Bestand

Kirchengemeinde Dortmund - Heliand (Bestand)

Bestandsbeschreibung: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf Im Jahr 2007 wurde das Archiv der Ev. Heliand-Kirchengemeinde Dortmund im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 50 Akten aus der Zeit von 1948 bis 2006. Die Heliand-Kirchengemeinde ging am 1. April aus der in acht selbständige Kirchengemeinden aufgeteilten St. Reinoldi-Kirchengemeinde hervor und wurde am 1.1.2007 mit den Kirchengemeinden Apostel, Melanchthon und St. Reinoldi wieder zur Ev. Kirchengemeinden St. Reinoldi Dortmund vereinigt. Das nicht sehr umfangreiche Archiv dieser Gemeinde, dokumentiert v.a. die Arbeit des Presbyteriums und das Gemeindeleben in der Dortmunder Gartenstadt. Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gilt für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß § 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW Best. 4.209 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im August 2007

Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Im Jahr 2007 wurde das Archiv der Ev. Heliand-Kirchengemeinde Dortmund im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 50 Akten aus der Zeit von 1948 bis 2006.
Die Heliand-Kirchengemeinde ging am 1. April aus der in acht selbständige Kirchengemeinden aufgeteilten St. Reinoldi-Kirchengemeinde hervor und wurde am 1.1.2007 mit den Kirchengemeinden Apostel, Melanchthon und St. Reinoldi wieder zur Ev. Kirchengemeinden St. Reinoldi Dortmund vereinigt. Das nicht sehr umfangreiche Archiv dieser Gemeinde, dokumentiert v.a. die Arbeit des Presbyteriums und das Gemeindeleben in der Dortmunder Gartenstadt.
Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Findbuch immer ganz links aufgeführt ist. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gilt für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß § 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW Best. 4.209 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im August 2007

Bestandssignatur
4.209

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund

Bestandslaufzeit
1948 - 2006

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Letzte Aktualisierung
06.03.2025, 18:28 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1948 - 2006

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