Bestand

Kollegium der Gemeindebevollmächtigten (Bestand)

Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten stand bei seiner Einrichtung 1818 ideell und personell in der Tradition der reichsstädtischen Vertretungskörperschaften, deren letzte, das Genanntenkollegium des Größeren Rats, erst 1811 endgültig aufgelöst worden war. Die Gemeindeedikte des Jahres 1808 sahen als Leitungsorgane der Kommunalverwaltung einen staatlichen Polizeidirektor und einen Munizipalrat vor, dessen Kompetenzen jedoch wesentlich auf die Beratung beschränkt waren. Dieses Gremium wurde in Nürnberg am 14. September 1810 gewählt und am 15. Mai 1811 eingesetzt. Gemäß dem Gemeindeedikt vom 17. Mai 1818 wurde Nürnberg als Stadt I. Klasse eingestuft, an deren Spitze der gewählte Bürgermeister, der Magistrat und das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten standen. In Nürnberg wurden am 23. September 1818 die Mitglieder des Gremiums gewählt.Im Vergleich zum Munizipalrat hatte das Kollegium weit größere Mitwirkungsrechte bei der Stadtverwaltung: Es wählte Bürgermeister und Magistrat und konnte über Personal- und Vermögensangelegenheiten mitbestimmen. Trotz dieses erweiterten Spielraumes der kommunalen Institutionen blieb es aber beim Prinzip der staatlichen Kuratel über die Gemeinden.Erst die Gemeindeordnung für das rechtsrheinische Bayern vom 29. April 1869 brachte den Durchbruch zur kommunalen Selbstverwaltung im heutigen Sinne, insbesondere wegen der Beschränkung der staatlichen Eingriffsrechte (Trennung in Fach- und Rechtsaufsicht). Die Stellung des Kollegiums erfuhr durch die Bildung gemeinsamer beratender und beschließender "Kommissionen" (Ausschüsse) mit dem Magistrat eine wesentliche Stärkung. Gleich in seiner ersten ordentlichen Sitzung nach seiner Neuwahl am 1. Dezember 1869 bestimmte das Kollegium deren Besetzung (in Nürnberg u.a. Stadtkämmerei-Kommission, Kommissionen zur Stadtentwicklung, zur Armenpflege und zu den Wohltätigkeitsstiftungen, Administrative Baukommission). Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt war die Entscheidung über Ansässigmachungsgesuche.Die Revolution 1918, die sog. "Bamberger Verfassung" 1919 und die in ihrem Gefolge erlassenen Gesetze beendeten die hundertjährige Geschichte des Kollegiums. An die Stelle der dualistischen Magistratsverfassung trat in den bayerischen Kommunen das Einkammersystem in seiner Ausprägung als süddeutsche Ratsverfassung. Die Vertretung der Gemeindebürger ging von den Gemeindebevollmächtigten auf den neuen Stadtrat über.Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten verfügte seit 1830 über eine eigene Registratur, die zum Teil schon 1919 bzw. 1922 an das StadtAN abgegeben wurde. Wann und wie die verbliebenen Reste an das Archiv gelangten, ließ sich nicht eruieren.Im Zuge der Systematisierung des Gesamtfundus ab Mitte der 1980er Jahre wurde der Bestand 1987 in Akten und Protokolle aufgeteilt, die Bestandteile wurden technisch aufgearbeitet mit C 11/I lfd. Nr. bzw. C 11/II lfd. Nr. signiert und verpackt. 1994 wurden die Laufzeiten der Einheiten verifiziert und vervollständigt und die Titelverzeichnisse neu geschrieben.

Bestandssignatur
C 11

Kontext
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe C: Amtliche Provenienzen der bayerischen Zeit >> C 11 - Kollegium der Gemeindebevollmächtigten

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Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 11:18 MESZ

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