Abschnitt
C. Gesetz über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereich des Rheinischen Rechts. Vom 12. April 1888.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Das Preussische Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883 : nebst dem Gesetze, betreffend die Gerichtskosten bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens vom 18. Juli 1883 und dem Einführungsgesetze für die Rheinlande ; Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister
- Erschienen
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1888
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:09 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1888