Kapitel
Sectio VI ta. Fortgesetzter Beweiß der Subordination des Buchischen Quartiers Vorstandes aus der von Hauptmann, Räthen und Ausschuß des Ritterorts Rhön und Werra beschehenen Ausschreibung der Steuren in dem Buchischen Quartiere.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Schmidt, Johann Christian. - Gründliche mit Archival-Urkunden unterstützte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v. v. ...
- Letzte Aktualisierung
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21.11.2025, 15:00 MEZ
Datenpartner
Hochschul-, Landes- und Stadtbibliothek Fulda. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
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Sectio VII ma. Noch näherer Beweiß der Subordination des Buchischen Quartiers Vorstandes aus der von Orts Vorstands wegen vor und nach Errichtung der Buchischen Matricul, auch vor und nach der Aufstellung des Buchischen Ausschußes, oder so genannten Quartiers Vorstandes unternommenen Steuer-Executionen.
Gründliche mit Archival-Urkunden unterstüzte Belehrung des ohnbefangenen Publici von dem wahren Verhältniß des Reichs-Ritterorts Rhön und Werra gegen das demselben subordinirte Buchische Quartier et v.v., Erster Theil. ... worinnen die uralte Verfassung löblich ersagten Ritterorts, dessen Eintheilung in 4. Quartiere und der Ursprung des Buchischen löblichen Ausschusses, oder sogenannten Quartiers Vorstandes, nebst dessen ohnlaugbarer Subordination unter dem Ortsvorständischen Collegio aus den in eigenen Buchischen Quartiers Recessen enthaltenen ohnumwundenen Confessionen und anderen Urkunden vor Jedermanns Augen geleget wird