Monografie
Formula Obligationis Judicialis : [Heydelberg den 22sten Januarii 1773]
- Weitere Titel
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Formula Obligationis Iudicialis
- Standort
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Heidelberg, Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4 Folio RES::4
- VD 18
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VD18 14341646
- Umfang
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[3] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
-
Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Staat Pfalz (Herausgeber*in)
- Erschienen
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[S.l.] , 1773
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.34441
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-344415
- Letzte Aktualisierung
- 22.12.2025, 07:31 MEZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Staat Pfalz (Herausgeber*in)
Entstanden
- [S.l.] , 1773
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Auf die Communication des Kurpfälzischen Reformirten Kirchen-Raths, daß die Pfarrer und Schuldiener, oder deren Erben, des Ersatzes der salva ratificatione zu bestreitenden Renovations- und Process-Kösten ihrer Competenzien, durch nachdruckliche Verfügung, in Zukunft eben sowohl mögen gesicheret- als auch den Vernachläßigungen, deren selbige zur Vermeidung des angeregten Kösten-Aufwands, sich mehrmalen schuldig gemacht haben, vorgebogen werden, ist man zu resolviren bewogen worden, samtlichen diesseitigen Landbedienten die gemessene Weisung zugehen zu lassen ... : Heydelberg den 23. May 1772.
Gleichwie zwar sambtliche Cammeral-Receptores durch die unterm 28ten Januarii 1744. in Druck ausgegangene Rechnungs-Instruction für beständig angewiesen seynd, ihre Rechnungen sambt darzu gehörigen Urkunden all-jährlich auf den 15ten Mertz zur Abhör anhero einzusenden ... : Mannheim den 7ten Februarii 1753
Demnach man Hoff-Cammer die Herbst-Verwaltung bey der für dieses Jahr (weßfalls derselbe täglich Diaeten zu geniessen) aufzutragen bewogen worden; Als wird solchemnach ermeldtem anliegende gedruckte Herbst-Instruction samt denen Herbst-Actis und vormjährigen Herbst-Register ... zugefertiget ... : Mannheim den 17[..]
Demnach man zu wissen verlanget, wie viel Früchten, Heu- und Strohe, im gleichen Wein, bey der für dieses Jahr eingegangen, und etwa von vorigem Jahr noch vorräthig seyn mögte, auch was davon zu Bestreithung deren Besoldungen und sonstiger nöthiger Ausgaaben erforderlich seye, forth nach deren Abzug zu Churfürstl. Gnädigster Disposition annoch übrig verbleibe; Als wird ... anbefohlen ... : Mannheim den 22ten November 1752
Es haben die bis anhero besonders in denen Zoll-Frevel Straffen so zahlreich vorkommende Liquidations-Posten nichts anderes zu erkennen gegeben, als daß bey Betrettung deren insonderheit ausherrischen Zoll-Defraudanten, nicht genugsame Vorsicht gebrauchet ... So ergehet hiermit die ernst-gemessene Verordnung mittels welcher man wenigstens den Anwachs deren künftigen Frevel-Straffen, nicht zur Liquidation sondern zur würcklichen Zahlung zu beförderen vermeinet ... : Mannheim den 16ten Decembis 1757
Chur-Pfaltz [...] wird hiemit anbefohlen, daß derselbe zu Ablegung seiner vormjähriger Rechnung auf den [...] gantz ohnfehlbahr bey der Hoff-Cammer Rechnungs-Verhör dahier entweder selbst Persöhnlich sich einfinden oder (wo er wegen allerdings erheblichen Umständen behinderet werden solte) einen genugsamen gevollmächtigten Mandatarium darzu anhero schicken ... : Mannheim den 2ten Martii 1753