Tektonik

Preußische Kreisgerichte

Laufzeit: 1852-1903

Laufzeit: 1852-1903

Laufzeit: 1852-1903

Laufzeit: 1852-1903

Aufsatz: Behördengeschichte: Mit der Verordnung vom 26.6.1867 über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen wurden die bisherigen Obergerichte, wie sie seit 1863 bestanden, sämtlich in Kreisgerichte umgewandelt, wobei zusätzlich aus Teilen der bisherigen Obergerichte Kassel und Fulda das Kreisgericht Rotenburg gebildet wurde. Dieses erhielt im wesentlichen den Sprengel, den das Obergericht in Rotenburg bereits in den Jahren 1849-1851 innehatte. Die Kreisgerichte, die am 1.9.1867 ihre Arbeit aufnahmen, traten als erst- und zweitinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und in Strafsachen auf. Weiterhin waren sie zuständig für Großjährigkeitserklärungen, Adoptionen, Todeserklärungen, Vormundschaften und Entmündigungen. Im Zuge einer Vereinheitlichung des Verfahrensrechtes im Deutschen Reich durch das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 und das entsprechende preußische Ausführungsgesetz vom 24.4.1878 wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen gingen mit Wirkung vom 1.10.1879 auf die Landgerichte über.

Aufsatz: Behördengeschichte: Mit der Verordnung vom 26.6.1867 über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen wurden die bisherigen Obergerichte, wie sie seit 1863 bestanden, sämtlich in Kreisgerichte umgewandelt, wobei zusätzlich aus Teilen der bisherigen Obergerichte Kassel und Fulda das Kreisgericht Rotenburg gebildet wurde. Dieses erhielt im wesentlichen den Sprengel, den das Obergericht in Rotenburg bereits in den Jahren 1849-1851 innehatte. Die Kreisgerichte, die am 1.9.1867 ihre Arbeit aufnahmen, traten als erst- und zweitinstanzliche Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen und in Strafsachen auf. Weiterhin waren sie zuständig für Großjährigkeitserklärungen, Adoptionen, Todeserklärungen, Vormundschaften und Entmündigungen. Im Zuge einer Vereinheitlichung des Verfahrensrechtes im Deutschen Reich durch das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 und das entsprechende preußische Ausführungsgesetz vom 24.4.1878 wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben. Ihre Kompetenzen gingen mit Wirkung vom 1.10.1879 auf die Landgerichte über.

Korrespondierende Archivalien: Bei der Suche nach Strafsachen im Zeitraum von 1867-1879 sollte immer die Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften mit hinzugezogen werden. Während dieser Zeit führten die Staatsanwaltschaften gesonderte Akten über die Vorverfahren. Nach 1879 finden sich Strafsachen (außer bei den Amtsgerichten) nur noch bei den Staatsanwaltschaften.

Korrespondierende Archivalien: Bei der Suche nach Strafsachen im Zeitraum von 1867-1879 sollte immer die Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften mit hinzugezogen werden. Während dieser Zeit führten die Staatsanwaltschaften gesonderte Akten über die Vorverfahren. Nach 1879 finden sich Strafsachen (außer bei den Amtsgerichten) nur noch bei den Staatsanwaltschaften.

Kontext
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten ab 1867 >> Stellen der Justiz >> Oberlandesgericht, Kreis- und Landgerichte

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Letzte Aktualisierung
27.05.2024, 10:19 MESZ

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