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Sport als Staatsziel in der baden-württembergischen Landesverfassung
Nach zweijähriger Verhandlung soll der Sport als Staatsziel in die baden-württembergische Landesverfassung aufgenommen werden. Der neue Artikel 3 c der Verfassung soll wie folgt formuliert werden: "Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger."
- Archivaliensignatur
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/003 D003425/112
 
- Umfang
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                0:03:40; 0'03
 
- Kontext
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                Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2000 >> Mai 2000
 
- Bestand
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/003 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2000
 
- Indexbegriff Sache
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                Sport
 Verfassung: Landesverfassung
 
- Indexbegriff Person
- Laufzeit
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                Dienstag, 9. Mai 2000
 
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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                        SWR 4
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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                        20.01.2023, 16:53 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- Dienstag, 9. Mai 2000
