Kapitel
I. Gesetz vom 12. April 1888 über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Höinghaus, Richard. - Grundbuchwesen und Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts : mit dem Abändergsgesetz von 1893
- Erschienen
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1893
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:13 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1893