Kapitel
II. Allgemeine Verfügung vom 21. November 1888, - betreffend das Grundbuchwesen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Gesetz vom 12. April 1888
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Menzen, Karl Degenhard. - Rheinisches Grundbuchrecht : Zusammenstellung der seit dem 1. Januar 1889 im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirks Köln zur Einführung gelangenden Bestimmungen über das Grundbuchwesen ; erläutert unter besonderer Berücksichtigung der Materialien , sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Kammergerichts ; 1
- Erschienen
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1893
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:12 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1893