Text
Gründliche mit Archival-Urkunden unterstüzte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v.v., Erster Theil. ... worinnen die uralte Verfassung löblich ersagten Ritterorts, dessen Eintheilung in 4. Quartiere und der Ursprung des Buchischen löblichen Ausschusses, oder sogenannten Quartiers Vorstandes, nebst dessen ohnlaugbarer Subordination unter dem Ortsvorständischen Collegio aus den in eigenen Buchischen Quartiers Recessen enthaltenen ohnumwundenen Confessionen und anderen Urkunden vor Jedermanns Augen geleget wird
- Alternative title
-
Einteilung unleugbarer Rezessen unumwundenen Konfessionen
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Ded. 76 m
- VD18
-
VD18 1478050X
VD18 15485692
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
82, 208 Seiten
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Bandzählung auf Seite [3]. - Enthält Beilagen 1 bis 149
- Bibliographic citation
-
Gründliche mit Archival-Urkunden unterstüzte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v.v. ; 1
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Nürnberg
- (who)
-
gedruckt mit Felßeckerischen Schrifften
- (when)
-
1779.
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10323234-6
- Last update
-
27.11.2025, 8:32 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Schmidt, Johann Christian (Verfasser)
- Reichsritterschaft. Kanton Rhön und Werra
- gedruckt mit Felßeckerischen Schrifften
Time of origin
- 1779.
Other Objects (12)
Gründliche mit Archival-Urkunden unterstüzte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v.v., Erster Theil. ... worinnen die uralte Verfassung löblich ersagten Ritterorts, dessen Eintheilung in 4. Quartiere und der Ursprung des Buchischen löblichen Ausschusses, oder sogenannten Quartiers Vorstandes, nebst dessen ohnlaugbarer Subordination unter dem Ortsvorständischen Collegio aus den in eigenen Buchischen Quartiers Recessen enthaltenen ohnumwundenen Confessionen und anderen Urkunden vor Jedermanns Augen geleget wird
Sectio VII ma. Noch näherer Beweiß der Subordination des Buchischen Quartiers Vorstandes aus der von Orts Vorstands wegen vor und nach Errichtung der Buchischen Matricul, auch vor und nach der Aufstellung des Buchischen Ausschußes, oder so genannten Quartiers Vorstandes unternommenen Steuer-Executionen.
Gründliche mit Archival-Urkunden unterstüzte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v.v., Zweyter Theil. ... oder aufgedeckter Ungrund der so rubricirten Recess- und Observanz-mäßigen Verwandniß der Buchischen Reichs-Ritterschaft mit der Rhön-Werraischen in Francken, welche Anno 1777. zu Meinungen gedruckt und von dem Löblich Buchischen Quartier ins Publicum verbreitet worden ist