Monografie
Churpfälzische Kameral-Fiskalats-Ordnung : [Mannheim, am 1. December, 1797]
- Standort
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- K 1658 B Folio RES; I 3655-4 Folio RES::5
- VD 18
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VD18 14293404
- Umfang
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11 S.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Reihe
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Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Schlagwort
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Steuer
Verordnung
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Staat Pfalz
- Erschienen
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[S.l.] , 1797
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.31488
- URN
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urn:nbn:de:bsz:16-diglit-314886
- Letzte Aktualisierung
-
04.06.2025, 13:54 MESZ
Datenpartner
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Monografie
Beteiligte
- Staat Pfalz
Entstanden
- [S.l.] , 1797
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Es ist zwar von dem Chur-Pfälzischen Ehegericht allschon unterm 18. Juny 1745 ein ... Generale in Druck ausgelassen ... Als hat das Chur-Pfälzische Ehegericht für nöthig erachtet, mehrermeldte General Verordnung ... zu erneuern ... wie folget, im Druck ausgehen zu lassen: Ehegerichtliche General Verordnung ... : Heidelberg, den 18. Sept. 1772

Gleichwie von dem Chur-Pfältzischen Ober-Jägermeisterey-Amt an sämtliche Forstmeistere unterm 6ten hujus die Verordnung dahin erlassen worden, führohin die Frevel Registere ohnfehlbar ... primâ Martii, und respectivè 1ma Septembris jeden Jahrs in triplo einzusenden ... : Mannheim den 17. December 1756

Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752

Demnach man ein- für allemahl verordnet hat, und will, daß der von denen Cameral-Receptoribus biß hiehin erfordert-wordene jährliche Frucht- und Wein-Status, und zwarn einer besonders über die Früchten, Heu- und Strohe- sodann auch einer ins besondere über die Weine von denenselben fürohin alljährlich auf den 1ten December, und somithin auch für gegenwärtiges Jahr gantz ohnfehlbahr anhero eingesendet ... : Mannheim den 16. Novembris. 1754

Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756

Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756

Gleichwie man zu beförderender Erörterung deren von ein- so anderen Receptoribus in liquidatione nachgeführet-werdender extantien resolvirt hat, daß künfftighin sambtliche dergleichen nachführende ... Posten jedesmahlen specificè und gantz umständlich cum causis debendi bemercket werden sollen ... : Mannheim den 4ten September 1754

Nachdeme man verschiedentlich wahrgenommen, daß bey ein- und anderen Herrschafftlichen Recepturen die eingehende Gefäll und Rhenten von ein- so anderen debenten strittig gemacht, und sogar Verschiedene gäntzlich zuruckbleiben ...; Als wird ... ernstgemessen anbefohlen, inner Zeit vierzehen Tägen ... anhero zuberichten ... : Mannheim den 15ten May 1756
