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A. Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Vom 12. April 1888.

A. Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Vom 12. April 1888.

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Sprache
Deutsch

Erschienen in
Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 12. April 1888, sowie Gesetz, betreffend die Vereinigung der Rechtsanwaltschaft und der Notariats im Geltungsbereich der Rheinischen Rechts vom 13. April 1888 : Nebst den amtlichen Materialien der Gesetzgebung zur Erläuterung dieser Gesetze

Erschienen
1888

Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1888

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