Monografie
Instruction Vor die sämtliche Chur-Pfältzische Land-Lieutenants : [Mannheim den 20ten Aug. 1755]
- Location
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Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3655-4 Folio RES::1
- VD 18
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VD18 90615166
- Extent
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[2] Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Series
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Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
Schrifttum zu Heidelberg und der Region
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Schrifttum zur Stadt Heidelberg und zur Region
- Contributor
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Staat Pfalz
- Published
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[S.l.] , 1755
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- DOI
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10.11588/diglit.35429
- URN
-
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-354296
- Last update
-
04.06.2025, 1:55 PM CEST
Data provider
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Universitätsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Associated
- Staat Pfalz
Time of origin
- [S.l.] , 1755
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Copia. Ihro Churfürstliche Durchleucht haben zu seiner Zeit wohl erhalten, was wegen Aushauung derer Obst-Bäumen aus denen Wein-Gärten zu Freinsheim Dero Chur-Pfältzische Regierung ad decretum Clementissimum de 13ten April 1753. eodem gehorsambst einberichtet hat ... : Düßeldorff den 26ten Februar. 1756. An Chur-Pfältzische Regierung also abgangen

Bey der Chur-Pfältzischen Hof-Cammer ist mehrmahlen mißfälligst zuvernehmen vorgekommen, welcher gestalten so viele Herrschafftliche Zehend-Staigere an ihrem zu entrichten habenden Quanto in einen mercklichen Recess stecken verbleiben; gleichwie man ... zu resolviren bewogen worden, daß ... die sich einfindende Staigere ... fordersamst zu einer hinlänglich zu stellenden Caution angewiesen werden sollen ... : Mannheim, den 28. April 1756

Bey denen für das 1755te Jahr von denen Cameral-Receptoren abgelegten Rechnungen hat man verschiedentlich wahrgenommen, wie daß nahmhaffte Waldrug-Straffen hie und da annoch zuruck stehen, deren Beybringung der Ursachen halben difficultiret wird, weilen die Waldrugen nicht ordentlich- ... sondern lang nach gehaltener Waldrug denen Receptoribus zugeschicket werden ... : Mannheim den 28. August 1756

Obwohlen in dem mit der Ober-Rheinischer Ritterschafft unterm 16. November 1748. errichtetem Recess austrücklich enthalten, und versehen ist, daß wegen der Zoll-Befreyung deren vielen Unterschleiffen halber die Attestata nicht von denen Ritterschafftlichen Beambten, und Bedienten, sonderen von denen Ritter-Glieder selbst händig ertheilt, und beglaubiget werden sollen ... : Mannheim den 1. December 1752

Demnach Churfürstliche Landes Regierung bereits unterm 7ten Decembris nup. denen Ober-Aemteren per Generale verordnet, daß die in beträchtlicher Menge und ordentlicher Cultur angebauet werdende sogenannte Dickwurtzlen, alio nomine Mangold- oder Sau-Rüben nach Maaß der unterm 25ten Februarii 1746. und 9ten Februarii 1758. wegen Anbau- und Verzehendung deren Grundbieren emanirter General-Verordnung, zu Abwendung all besorglichen Zehend-Abbruchs, oder zwischen dem groß- und kleinen Zehend-Herren entstehen könnender Irrungen, verzehendet werden sollen; So hat ... : Mannheim den 8ten Januarii 1763

Gleichwie man zu beförderender Erörterung deren von ein- so anderen Receptoribus in liquidatione nachgeführet-werdender extantien resolvirt hat, daß künfftighin sambtliche dergleichen nachführende ... Posten jedesmahlen specificè und gantz umständlich cum causis debendi bemercket werden sollen ... : Mannheim den 4ten September 1754
