Tektonik
Preußische Kreisgerichte
Laufzeit: 1852-1903
Laufzeit: 1852-1903
Laufzeit: 1852-1903
Laufzeit: 1852-1903
Aufsatz: Behördengeschichte: Mit
der Verordnung vom 26.6.1867 über die Gerichtsverfassung in dem
vormaligen Kurfürstentum Hessen wurden die bisherigen Obergerichte,
wie sie seit 1863 bestanden, sämtlich in Kreisgerichte umgewandelt,
wobei zusätzlich aus Teilen der bisherigen Obergerichte Kassel und
Fulda das Kreisgericht Rotenburg gebildet wurde. Dieses erhielt im
wesentlichen den Sprengel, den das Obergericht in Rotenburg bereits
in den Jahren 1849-1851 innehatte. Die Kreisgerichte, die am
1.9.1867 ihre Arbeit aufnahmen, traten als erst- und
zweitinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und in
Strafsachen auf. Weiterhin waren sie zuständig für
Großjährigkeitserklärungen, Adoptionen, Todeserklärungen,
Vormundschaften und Entmündigungen. Im Zuge einer Vereinheitlichung
des Verfahrensrechtes im Deutschen Reich durch das Deutsche
Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 und das entsprechende
preußische Ausführungsgesetz vom 24.4.1878 wurden die Kreisgerichte
wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen gingen mit Wirkung vom
1.10.1879 auf die Landgerichte über.
Aufsatz: Behördengeschichte: Mit
der Verordnung vom 26.6.1867 über die Gerichtsverfassung in dem
vormaligen Kurfürstentum Hessen wurden die bisherigen Obergerichte,
wie sie seit 1863 bestanden, sämtlich in Kreisgerichte umgewandelt,
wobei zusätzlich aus Teilen der bisherigen Obergerichte Kassel und
Fulda das Kreisgericht Rotenburg gebildet wurde. Dieses erhielt im
wesentlichen den Sprengel, den das Obergericht in Rotenburg bereits
in den Jahren 1849-1851 innehatte. Die Kreisgerichte, die am
1.9.1867 ihre Arbeit aufnahmen, traten als erst- und
zweitinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und in
Strafsachen auf. Weiterhin waren sie zuständig für
Großjährigkeitserklärungen, Adoptionen, Todeserklärungen,
Vormundschaften und Entmündigungen. Im Zuge einer Vereinheitlichung
des Verfahrensrechtes im Deutschen Reich durch das Deutsche
Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 und das entsprechende
preußische Ausführungsgesetz vom 24.4.1878 wurden die Kreisgerichte
wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen gingen mit Wirkung vom
1.10.1879 auf die Landgerichte über.
Korrespondierende Archivalien:
Bei der Suche nach Strafsachen im Zeitraum von 1867-1879 sollte
immer die Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften mit hinzugezogen
werden. Während dieser Zeit führten die Staatsanwaltschaften
gesonderte Akten über die Vorverfahren. Nach 1879 finden sich
Strafsachen (außer bei den Amtsgerichten) nur noch bei den
Staatsanwaltschaften.
Korrespondierende Archivalien:
Bei der Suche nach Strafsachen im Zeitraum von 1867-1879 sollte
immer die Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften mit hinzugezogen
werden. Während dieser Zeit führten die Staatsanwaltschaften
gesonderte Akten über die Vorverfahren. Nach 1879 finden sich
Strafsachen (außer bei den Amtsgerichten) nur noch bei den
Staatsanwaltschaften.
- Kontext
-
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Oberlandesgericht, Kreis- und Landgerichte
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
27.05.2024, 10:19 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.