Bestand
Domänenkanzlei I (Bestand)
Inhalt und Bewertung
Die zentrale Verwaltung der Standesherrschaft Hohenlohe-Bartenstein übernahm nach 1806 zunächst die Oberrentamtskommission, an der der Vormund des minderjährigen Fürsten Karl August, Fürst Karl Joseph zu Hohenlohe-Jagstberg, maßgeblich mitwirkte. Nach Erreichen der Volljährigkeit 1813 wurde die Kollegialbehörde in 'Oberrentamt' umbenannt, die Bezeichnung Domänenkanzlei ist seit 1823 maßgeblich. Ihr nachgeordnet waren die Rentämter in Bartenstein und Pfedelbach sowie bis 1824 auch Mainhardt, das damals zum Rentamt Pfedelbach kam. Aus Ersparnisgründen wurde die Domänenkanzlei Bartenstein 1828 zeitweilig aufgelöst und seit 1834 zusammen mit der Domänenkanzlei Niederstetten verwaltet. Nach dem Brand des Domänenkanzleigebäudes in Niederstetten 1848 verlegte man beide Verwaltungen nach Bartenstein. Diese 'Vereinigte Domänenkanzlei' wurde 1860 aufgelöst und die selbständige Domänenkanzlei in Bartenstein wiederhergestellt. - Die Unterlagen der jüngeren Überlieferung des Bestandes Domänenkanzlei II sowie die Unterlagen der Rentämter, der Forstverwaltung, der Debitadministration und der Stiftungsverwaltungen sind parallel zu benutzen.
Gliederung: 1. Gesamthaus Hohenlohe; 2. Haus Hohenlohe-Bartenstein; 3. Beziehungen zu anderen hohenlohischen Häusern und Verwaltungen; 4. Finanzverhältnisse; 5. Standesherrliche Rechte; 6. Kirchen- und Schulpatronate, Komplexlasten; 7. Verwaltung der Standesherrschaft; 8. Organisation und Personalwesen von Hof- und Domänenverwaltung; 9. Grundherrliche Rechte; 10. Verwaltung des Domänenbestands; 11. Bewirtschaftung des Domänenbesitzes; 12. Inventarverwaltung; 13. Post-, Boten- und Verkehrswesen; 14. Kassen-, Etat- und Rechnungswesen; 15. Steuern; 16. Forstverwaltung; 17. Stiftungen, Almosen, Beiträge; 18. Abgaben und Leistungen der Untertanen; 19. Ablösungen; 20. Vermischte Angelegenheiten.
1. Einleitung: Infolge der Abdankung des Fürsten Ludwig Aloys im November 1806 führte ab 1807 Fürst Karl Joseph zu Hohenlohe-Jagstberg die Vormundschaft über seinen Neffen Karl August zu Hohenlohe-Bartenstein. Nach der Absetzung und anschließenden mehrmonatigen Inhaftierung des die Bartensteiner Administration dominierenden Geheimen Hofrats Johann Michael Knörzer und der Aufhebung der fürstlichen Behörden mit staatlichen Funktionen leitete eine 1808 nach Vorschlägen des Hofrats Franz Müller organisierte Oberrentamtskommission in Bartenstein die zentrale Verwaltung der Standesherrschaft. Die Oberaufsicht führten der Vormund Karl Joseph zu Hohenlohe-Jagstberg und der ihm von Staats wegen als Assistenzrat beigegebene Oberlandesregierungsrat und spätere Staatsrat Karl August von Bühler. Die Vormundschaft endete 1813 mit der Volljährigkeit des Fürsten Karl August. Die Oberrentamtskommission nannte sich nun Oberrentamt; ihm nachgeordnet waren die Rentämter Bartenstein und Pfedelbach sowie das 1824 mit dem Rentamt Pfedelbach vereinigte Rentamt Mainhardt. Den Vorsitz in der Kollegialbehörde übernahm der Hofrat Müller, während der dienstältere langjährige Hofrat Franz Bernhard Bauer nur noch als Berater fungierte. Mit Müller, der die Verhandlungen mit dem Staat über die Rechtsverhältnisse des Hauses Hohenlohe-Bartenstein, die 1823 zum Abschluss kamen, geführt hatte, überwarf sich der Fürst. Müller erhielt die Anwartschaft auf eine Stelle im Staatsdienst und schied aus fürstlichen Diensten aus. Das "Präsidium" der seit 05.12.1823 unter der Bezeichnung "Domanial-Canzley" firmierenden standesherrlichen Zentralverwaltung übernahm Fürst Karl August selbst. Weitere Mitglieder der Domänenkanzlei waren neben Hilfspersonal der Kanzleirat und Forstverwalter Josef Wilhelm Schmitt, der bei Abwesenheit des Fürsten diesen vertrat, und der Rentamtmann von Bartenstein Friedrich Klein. Die außerordentlich schwierige wirtschaftliche Lage der Standesherrschaft führte 1828 zur Einsetzung einer Debitadministrationskommission, die im gleichen Jahr aus Ersparnisgründen die Aufhebung der Domänenkanzlei anordnete. Nach einer gewissen Konsolidierung der Verhältnisse durch die Aufnahme eines Großkredits und infolge eines Vertrages zwischen Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Jagstberg als nächstem Verwandten und präsumtivem Erben übernahm der hohenlohe-jagstbergische Hofrat Wilhelm von Geßler 1834 als Direktor die Verwaltung beider Standesherrschaften. Ab November 1836 existierte in Bartenstein wieder eine Domänenkanzlei, die wenig später die amtliche Bezeichnung "Fürstlich Hohenlohe-Bartenstein'sche Domänenkanzleidirektion Haltenbergstetten" erhielt. Haltenbergstetten war Dienst- und Wohnsitz des Direktors von Geßler. Die Registratur dieser Domänenkanzleidirektion war allerdings in Bartenstein verblieben, jedenfalls sind Verluste an hohenlohe-bartensteinischem Schriftgut durch den Brand des Domänenkanzleigebäudes in Haltenbergstetten im März 1848 nicht erkennbar. Als Folge dieses Brandes wurde die Verwaltung beider Standesherrschaften wieder nach Bartenstein verlegt und bei getrennter Registraturführung personell vereinigt. Mit der vorhersehbaren Wiederherstellung der Sekundogenitur Hohenlohe-Jagstberg erfolgte 1860 die Auflösung dieser "Vereinigten Domänenkanzlei" und die erneute Verselbständigung der Domänenkanzlei Bartenstein. Wegen der Verminderung des Geschäftsumfangs infolge der Grundentlastung nach 1848 übernahm die Domänenkanzlei die verbliebenen rentamtlichen Restfunktionen im Verwaltungsbezirk Bartenstein; das Rentamt Pfedelbach blieb zunächst bestehen und wurde erst 1892 im Zuge weiterer Verwaltungsvereinfachungen nach Bartenstein verlegt. Nach dem Organisationsstatut von 1860 trat neben die Domänenkanzlei als weitere zentrale Verwaltungsstelle die Forstverwaltung, die jedoch ebenfalls dem Domänenkanzleidirektor unterstand. Nach einem Bericht des Archivars Koch von 1830 war die Hofkammer-/Oberrentamts-/Domänenkanzleiregistratur unverzeichnet.Sie umfasste über 2.000 Faszikel, über die er ein Repertorium anlegte, das nicht mehr erhalten ist. Vermutlich geriet die Registratur - wie bei anderen hohenlohischen Stammesteilen - durch die verschiedenen Ablösungsverfahren in den Jahren 1848 ff. in Unordnung. Offenbar fand auch eine Vermengung mit älterem Schriftgut statt, als der spätere Hofrat Brongniart die "Archivakten" aus einem sehr feuchten Gewölbe in trockene Räume des Schlosses Bartenstein verlagerte. 1858 genehmigte die Vormundschaft des minderjährigen Fürsten Karl zu Hohenlohe-Bartenstein eine grundlegende Neuordnung der Bartensteiner Archive und Registraturen durch den Verwaltungskandidaten und späteren Pfedelbacher Rentamtmann Max Neeber. Nach der Einrichtung einer neuen Domänenkanzleiregistratur mit Schriftgut ab ca. 1846 erhielt Neeber den Auftrag, den Zustand des fürstlichen Archivs (darunter verstand man alles Schriftgut aus der Zeit vor 1846) zu untersuchen. Er fand es "in großer Unordnung und Zerstreutheit" vor. Es wurde in den Jahren nach 1859 nach den Vorgaben von Neeber ohne Berücksichtigung der Provenienzverhältnisse durch den späteren Domänenkanzleidirektor Hubert Muntsch verzeichnet, der darüber ein erst 1890 fertiggestelltes Repertorium anlegte. Massive Aktenausscheidungen verringerten den Umfang in erheblichem, jedoch nicht mehr feststellbarem Maß. Im Zuge der Verzeichnung und der provenienzgerechten Ordnung der Bartensteiner Archivbestände wurden vom Schriftgut des früheren sog. Bartensteiner Archivs die Akten des Oberrentamts ab 1806 und der Domänenkanzlei bei ca. 1846, aber jeweils mit älteren Vor- und jüngeren Nachakten, in einem Bestand zusammengefasst, der die Bezeichnung "Ba 65 Domänenkanzlei I" erhielt. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt auf dem Schriftgut des Oberrentamts, also der Zeit von 1806 bis Ende 1823. Da eine exakte Trennung der durch das vorliegende Repertorium erschlossenen älteren Schicht von der jüngeren (Ba 70 Domänenkanzlei II) zu einem festen Zeitpunkt nicht möglich war, müssen bei Fragestellungen, die die Jahre zwischen 1840 und 1860 betreffen, beide Repertorien eingesehen werden. Hingewiesen sei noch auf die zeitlich parallelen Rentamtsüberlieferungen, sowie die Akten der Forstverwaltung, der Debitadministration und der Stiftungsverwaltungen. Der Bestand umfasst in 25 lfd.m 2.032 Büschel. Er wurde zwischen 1998 und 2002 von W. Beutter verzeichnet. Neuenstein, im Juni 2004 Beutter
2. Hinweis: Im vorliegenden Online-Findmittel fehlen einige Titelaufnahmen zu Archivalien aus dem 20. Jahrhundert, die derzeit noch nicht uneingeschränkt benutzbar sind. Im Hohenlohe-Zentralarchiv befindet sich ein vollständiges Findbuch, das auch die noch nicht frei zugänglichen Archiveinheiten erschließt. Neuenstein, im Oktober 2008 Dr. Schiffer
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ba 65
- Umfang
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2032 Bü (25,0 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Bartenstein >> Jüngere Bestände (19.-20. Jahrhundert)
- Bestandslaufzeit
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(1780-1805) 1806-1904
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
25.02.2022, 08:54 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- (1780-1805) 1806-1904