Tektonik

Landesamt für die Wiedergutmachung: Außenstelle Freiburg

Überlieferungsgeschichte

Auf Grund der Verordnung der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 1. Juli 1952 (in Verbindung mit der Verordnung über die Zuständigkeits- und Verfahrensordnung zum Bundesentschädigungsgesetz vom 16. November 1953) wurden in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen für den Bereich des jeweiligen Regierungsbezirks Landesämter für die Wiedergutmachung errichtet. Nach dem Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) vom 18. September 1953 nahmen sie die Schadensanträge der Opfer entgegen; sie entschieden über diese Anträge und die Befriedigung der Ansprüche nach dem BEG und den weiter geltenden landesrechtlichen Vorschriften. In Streitfällen vertraten sie das Land vor den Gerichten. Das Landesamt für die Wiedergutmachung in Freiburg erledigte damit Aufgaben, die zunächst die Bad. Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus und dann ab 1949 das Bad. Ministerium der Finanzen (Abt. IV Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung) sowie die Finanzämter (Dienststellen für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung) wahrgenommen hatten. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 wurde das bisherige Landesamt für die Wiedergutmachung in Freiburg zur Außenstelle des Landesamtes für die Wiedergutmachung in Karlsruhe. Die Außenstelle Freiburg wurde mit Wirkung zum 1. April 1961 aufgehoben.

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Justizministerium

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Letzte Aktualisierung
24.04.2024, 14:36 MESZ

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