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B Rep. 064 Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin (Bestand)

Vorwort: B Rep. 064 - Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin

1. Behördengeschichte
Bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990 gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwei Oberste Rückerstattungsgerichte: das Oberste Rück-erstattungsgericht in Herford, zuletzt in München, mit Zuständigkeit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne Berlin und das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin mit Zuständigkeit für das Gebiet der drei Westsektoren. Es wurde durch das Gesetz Nr. 25, das die Alliierte Kommandantur mit BK/O (53) 11 vom 27. April 1953 erließ, errichtet. Vor dieser Zeit existierte zwar eine einheitliche Rückerstattungsordnung der Alliierten Kommandantur vom 26. Juli 1949, jedoch war in jedem Sektor der Stadt ein anderes Rückerstattungsgericht letztinstanzlich zuständig, im amerikanischen Sektor der United States Court of Restitution Appeals (CORA) in Nürnberg, im britischen Sektor der Board of Review (BOR) und im französischen Sektor das Kammergericht. Die Folge der unterschiedlichen Zuständigkeiten war eine uneinheitliche Rechtsprechung. Um diesem Zustand abzuhelfen, wurde das Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin geschaffen. Es bestand aus einem Präsidenten, drei alliierten und drei deutschen beisitzenden Richtern. Die alliierten Richter wurden von der Kommandantur, die deutschen Richter vom Senat und der Präsident von der Kommandantur und dem Senat gemeinsam ernannt. Die Gerichtssprachen waren Englisch, Französisch und Deutsch. Das Gericht entschied in letzter Instanz über Ansprüche auf Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte, die durch rassische, religiöse oder politische Verfolgungsmaßnahmen des NS-Regimes von 1933 bis 1945 entzogen worden waren, sofern sich aus Entscheidungen der Wiedergutmachungsbehörden oder der Wiedergutmachungssenate des Kammergerichts Nachteile für die Betroffenen ergaben. Bis 1957 traf das Oberste Rückerstattungsgericht überwiegend Entscheidungen gegen Privatpersonen, insbesondere in Grundstücksangelegenheiten. Durch das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 wurde ihm zusätzlich die zentrale Zuständigkeit für Rückerstattungsansprüche gegen das Deutsche Reich wegen Entziehung von Vermögenswerten im Ausland übertragen.
Beide Oberste Rückerstattungsgerichte wurden mit der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 aufgelöst. Ihre Zuständigkeit ging durch den Einigungsvertrag auf den Bundesgerichtshof über.
Neben der Ernennung des Schweden Dr. Torsten Salén zum Gerichtspräsidenten enthalten die hier überlieferten Unterlagen vornehmlich Kopien von Urteilen des Landgerichts und des Kammergerichts Berlin sowie von anderen Gerichten in der Bundesrepublik, die mit Rückerstattungssachen befasst waren. Daneben sind in diesem Bestand Rundschreiben, Gesetzestexte und Korrespondenzen u.a. in Vorbereitung der Konferenzen der obersten Rückerstattungsrichter überliefert.

2. Bestandsgeschichte

Im März 1991 übernahm das Landesarchiv zunächst ca. 18 lfm Akten aus den Jahren 1960-1985. Im Zusammenhang mit der Übernahme der ca. 800 000 Einzelfallakten der Wiedergutmachungsämter im Jahr 2003, sind zunächst auch zusätzlich ca. 84 lfm Akten mit Einzelfallentscheidungen aus der Provenienz des Obersten Rückerstattungsgerichts übernommen worden.
Diese Sammlung an Einzelfallentscheidungen bestand vornehmlich aus Dubletten und konnte keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da sie lediglich für die Zwecke der Rechtsprechung unter verschiedenen Gesichtspunkten zusammengestellt wurden. Zudem ist die komplette Überlieferung eines einzelnen Rückerstattungsverfahrens in den Einzelfallakten der Wiedergutmachungsämter nachgewiesen und die Veröffentlichungsreihe "Entscheidungen des Obersten Rückerstattungsgerichts für Berlin" enthält sämtliche Urteile des ORG nach Artikel 8 der Geschäfts- und Verfahrensordnung in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 2a des Gesetzes Nr. 25 der Alliierten Kommandatura Berlin. Daher wurde der Großteil dieser Übernahme seinerzeit als nicht archivwürdig bewertet und kassiert. Der Bestandsumfang beträgt heute ca. 3 laufende Meter mit 71 Akteneinheiten.
Der Bestand wurde im Juni 2012 durch die Doktorandin an der Humboldt-Universität zu Berlin, Eva Balz, mittels MS-Excel erfasst und im Anschluss in die Datenbank "Augias-Archiv" importiert. Nach redaktioneller Überarbeitung wurde das Findbuch erstellt.
Die enthaltenen Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von 1932-1985, wobei der Großteil der Überlieferung aus der Zeit von 1953 bis 1980 stammt.

Verweise:

LAB B Rep. 025 - Wiedergutmachungsämter von Berlin

LAB B Rep. 032 - Der Treuhänder der Amerikanischen, Britischen und Französischen Militärregierung für zwangsübertragene Vermögen/Haupttreuhänder für Rückerstattungsvermögen

LAB F Rep. 039-01 - Archiv für Wiedergutmachung beim Landgericht Berlin

Literatur:

LAB Zs 1817 (Bibliothekssignatur) - Entscheidungen des Obersten Rückerstattungsgerichts für Berlin - veröffentlicht auf Anweisung des Gerichts gemäß Artikel 8 der Geschäfts- und Verfahrensordnung. Rückerstattungsgericht.

Bundesrepublik Deutschland. Landesausgabe Land Berlin, hrsg. von Rolf-Peter Magen, Köln, Bonn, Berlin, München 1988, S. 100f., 104.

Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, Bd. 1 ff., München 1974 ff.



Berlin im Januar 2013 Jennifer Reiche

Reference number of holding
Landesarchiv Berlin, B Rep. 064

Context
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> B Bestände (West-) Berliner Behörden bis 1990 >> B 4 Alliierte Behörden und Bundesbehörden mit regionaler Zuständigkeit >> B 4.1 Berliner Behörden und Einrichtungen der Alliierten

Date of creation of holding

1932 - 1985

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13.06.2023, 10:04 AM CEST

Object type

  • Bestand

Time of origin

  • <br />1932 - 1985

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