Bestand

Landesamt für die Wiedergutmachung: Außenstelle Freiburg (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Wiedergutmachung (Einzelfallakten)

Behördengeschichte: Im Bereich der Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung war in Südbaden nach dem Zweiten Weltkrieg hinsichtlich der kontrollierten Vermögen bis 1948 zunächst das 1946 errichtete Badische Landesamt für kontrollierte Vermögen (BLKV) mit Sitz in Freiburg zuständig, dem die Verwaltung jüdischen und während der NS-Zeit als "volks- und staatsfeindlich" eingestuften Vermögens sowie die Kontrolle der nach dem Gesetz Nr. 52 gesperrten und beaufsichtigten Vermögen oblag. Vollzugsorgane des BLKV waren die den Finanzämtern angegliederten Kreisstellen. Die Zuständigkeit für Wiedergutmachungsfragen lag zunächst bei der 1946 errichteten Badischen Landesstelle für die Betreuung der deutschen Opfer des Nationalsozialismus, die sich in eine Hauptstelle in Freiburg und eine Reihe von Zweigstellen gliederte. Im Jahr 1948 wurde zunächst das BLKV, ein Jahr später auch die Badische Landesstelle aufgehoben. Ihre Zuständigkeiten gingen auf das Badische Ministerium der Finanzen über, wo sie in der Abteilung IV (Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung) angesiedelt waren. Die kurzlebige Abteilung IV des Badischen Finanzministeriums wurde wie das gesamte Ministerium mit der Gründung des Landes Baden-Württemberg aufgelöst. Ihre Zuständigkeiten gingen auf das baden-württembergische Justizministerium (Wiedergutmachung, Rückerstattung) und das baden-württembergische Finanzministerium (Vermögenskontrolle) über. Als Mittelbehörde fungierte im Regierungsbezirk Südbaden für die dem Justizministerium übertragenen Aufgaben das Landesamt für Wiedergutmachung in Freiburg. Diese anfänglich selbständige Behörde wurde - nachdem sie zuletzt nur noch als Außenstelle des Landesamtes für Wiedergutmachung Karlsruhe fungierte - im Jahr 1960 aufgehoben und gab ihre Kompetenzen an das Karlsruher Landesamt ab. Als Mittelbehörde für jene Aufgaben, die dem Finanzministerium übertragen worden waren, fungierte zunächst das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung II, ab 1953 die Oberfinanzdirektion Freiburg: Landesvermögens- und Bauabteilung. (vgl. Vorwort zum Findmittel F 200/7 von Erdmuthe Krieg)

Bestandsgeschichte: Die Akten des vorliegenden Bestandes gelangten im Zuge des Beständeausgleichs mit dem Generallandesarchiv Karlsruhe ins Staatsarchiv Freiburg. Zusammen mit den Akten erhielt das StAF seinerzeit auch das zugehörige Findmittel - Kopien von alphabetisch geordneten Karteikarten, die ehedem in der zuständigen Behörde angefertigt worden waren. Im Rahmen einer konservatorischen Behandlung des Bestands wurde auch das insgesamt unhandliche und wenig übersichtliche Findmittel einer Neubearbeitung unterzogen. Zu diesem Zweck wurden die Informationen der kopierten Karteikarten in eine Access-Datenbank eingegeben. Bei der Übertragung in die Access-Datenbank wurden - um Informationsverluste zu vermeiden - sämtliche Karteikarten berücksichtigt, auch solche, auf denen keine Nummer (= Bestellnummer) vermerkt war, ebenso Querverweise zwischen verschiedenen Einzelfällen. Nach Eingabe aller Informationen aus dem alten Findmittel wurde festgestellt, das für zahlreiche im StAF befindliche Akten kein Findbucheintrag existierte und diese Akten somit bis dahin nicht auffindbar gewesen waren. Anhand der entsprechenden Akten wurde die Access-Datenbankentsprechend ergänzt. Die Digitalisierung des alten Findmittels und sämtliche Nacharbeiten wurden im Zeitraum von Dezember 2004 bis Juli 2005 von Klara Rybak erledigt. Die Betreuung der Arbeiten oblag dem Unterzeichneten. Um jene Titelaufnahmen des Findmittels zum Bestand F 196/1 online präsentieren zu können, die keinen Sperrfristen mehr unterliegen, wurde die Access-Datenbank 2009 in die Archivsoftware Scope überführt. Wichtige Hinweise für die Benutzung: 1. Das vorliegende Online-Findmittel ist eine Abschrift des seinerzeitigen Behördenfindmittels. Da das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg bis heute mit der Behandlung von Wiedergutmachungsfällen betraut ist, besteht die Möglichkeit, dass sich im Findmittel aufgeführte Akten noch immer bzw. wieder zur Bearbeitung im Landesamt und nicht im Staatsarchiv Freiburg befinden. 2. Wie oben bereits erwähnt, fanden sich im Behördenfindmittel unter einer Aktennummer bisweilen mehrere Einträge, da z.B. nach dem Tod einer Antragstellerin/eines Antragstellers der Antrag von den Erben weiterverfolgt wurde. Damit diese Informationen nicht verloren gehen, wurden sie in das Online-Findmittel übertragen. Somit finden sich hinter dem Namen und dem Geburtsdatum nicht nur die Geburtsnamen von Personen, die durch Heirat ihren Namen gewechselt haben, sondern nach dem Zusatz "auch:" ebenso die Namen weiterer am Antrag beteiligter Personen. 3. Im Feld Titel wurden bei Personen, die verschiedene Nachnamen bzw. Vornamen trugen, diese jeweils durch einen Schrägstrich voneinander getrennt. Dieser Fall tritt vor allem bei mehrfach verheirateten Frauen auf, ebenso bei Personen, die nach einer Auswanderung ihren Namen geändert haben. 4. Bei Vereinen, Körperschaften etc. wurde beim Geburtsdatum aus technischen Gründen ein willkürlicher Wert eingetragen, um eine Anzeige im Internet möglich zu machen. Freiburg, April 2009 Dr. Christof Strauß

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, F 196/1

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium >> Landesamt für die Wiedergutmachung: Außenstelle Freiburg

Indexbegriff Ort
Freiburg im Breisgau FR; Landesamt für die Wiedergutmachung
Indexbegriff Sache
Landesamt für die Wiedergutmachung: Außenstelle Freiburg
Wiedergutmachung

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
30.05.2023, 10:07 MESZ

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