Akten

Besteuerung kirchlichen Immobilien, insbesondere des Franziskanerinnenkonvents

Enthält:
Korrespondenz mit den Reichsstädten Augsburg und Memmingen betr. deren Besteuerung kirchlichen Besitzes

Reference number
F 8, Nr. 1966
Former reference number
F 8, Nr. 188
Extent
4 Schr. (7 Bl.)
Notes
Der Konvent versuchte seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sich zu vergrößern. 1697 wurde der Grundstein zu einem Neubau des Klosters gelegt. Obwohl den Klosterfrauen 1649 nur die Pivatandacht in der Klause erlaubt war, strebten sie nun den Schritt in die Gemeinde an. Der ev. Rat erhob sofort Klage gegen die drohende öffentliche Religionsausübung. Zudem fürchtete er als weltliche Mitobrigkeit Steuerverluste, denn die Franziskanerinnen weigerten sich, Kapitalien und Immobilien des Klosters zu versteuern. Erst 1739 kam ein Vergleich zustande.

Context
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach >> II. Akten >> 1. Reichsstädtische Zeit >> 1.1. Verfassung, Verfassungsstreitigkeiten, konfessionelle Konflikte >> 1.1.4. Verfassungskonflikte, konfessionelle Konflikte >> 1.1.4.6. Konflikt um den Franziskanerinnenkonvent
Holding
F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach

Indexbegriff subject
Immobilie
Besteuerung
Franziskanerinnenkonvent
Privatandacht
Religion, Ausübung
Steuerverlust
Kloster s.a. Franziskanerinnenkonvent
Indexentry place
Augsburg
Memmingen

Date of creation
1734

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Last update
27.03.2025, 1:44 PM CET

Data provider

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1734

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