Kapitel

Die Gewercken so zu vorlege auff ihr gebende gelt auffheben/und doch die erbeiter mit zalung ihrer lohne vorziehen.

Die Gewercken so zu vorlege auff ihr gebende gelt auffheben/und doch die erbeiter mit zalung ihrer lohne vorziehen.

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Churfürstliche Bergk-ordnung auff der Platten

Erschienen
1535

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 15:19 MESZ

Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1535

Ähnliche Objekte (12)