Amtsdruckschrift | Monografie
Könilich [!] Preussisches anderweites Müntz-Edict, betreffend diejenige Müntz-Sorten so in Seiner Königlichtn [!] Majestät Landen Cours haben, und diejenige, so darinn künftig gar nicht im Gange bleiben, sondern vielmehr verrufen werden sollen : De Dato Berlin, den 9tnn [!] August. 1751
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[4] Bl. ; 2°
- Anmerkungen
-
[Friderich]
- VD 18
-
11342021
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Kg 4227, 2° II (165)
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/55886
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-445395
- Letzte Aktualisierung
-
27.10.2023, 09:08 MESZ
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Monografie
Entstanden
- Magdeburg : Günther , 1751
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Edict, Daß diejenige Advocaten, Procuratores und andere Concipienten, welche sich unterstehen, Leute aufzuwiegeln, um in abgethanen und abgedroschenen Sachen Seiner Königlichen Majestät immediate Memorialien zu übergeben, oder auch in anderen Justitz- und Gnaden-Sachen, durch Soldaten übergeben zu lassen, ohne alle Gande und Pardon ... aufgehangen werden sollen ... : De Dato Berlin, den 16. Nov. 1739
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Edict, wodurch denenjenigen Auswärtigen und bemittelten Particuliers, welche sich in Seiner Königl. Majestät Landen von nun an etabliren werden, die Versicherung ertheilet wird, daß wann dieselbe etwa über kurtz oder lang Jhr Etablissement in denen hiesigen Landen wiederum quitiren wollen sie sowohl als ihre Erben alsdenn von Erlegung der Abzugs-Gelder, von dem in hiesigen Lande mitgebrachten Vermögen frey seyn sollen : De Dato Berlin, den 3. September 1749.
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