Kapitel

II. Allgemeine Verfügung vom 21. November 1888, - betreffend das Grundbuchwesen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Gesetz vom 12. April 1888

II. Allgemeine Verfügung vom 21. November 1888, - betreffend das Grundbuchwesen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Gesetz vom 12. April 1888

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Menzen, Karl Degenhard. - Rheinisches Grundbuchrecht : Zusammenstellung der seit dem 1. Januar 1889 im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirks Köln zur Einführung gelangenden Bestimmungen über das Grundbuchwesen ; erläutert unter besonderer Berücksichtigung der Materialien , sowie der Rechtsprechung des Reichsgerichts und Kammergerichts ; 1

Erschienen
1893

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:12 MESZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1893

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