Bestand

Steuer- und Zollämter (Bestand)

Dienststellenverwaltung; indirekte Steuern und Zölle; Warenverkehr und -statistik; sowie Strafverfahren für die Ämter: Ahlen 1819-1921 (41), Altena 1873-1919 (2), Arnsberg 1824-1919 (16), Beckum 1821-1919 (22), Berleburg 1821-1902 (14), Bocholt 1846-1905 (3), Bochum (42), Brilon 1819-1907 (20), Büren 1823-1907 (9), Coesfeld 1828-1911 (29), Dortmund (1823-1889) (1), Ellewick 1819-1831 (1), Fredeburg 1872-1875 (1), Grevenbrück 1830-1869 (3), Hagen 1819-1924 (74), Hallenberg 1838-1905 (7), Hattingen 1819-1911 (21), Herne 1897-1920 (1), Hörde 1890-1905 (1), Iserlohn 1821-1926 (39), Kotten 1850-1902 (1), Lippstadt 1819-1921 (229), Lüdenscheid 1875-1952 (3), Lüdinghausen 1824-1839 (1), Medebach 1888-1908 (1), Meschede 1872-1875 (1), Münster 1825-1912 (7), Niedermarsberg 1846-1888 (2), Oelde 1878-1921 (46), Oldenkott 1831-1901 (3), Olpe 1868-1883 (2), Rheine 1818-1899 (9), Salzkotten 1834-1908 (13), Schwelm 1838-1911 (2), Siegen 1879-1920 (6), Suderwick 1893 -1902 (1), Vreden 1822-1904 (21), Wadersloh 1897, 1907 (1), Warstein 1896-1909 (1), Westernkotten 1856-1897 (1), Winz 1828-1911 (6), Witten 1821-1916 (67), Zwillbrock 1836-1866 (2); Stempel- und Erbschaftsteueramt Münster 1909-1917 (3).

Bestandsgeschichte: Seit 1819 errichtet zur Erhebung der indirekten Steuern (Monopolverwaltung) und der Zölle. Die Hauptzoll- und Zollämter waren seit 1919 der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Landesfinanzamtes, dann des Oberfinanzpräsidiums unterstellt. Die Stempel- und Erbschaftsteuerämter wurden 1874 in Arnsberg und Münster (nach Auflösung der Stempelfiskale bei den Regierungen) errichtet, 1896 in Münster vereinigt.

Form und Inhalt: Die Aufgabe der Steuerbehörden im Bereich der indirekten Steuern besteht darin, die zu versteuernde Ware oder Leistung in jedem Einzelfall zu ermitteln und nach Tarif zu besteuern. Zur Erfassung der indirekten Steuerfälle ist eine ständige Überwachung erforderlich, die nur durch Sonderbehörden durchgeführt werden kann.
1818/19 wurde eine Organisation der Zoll- und Steuerämter in Westfalen geschaffen, deren Aufbau im Wesentlichen beibehalten wurde und noch heute in der Abteilung für Zölle und Verbrauchsteuern der OFD und der nachgeordneten Zolldienststellen nachwirkt.
Für die Zollaufsicht wurden zwischen der Grenzlinie und einer parallel zu dieser verlaufenden Binnenlinie Grenzbezirke geschaffen. In diesen Grenzbezirken wurden zur Erhebung der indirekten Steuern und zur Beaufsichtigung des Verkehrs und der steuerpflichtigen Gewerbe Zollämter und im Landesinneren Steuerämter eingerichtet. Die Zollämter wurden eingeteilt in Hauptzollämter, Nebenzollämter I. und II. Klasse und Kontrollämter. Hauptzollämter lagen an großen, vom Ausland in das Landesinnere führende Straßen, Nebenzollämter I. Klasse an kleineren Straßen mit weniger regem Warenverkehr, Nebenzollämter II. Klasse waren für den kleinen Grenzverkehr bestimmt. Die Kontrollämter, an den Zollstraßen unmittelbar an der Binnenlinie gelegen, sollten nur den Ausfuhrzoll erheben.
Daneben wurde ein Zollaufsichtsdienst zur Überwachung der Grenze und des Grenzverkehrs eingerichtet, der durch Obergrenzkontrolleure ausgeübt wurde. Der Bereich jedes Hauptzollamts setzte sich also aus einer Reihe von Hebebezirken und Oberkontrollbezirken zusammen.
Eine entsprechende Organisation wurde für das Innere des Landes geschaffen. Die Hauptsteuerämter I. Klasse waren zur Erhebung des Eingangszolls und der Verbrauchsteuer von fremden Gegenständen, die im Landesinnern gezahlt werden durften, und des Ausfuhrzolls, sofern ihn der Absender bereits in seinem Wohnort zahlen wollte, berechtigt. Die Hauptzollämter II. Klasse durften Ausfuhrzoll ohne Ausnahme erheben, Einfuhrzoll und Verbrauchsteuer von fremden Waren dagegen nur, wenn die Entrichtung im Innern gesetzlich erlaubt war. Hauptsteuerämter wurden in großen Städten mit und ohne Packhofrecht errichtet. In den mittleren und kleineren Städten, die einen regen Gewerbebetrieb aufwiesen, wurden Untersteuerämter gebildet, während für die ganz kleinen Städte und das flache Land Steuerrezepturen zuständig waren.
Die Zoll- und Steuerämter hatten die zu vereinnahmten Zölle und Steuern an die für ihren Dienstort zuständige Regierungshauptkasse abzuliefen. Am 20. 9. 1818 nahmen die Hauptzollämter und Nebenzollämter an der Grenze und am 1. 6. 1819 die entsprechenden Hauptsteuerämter und Steuerämter im Landesinnern ihre Tätigkeit auf.

Daneben gab es noch die Stempel- und Erbschaftsteuerämter, die 1874 in Arnsberg und Münster (nach Auflösung der Stempelfiskale bei den Regierungen) errichtet und 1896 in Münster vereinigt wurden.
Die drei Akten des Stempel- und Erbschaftsteueramts Münster decken eine Laufzeit von 1909-1917 ab.
Inhalt: Amt Münster: Fideikommisse der freiherrlichen Familien von der Recke zu Obernfelde, von Ledebur zu Crollage und von dem Bussche zu Benkhausen.

Der vorliegende Aktenbestand enthält Akten aus dem Zeitraum von 1818-1926.
Die Akten sind zu zitieren:
Steuer- und Zollbehörden Nr. ........



Münster, Januar 1982

Heese

Bestandssignatur
L 101
Umfang
775 Akten.
Sprache der Unterlagen
German

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.2. Finanzverwaltung (L) >> 3.2.2. Steuer- und Zollämter

Bestandslaufzeit
1818-1926, 1948-1952

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1818-1926, 1948-1952

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