Bestand
Steuer- und Zollämter (Bestand)
Dienststellenverwaltung; indirekte
Steuern und Zölle; Warenverkehr und -statistik; sowie Strafverfahren
für die Ämter: Ahlen 1819-1921 (41), Altena 1873-1919 (2), Arnsberg
1824-1919 (16), Beckum 1821-1919 (22), Berleburg 1821-1902 (14),
Bocholt 1846-1905 (3), Bochum (42), Brilon 1819-1907 (20), Büren
1823-1907 (9), Coesfeld 1828-1911 (29), Dortmund (1823-1889) (1),
Ellewick 1819-1831 (1), Fredeburg 1872-1875 (1), Grevenbrück 1830-1869
(3), Hagen 1819-1924 (74), Hallenberg 1838-1905 (7), Hattingen
1819-1911 (21), Herne 1897-1920 (1), Hörde 1890-1905 (1), Iserlohn
1821-1926 (39), Kotten 1850-1902 (1), Lippstadt 1819-1921 (229),
Lüdenscheid 1875-1952 (3), Lüdinghausen 1824-1839 (1), Medebach
1888-1908 (1), Meschede 1872-1875 (1), Münster 1825-1912 (7),
Niedermarsberg 1846-1888 (2), Oelde 1878-1921 (46), Oldenkott
1831-1901 (3), Olpe 1868-1883 (2), Rheine 1818-1899 (9), Salzkotten
1834-1908 (13), Schwelm 1838-1911 (2), Siegen 1879-1920 (6), Suderwick
1893 -1902 (1), Vreden 1822-1904 (21), Wadersloh 1897, 1907 (1),
Warstein 1896-1909 (1), Westernkotten 1856-1897 (1), Winz 1828-1911
(6), Witten 1821-1916 (67), Zwillbrock 1836-1866 (2); Stempel- und
Erbschaftsteueramt Münster 1909-1917 (3).
Bestandsgeschichte: Seit 1819
errichtet zur Erhebung der indirekten Steuern (Monopolverwaltung) und
der Zölle. Die Hauptzoll- und Zollämter waren seit 1919 der Zoll- und
Verbrauchsteuerabteilung des Landesfinanzamtes, dann des
Oberfinanzpräsidiums unterstellt. Die Stempel- und
Erbschaftsteuerämter wurden 1874 in Arnsberg und Münster (nach
Auflösung der Stempelfiskale bei den Regierungen) errichtet, 1896 in
Münster vereinigt.
Form und Inhalt: Die Aufgabe der
Steuerbehörden im Bereich der indirekten Steuern besteht darin, die zu
versteuernde Ware oder Leistung in jedem Einzelfall zu ermitteln und
nach Tarif zu besteuern. Zur Erfassung der indirekten Steuerfälle ist
eine ständige Überwachung erforderlich, die nur durch Sonderbehörden
durchgeführt werden kann.
1818/19 wurde eine Organisation
der Zoll- und Steuerämter in Westfalen geschaffen, deren Aufbau im
Wesentlichen beibehalten wurde und noch heute in der Abteilung für
Zölle und Verbrauchsteuern der OFD und der nachgeordneten
Zolldienststellen nachwirkt.
Für die Zollaufsicht wurden
zwischen der Grenzlinie und einer parallel zu dieser verlaufenden
Binnenlinie Grenzbezirke geschaffen. In diesen Grenzbezirken wurden
zur Erhebung der indirekten Steuern und zur Beaufsichtigung des
Verkehrs und der steuerpflichtigen Gewerbe Zollämter und im
Landesinneren Steuerämter eingerichtet. Die Zollämter wurden
eingeteilt in Hauptzollämter, Nebenzollämter I. und II. Klasse und
Kontrollämter. Hauptzollämter lagen an großen, vom Ausland in das
Landesinnere führende Straßen, Nebenzollämter I. Klasse an kleineren
Straßen mit weniger regem Warenverkehr, Nebenzollämter II. Klasse
waren für den kleinen Grenzverkehr bestimmt. Die Kontrollämter, an den
Zollstraßen unmittelbar an der Binnenlinie gelegen, sollten nur den
Ausfuhrzoll erheben.
Daneben wurde ein Zollaufsichtsdienst
zur Überwachung der Grenze und des Grenzverkehrs eingerichtet, der
durch Obergrenzkontrolleure ausgeübt wurde. Der Bereich jedes
Hauptzollamts setzte sich also aus einer Reihe von Hebebezirken und
Oberkontrollbezirken zusammen.
Eine entsprechende
Organisation wurde für das Innere des Landes geschaffen. Die
Hauptsteuerämter I. Klasse waren zur Erhebung des Eingangszolls und
der Verbrauchsteuer von fremden Gegenständen, die im Landesinnern
gezahlt werden durften, und des Ausfuhrzolls, sofern ihn der Absender
bereits in seinem Wohnort zahlen wollte, berechtigt. Die
Hauptzollämter II. Klasse durften Ausfuhrzoll ohne Ausnahme erheben,
Einfuhrzoll und Verbrauchsteuer von fremden Waren dagegen nur, wenn
die Entrichtung im Innern gesetzlich erlaubt war. Hauptsteuerämter
wurden in großen Städten mit und ohne Packhofrecht errichtet. In den
mittleren und kleineren Städten, die einen regen Gewerbebetrieb
aufwiesen, wurden Untersteuerämter gebildet, während für die ganz
kleinen Städte und das flache Land Steuerrezepturen zuständig
waren.
Die Zoll- und Steuerämter hatten die zu
vereinnahmten Zölle und Steuern an die für ihren Dienstort zuständige
Regierungshauptkasse abzuliefen. Am 20. 9. 1818 nahmen die
Hauptzollämter und Nebenzollämter an der Grenze und am 1. 6. 1819 die
entsprechenden Hauptsteuerämter und Steuerämter im Landesinnern ihre
Tätigkeit auf.
Daneben gab es noch die Stempel-
und Erbschaftsteuerämter, die 1874 in Arnsberg und Münster (nach
Auflösung der Stempelfiskale bei den Regierungen) errichtet und 1896
in Münster vereinigt wurden.
Die drei Akten des Stempel-
und Erbschaftsteueramts Münster decken eine Laufzeit von 1909-1917
ab.
Inhalt: Amt Münster: Fideikommisse der freiherrlichen
Familien von der Recke zu Obernfelde, von Ledebur zu Crollage und von
dem Bussche zu Benkhausen.
Der vorliegende
Aktenbestand enthält Akten aus dem Zeitraum von 1818-1926.
Die Akten sind zu zitieren:
Steuer- und Zollbehörden
Nr. ........
Münster,
Januar 1982
Heese
- Bestandssignatur
-
L 101
- Umfang
-
775 Akten.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.2. Finanzverwaltung (L) >> 3.2.2. Steuer- und Zollämter
- Bestandslaufzeit
-
1818-1926, 1948-1952
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1818-1926, 1948-1952