Akten

Besteuerung kirchlichen Immobilien, insbesondere des Franziskanerinnenkonvents

Enthält:
Korrespondenz mit den Reichsstädten Augsburg und Memmingen betr. deren Besteuerung kirchlichen Besitzes

Archivaliensignatur
F 8, Nr. 1966
Alt-/Vorsignatur
F 8, Nr. 188
Umfang
4 Schr. (7 Bl.)
Bemerkungen
Der Konvent versuchte seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sich zu vergrößern. 1697 wurde der Grundstein zu einem Neubau des Klosters gelegt. Obwohl den Klosterfrauen 1649 nur die Pivatandacht in der Klause erlaubt war, strebten sie nun den Schritt in die Gemeinde an. Der ev. Rat erhob sofort Klage gegen die drohende öffentliche Religionsausübung. Zudem fürchtete er als weltliche Mitobrigkeit Steuerverluste, denn die Franziskanerinnen weigerten sich, Kapitalien und Immobilien des Klosters zu versteuern. Erst 1739 kam ein Vergleich zustande.

Kontext
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach >> II. Akten >> 1. Reichsstädtische Zeit >> 1.1. Verfassung, Verfassungsstreitigkeiten, konfessionelle Konflikte >> 1.1.4. Verfassungskonflikte, konfessionelle Konflikte >> 1.1.4.6. Konflikt um den Franziskanerinnenkonvent
Bestand
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach

Indexbegriff Sache
Immobilie
Besteuerung
Franziskanerinnenkonvent
Privatandacht
Religion, Ausübung
Steuerverlust
Kloster s.a. Franziskanerinnenkonvent
Indexbegriff Ort
Augsburg
Memmingen

Laufzeit
1734

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Letzte Aktualisierung
27.03.2025, 13:44 MEZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • 1734

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