Tektonik

02.05 Behörden und Einrichtungen der preußischen Oberlausitz

Im Ergebnis des Wiener Kongresses verlor das Königreich Sachsen 1815 ca. zwei Drittel seiner Fläche an das Königreich Preußen. Ein nicht unerheblicher Teil davon lag in der Oberlausitz. Hier fielen der größte Teil des Görlitzer Kreises, mit den Städten Görlitz und Lauban (heute Luban, Polen), der gesamte Queiskreis, die Standesherrschaft Hoyerswerda sowie das Gebiet um Ruhland an Preußen. Vertragsgemäß verzichtete der österreichische Kaiser Franz I. als König von Böhmen auf die Oberlehnshoheit in der preußischen Oberlausitz. Mit der Teilung der Oberlausitz endete auch die Tradition des Sechsstädtebundes.
Die neuen Landesteile wurden zügig in die preußische Verwaltungs- und Justizorganisation eingegliedert, wobei das beschäftigte Personal größtenteils übernommen wurde. Der nunmehr preußische Teil der Oberlausitz wurde dem Regierungsbezirk Liegnitz in der Provinz Schlesien zugeordnet, mit Ausnahme der Standesherrschaft Hoyerswerda und der westlich davon liegenden Oberlausitzer Gebiete. Diese waren dem Landkreis Spremberg im Regierungsbezirk Frankfurt/Oder in der Provinz Brandenburg zugeteilt. Mit der Errichtung des Landkreises Hoyerswerda zum 1. August 1826 und dessen Eingliederung in den Regierungsbezirk Liegnitz gehörte nun der gesamte preußische Anteil der Oberlausitz zur Provinz Schlesien bzw. zwischen 1919 und 1938 sowie 1941 bis 1945 zur Provinz Niederschlesien. In Folge des Zweiten Weltkrieges kamen ab Mai 1945 alle östlich der Neiße gelegenen preußischen und sächsischen Gebiete der Oberlausitz unter polnische Verwaltung. Die preußischen Landesteile der Oberlausitz westlich der Neiße wurden dem neugegründeten Land Sachsen zugeordnet. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 wurde der Staat Preußen endgültig aufgelöst.

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
27.11.2023, 8:58 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Other Objects (12)