undatiertes Schreiben an den König, dem NL 9 beiliegend: Die Constitution des Reiches legt einem jeden Allerhöchstdero Minister die Pflicht auf, dem Könige von dem Zustande der Departements, an deren Spitze er gestellt worden, Rechenschaft abzulegen. Der Ruf eines Staatsbeamten, der während 18 Jahren der Gnade und des Vertrauens eines Monarchen gewürdiget worden ist, geht denjenigen, der ihn auf seinen Posten stellte, eben so nahe an, als den Staatsbeamten selbst. Das Bild der von diesem befolgten Grundsätze und der Resultate seiner Operationen läßt sich durchaus nicht trennen von der Regierungs-Geschichte des Monarchen. Unter diesem doppelten Gesichtspunkte geschieht es, daß ich an die mir ob-liegende schwierige und mühsame Arbeit alsbald die Hand lege.), lag ein erster Teil bereits wenige Monate später vor. Mit Schreiben vom 26. Juni 1817 (paraphierter Reinentwurf oder Abschrift, NL 1 beiliegend) unterbreitete er dem König Maximilian I. Joseph nämlich la première partie du tableau historique de l'administration du Royaume pendant les dix-huit premières années de Votre règne mit dem Bemerken: J'en ai gardé un exemplaire pour moi, j'en ai donné un autre à Monsieur le Comte de Rechberg, ce sont les trois seuls qui existent. Cette première partie traite des formes administratives et constitutionelles, la seconde embrassera la politique extérieure, la troisième l'Intérieur, la quatrième les Finances. Es handelte sich bei dieser dem König überreichten première partie, wie ein späterer Vermerk Montgelas' vom 11. Oktober 1823 (eigh., deutschsprachig, NL 17 beiliegend; vgl. Weis, Montgelas' innenpolitisches Reformprogramm: Das Ansbacher Mémoire für den Herzog vom 30.9.1796, ZBLG 33, 1970, 219 f. sowie ders., Montgelas 1, 266 ff. jeweils mit Jahresdatum 1819) bestätigt, um den 1. Theil des compte rendu, zusammengefasst in einem saffianledernen Band mit Goldschnitt. Der Band trägt die Rückenaufschrift "Mémoires sur l'Administration en Bavière. I. Partie Système Administratif. Constitution" (Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abteilung III: Geheimes Hausarchiv, Nachlass König Max I. Joseph 103) und enthält in lithographischer Vervielfältigung auf 353 Seiten die ersten drei jeweils als "section" überschriebenen Kapitel des Compte rendu: Considérations personnelles (= Laubmann-Doeberl 1-11), Des principes suivis relativement à la forme de l'administration (= Laubmann-Doeberl 13-61) und Des maximes suivies relativement à la constitution du royaume (= Laubmann-Doeberl 62-166). Der Text dieser drei Sektionen endet mit dem Hinweis auf die nachfolgenden Erörterungen zur Außenpolitik: Je passe à l'exposé de celles [maximes] qu'on avoit adoptés relativement à la politique extérieure. Dass die Niederschrift in den knapp fünf Monaten von Anfang Februar bis Ende Juni 1817 hätte weiter gediehen sein können als über die Sektion 3 hinaus, ist nicht nur wegen des Textumfangs der drei ersten Sektionen, sondern auch deswegen unwahrscheinlich, weil damit zunächst ein gewisser sinnvoller Abschluss innerhalb der vorgesehenen Gliederung erreicht war. Der die Außenpolitik behandelnde Abschnitt, der rund fünfmal so umfangreich ist wie die Sektionen 1 bis 3 zusammen, wurde gemäß der im Schreiben vom 26. Juni 1817 dargelegten Planung als seconde [partie] und, wie der etwas später zu datierende Entwurf hierzu (NL 1 Bogen 83/1) beweist, als Section quatrième. Des maximes suivies relativement à la politique extérieure depuis le 16 février 1799 jusqu'au 2 février 1817 verfasst. Der Text des Entwurfs dieser vierten Sektion schließt unmittelbar und mit besonders geringem Abstand an das Ende der dritten Sektion an, so dass die Vermutung nicht abwegig erscheint, zwischen der Beendigung der dritten und der Fortführung der vierten Sektion habe, wenn überhaupt, nur ein kurzer Zeitraum gelegen. Die ferner vorgesehenen Kapitel des 'Compte rendu' über die inneren Verhältnisse und die Finanzen wurden hingegen gar nicht mehr in Angriff genommen. Jedenfalls gibt es nirgends ein Zeugnis, das hierfür spricht. Von den Sektionen 1 bis 3 sind, wie wir aus dem Schreiben vom 26. Juni 1817 wissen, zunächst nur drei Exemplare (ce sont les trois seuls qui existent) lithographisch vervielfältigt und einige weitere Vervielfältigungen wahrscheinlich erst nach Montgelas' Tod hergestellt worden. Die Veröffentlichung von Laubmann-Doeberl (ebd. S. IV) im Jahr 1908 beruht auf dem angeblich letzten verbliebenen und von Ludwig Graf Montgelas 1889 der Hof- und Staatsbibliothek (!) geschenkten Lithographie-Exemplar. Tatsächlich hat das Geheime Staatsarchiv im 19. Jahrhundert kein Exemplar dieser Ausgabe besessen, sondern ein solches erst 1924 im Antiquariatshandel erworben (MA 65). Im Reichsarchiv (heute: Bayerisches Hauptstaatsarchiv) gab es vermutlich schon zwei gleiche, jedoch unverzeichnete Exemplare (jetzt: NL 5, wo auch das mutmaßliche Montgelassche Exemplar liegt, sowie Amtsbibliothek; siehe auch Weis, Montgelas 1, 268 und Anm. 7). Der Verbleib der (abschriftlichen?) Vorlage dieser Vervielfältigung ist unbekannt. Die Hand des Schreibers begegnet im Nachlass nicht. Der Lithographietext weist eine größere Anzahl von Varianten gegenüber dem eigenhändigen Entwurf auf, die sich bei Laubmann-Doeberl naturgemäß wiederfinden. So steht beispielsweise im letzten Satz der lithographischen Vervielfältigung (L.-D. 166 Zeile 26) de celles, im Entwurf (NL 1, Bogen 83/1) jedoch des maximes. Man darf annehmen, dass Montgelas diese Textform, gerade im Hinblick auf den primären Verwendungszweck, nämlich die Vorlage an den König, in eigener Person redigiert und in diese Fassung gebracht hat. Die Sektionen 1 bis 4 wurden mehr oder weniger, jedoch über mehrere Jahre hin, in einem Zug niedergeschrieben. Wie oben bereits gesagt, blieben die Abschnitte über die inneren Verhältnisse und die Finanzen, die vielleicht die fünfte und die sechste Sektion hätten bilden sollen, unausgeführt, der 'Compte rendu' somit ein Torso. Ungeachtet dessen begann Montgelas danach - ein genauer Zeitpunkt lässt sich zwar nicht fixieren, aber wahrscheinlich im Jahr 1823 - mit der Niederschrift eines Textes, den er Mémoires, seconde partie du 2 Février 1817 (eigh. Entwurf, NL 4 Bogen 1/1, Abschrift NL 8) überschrieb und der, laut Vorwort, die Verhältnisse nach dem 2. Februar 1817 darstellen wollte: Jusqu'ici et dans la première partie de ces mémoires je me suis attaché à rendre compte des opérations que j'ai dirigées, à rapporter ce que j'ai vu ou reçu de science certaine. Ma position sera moins favorable, ma tâche plus difficile à l'avenir. Eloigné du timon des affaires, placé en dehors des secrets du gouvernement je serai obligé de m'en rapporter au témoignage d'autrui, à ne dire que ce que m'auront raconté des personnes dignes de foi, ou ce que je croirai avoir observé moi-même. J'espère néanmoins que ma relation ne sera pas sans quelqu'utilité pour l'instruction de mes enfans et qu'ils pourront profiter des jugemens que je porterai sur les hommes et les choses. Il sera fondé sur l'expérience et dicté par l'impartialité. Von diesem hier so genannten zweiten Teil der Memoiren, als deren ersten Teil Montgelas somit die Sektionen 1 bis 4 des 'Compte rendu' betrachtete, ist nur das Vorwort und eine ausführliche politisch-statistische Übersicht und Darstellung der auf dem Wiener Kongress neu formierten europäischen Staatenwelt und einiger überseeischer Mächte zustande gekommen. Eine gewisse, aber unerhebliche Ungereimtheit liegt darin, dass Montgelas diese nur begonnenen Erinnerungen nach 1817 ebenso als zweiten Teil seiner Memoiren bezeichnet wie er auch im Schreiben vom 26. Juni 1817 die vierte Sektion des 'Compte rendu' als einen zweiten Teil bezeichnet, im letzten Satz des Textes der vierten Sektion sogar als la seconde partie de ces mémoires (NL 3 Bogen 484/4, Abschrift NL 7 Bogen 356/2). Das gesamte Erinnerungschriftwerk Montgelas' im Nachlass ergibt nun folgendes Bild: Der 'Compte rendu' - bestehend aus den Sektionen 1 bis 4 - existiert zunächst im eigenhändigen (französischen) Entwurf in 484 Bogen, die lose (ungebunden) als NL 1 (Bogen 1-120; die Bogen 1-83/1 umfassen die Sektionen 1-3; der Entwurf von Sektion 4 beginnt auf Bogen 83/1 und reicht bis Bogen 484) und in den Halblederbänden NL 2 (Bogen 121-271) und NL 3 (Bogen 272-484) vorliegen. Beim Binden des Entwurfsmanuskriptes wurden offenbar die Bogen 1 bis 120 (NL 1) verwechselt oder übersehen und nicht gebunden. Statt ihrer wurde in NL 2 (Rückenaufdruck: "Mémoires, Tom. I") vor Bogen 121 (des Entwurfs) irrtümlich eine Abschrift (Bogen 129-193) der Sektion 4 eingebunden, die den Bogen 83/1 bis 123/1 des Entwurfs entspricht. Der Halblederband NL 4 greift in sich den Entwurf der unvollendeten Erinnerungen nach 1817. Die Bände NL 2 bis 4, versehen mit der unzutreffenden Rückenaufschrift "Mémoires Tom. I, ... Tom. II, ... Tom. III", enthalten somit nicht den vollständigen Entwurf des 'Compte rendu'. Von den Sektionen 1 bis 3 des 'Compte rendu' gibt es die erwähnte redigierte Reinschrift, die als Lithographie vervielfältigt und die Grundlage zur Edition von Laubmann-Doeberl wurde. Von der Sektion 4 hingegen existieren nur Abschriften des Entwurfs, und zwar eine vollständige (NL 6 und 7), eine möglicherweise vollständige (NL 11) und zwei Teilabschriften ganz unterschiedlicher Vollständigkeit (NL 10 und 12). NL 6 mit den Bogen 1 bis 196 und dem Rückenaufdruck "Copie des Mémoires, Tom. I" und NL 7 mit den Bogen 198 [!] bis 356 und dem Rückenaufdruck "Copie des Mémoires, Tom. II" sind zwei starke Halblederbände. Der Text der Sektion 4 ist trotz seinem Umfang von fünf Sechsteln des gesamten 'Compte rendu' weder im Entwurf noch in den Abschriften gegliedert. Daher ist es umso wertvoller, dass sich in NL 7 ein sehr ausführliches Inhaltsverzeichnis beider Bände (NL 6 und 7) findet, das die Orientierung ungemein erleichtert. Zur Überlieferungslage von Sektion 4 äußern sich Übersetzer und Herausgeber der "Denk-würdigkeiten" Freyberg-Montgelas (S. V) völlig unklar: "Der zweite Theil [gemeint ist Sektion 4, als erster Teil werden die Sektionen 1 bis 3 verstanden] war beim Ableben des Verfassers nur im Manuskript vorhanden, und zwar theils seinem Privatsekretär [Tierbacher?] in die Feder diktiert, theils in seiner eigenen (äusserst schwer leserlichen) Handschrift. Diese letztere Partie wurde dann später durch zwei der hinterbliebenen Töchter des Grafen kopiert und dadurch in eine der Nachwelt zugänglichere Form gebracht." Diese Ausführungen scheinen sagen zu wollen, dass die Sektion 4 teils als Diktatschrift des Sekretärs, teils als eigenhändiger Entwurf vorgelegen habe. Wir wissen aber, dass die gesamte Sektion 4 (neben den Sektionen 1 bis 3) im eigenhändigen Entwurf vorliegt, nämlich in NL 1 (ab Bogen 83/1) bis 3 (Bogen 484). Wozu hätte Montgelas also noch Teile von Sektion 4 diktieren sollen? Denkbar ist allenfalls, dass er die Herstellung einer Abschrift diktiert habe, dass also Teile der vorhandenen Abschriften auf das Diktat an seinen Sekretär zurückgehen und dessen Handschrift tragen, was wiederum nicht sehr viel Wahrscheinlichkeit für sich hat, weil sein Sekretär mit Sicherheit die "äusserst schwer leserliche" Handschrift des Grafen weitgehend lesen konnte. In der Tat sind aber mehrere Hände, und zwar wohl mehr als zwei, bei den Abschriften von Sektion 4 zu unterscheiden, so dass die Richtigkeit dieser Mitteilung nicht ganz auszuschließen ist. Allerdings zeigten sich die Kopisten, wenn dem so ist, weder beim Diktat noch bei der Entzifferung der Vorlage durchweg sattelfest. NL 8 schließlich, ein schmalerer Halblederband, durch Rückenaufschrift als "Copie des Mémoires, Tom. III" ausgewiesen, ist die Abschrift der Erinnerungen (eigh. Entwurf = NL 4) aus der Zeit des Ruhestandes von 1817 an (Mémoires, II Partie du 2 février 1817; mindestens zwei Hände), die nur aus Vorwort und politisch-statistischer Übersicht des allgemeinen Staatensystems bestehen. Die Frage der Datierung des Ganzen ist nicht bloß schwierig, sie ist, zumindest aus den Nachrichten des Nachlasses, nicht zu beantworten, da die notwendigen persönlichen Zeugnisse fehlen, namentlich die seit 1817 ausgegangenen und empfangenen Briefe. Laubmann-Doeberl (S. V) bemerken zwar, dass die Darstellung der vierten Sektion im August 1819 bereits bis zum Jahr 1810 fortgeschritten war, verschweigen aber, woher sie das wissen. Trifft diese Angabe zu, dann wäre der Entwurf bis dahin etwa so weit gegangen, wie der erste Band der Abschrift (NL 6, Bogen 1-196) reicht. Die Vermählung des Kronprinzen Ludwig im Oktober 1810 (Freyberg-Montgelas 233 f.) wird zu Beginn des zweiten Bandes der Abschrift (NL 7, Bogen 204/3) abgehandelt. Im Entwurf (NL 2) entspricht dies Bogen 221/3 unten, so dass im August 1819 rund 220 von 484 Bogen, also nicht die Hälfte des ganzen überlieferten 'Compte rendu', fertig gestellt gewesen wären. Bei gleich bleibender Arbeitskraft, also unter günstigsten Bedingungen, hätte die vierte Sektion vielleicht in der ersten Jahreshälfte 1822 abgeschlossen sein können. Als sicher kann man annehmen, dass der 'Compte rendu' (Sektionen 1 bis 4) noch zu Lebzeiten des Königs Maximilian I. Joseph, den Montgelas auch in der vierten Sektion hin und wieder direkt anspricht, vollendet worden ist. Vielleicht steht auch der folgende, oben bereits angezogene Vermerk in einem Zusammenhang, der sich freilich nicht weiter aufdecken lässt, mit dem Abschluss des 'Compte rendu'. In NL 17, der das 'Ansbacher Mémoire' enthält, findet sich ein eigenhändiges Schriftstück Montgelas' vom 11. Oktober 1823 folgenden Inhalts: Beiliegendes Memoire ist das Resultat der Meinung des Endesunterzeichneten über das Reg-gierungssistème, welches in Baiern zu befolgen wäre. Was daneben und außerdem geschehen ist, gehört entweder denen später eingetre[t]enen Umständen zu oder ist einem andern Ein-fluß zuzuschreiben. Die verschiedene Veränderungen, die [folgt gestrichen: st getretten si] später stattfanden, sind so wie alles, was in dem Sistème der Gesellschaft und der verschiedenen Zweigen derselben geschehen ist, in dem 1. Theil des 'compte rendu' [enthalten], welchen ich 1817 nach Veränderung des Ministerii Sr. May. dem König übergab [mit Schreiben vom 26. Juni 1817] und [welcher] sich noch, in rothem Saffian mit goldenem Schnitt gebunden, sich [!] in Allerhöchst dero Cabinet befinden muß. Der Minister Graf von Rechperg besizt auch ein Exemplar davon. Hier liegt das meinige bei. Die Beweggründe, welche eine jede dieser Änderungen [bewirkt haben], sind darinnen treu angegeben. Schloß Zaizkofen 11 Octobre 1823 Gr. v. Montgelas Mit diesem Schriftstück befasst sich Weis, Montgelas 1, 266 ff., bringt es, seinem Lagerort entsprechend, mit dem 'Ansbacher Memoire' in Verbindung und druckt es, leider ungenau, ab. Er bezeichnet es, wohl zu Recht, als "Aktennotiz" und datiert es auf das Jahr 1819. Diese Datierung dürfte allerdings auf das Jahr 1823 zu korrigieren sein. Die Zehner- und die Einerziffer der Jahreszahl sind zwar unsauber geschrieben, aber der paläographische Befund schließt eine '1' und eine '9', Ziffern, die in der Handschrift Montgelas' eine sehr charakteristische und klare Form haben, wie man es bezüglich der '1' unmittelbar vergleichen kann, eindeutig aus. Es sprechen beide Ziffern für "23". Der Vermerk wirft erhebliche Verständnisschwierigkeiten auf. Zunächst könnte man meinen, einen Briefentwurf mit Anlage eines Memoires vorerst unbekannten Inhalts vor sich zu haben. Eine Adresse fehlt jedoch, und es wird niemand angeredet. Nimmt man ihn als Erläuterung des Akteninhalts, also des originalen 'Ansbacher Memoire', bei dem laut Aktenverzeichnis des Archivs in Egglkofen (NL 365, Nr. 85) auch eine Abschrift (von der Hand des Jakob Rivet; siehe Weis, Montgelas 1, 266 und Anm. 1) gelegen hat und noch liegt, dann kann es bei einer Musterung und Ordnung der Papiere durch Montgelas entstanden sein mit dem Zweck, der Planung und Empfehlung von 1796 das Ergebnis von 1817 gegenüberzustellen. Montgelas verweilt aber nicht bei diesem Memoire, sondern kommt auf den 'Compte rendu' zu sprechen, teilt mit, dass, was wir bereits aus dem Schreiben vom 26. Juni 1817 wissen, der König und Graf Rechberg je ein Exemplar besitzen und fährt fort: Hier liegt das meinige bei. Damit kann nur das im Schreiben vom 26. Juni 1817 erwähnte dritte von allen drei bis dato existierenden Exemplaren des 'Compte rendu' gemeint sein. Es befindet sich, in Pappe gebunden, heute als NL 5 im Bestand. Über eine Beziehung dieses Vermerks zur abgeschlossenen Niederschrift des 'Compte rendu' lassen sich nur Vermutungen anstellen. Wenn, wie oben dargelegt, nach gut zwei Jahren (im August 1819) die knappe Hälfte des gesamten (Sektionen 1-4) 'Compte rendu' fertig gestellt war, hätte das ganze Werk vier Jahre später, also im Oktober 1823, leicht vollendet gewesen sein können. Vielleicht war dies Anlass für Montgelas, sich einen Teil seiner politischen Papiere, ja die wichtigsten, nochmals vorzunehmen, um sie in eine Ordnung zu bringen. Dass er erst nach Vollendung des 'Compte rendu' seine Erinnerungen seit 1817 zu verfassen begonnen hat, wissen wir aus seiner Vorbemerkung hierzu, die freilich sonst keinen Anhaltspunkt für eine Datierung bietet. So ist also dieser Oktober 1823 vorerst der einzige Terminus, der für eine plausible Chronologie als einigermaßen wahrscheinlich herangezogen werden kann. IV. Abschließend danke ich Herrn Generaldirektor a.D. Prof. Dr. Hermann Rumschöttel für seine freundlichen Hinweise, die mich auf einige Versehen aufmerksam gemacht haben. München, 3.6.2008 Dr. Joachim Lauchs

Bestandssignatur
NL Montgelas Maximilian
Umfang
365
Sprache der Unterlagen
ger

Kontext
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Provenienz
Nachlass Montgelas, Maximilian
Bestandslaufzeit
1777-1931

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 11:05 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Beteiligte

  • Nachlass Montgelas, Maximilian

Entstanden

  • 1777-1931

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