Archivale
Urteilsbrief und Stiftbrief
Regest: Die Richter gemeinlich von Rutlingen tun kund, daß Cunrat der Kuphersmit und Eberhart der Kinerer vor sie kamen und daß Cunrat der Kuppersmit Eberhart den Kinerer vor ihnen ansprach, er sollte ihm geben alle Jahr zu St. Martins Tag 10 Schilling Heller ewiges Geldes aus seinem Weingarten, der da liegt in Loschenhalden, und darum hätte Eberhart der Kinerer dem Cunrat zu rechtem Ursatze (= Pfand) gesetzt sein Haus, das da liegt bei des Härdelers Haus, und behub dasselbe mit rechtem Urteile (= gewann den Prozeß). Cunrat der Kuppersmit hat dasselbe Geld ledig (= unbelastet) mit aller Zugehörde und Rechten zur Hälfte dem Spital und zur Hälfte den Armen an dem Felde zu Rutlingen gegeben um Gottes und seiner Seele willen.
- Archivaliensignatur
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1549
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Bruchstück des Siegels vorhanden
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Rutlingen
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Laufzeit
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1333 April 4, St. Ambrosien Tag
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1333 April 4, St. Ambrosien Tag