Akte

Querulationis Auseinandersetzung um Torfstich und Weidegerechtigkeit

Kläger: (2) Verwaltung der Universität Greifswald (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Generalmajor von Normann bzw. die Vormünder seiner Kinder (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Wilhelm Julius Ludwig Schubert (A), Johann Franz von Palthen (P), seit 1803: Dr. Carl Ludwig Adolph von Bohlen (P) Bekl.: Siegfried Joachim Meyer (A), Dr. Christian Christoph Hasse (P), seit 1803: Johann Ernst Meyer (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 23.04. und 15.07. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Urteil des Pommerschen Hofgerichts und erteilten Genehmigungen des Tribunals vom 24.04. und 20.07. legen die Kl. am 27.08. ihren Schriftsatz vor. Generalmajor von Normann hat an der umstrittenen Grenze zwischen dem ihm gehörigen Krebzow und dem Bauerndorf Kessin Torf stechen lassen. Erst im Herbst 1797 wurde die Grenze gerichtlich geklärt, das gesamte Torfmoor als zur Universität gehörig deklariert, weshalb die Kl. fordern, daß der vom Bekl. gestochene Torf nicht mehr weggebracht, kein neuer Torf von ihm gestochen werden darf. Der Bekl. verstößt dagegen und treibt zusätzlich seine Schafe auf das ebenfalls den Kl.n gehörende Kessiner Feld. Die Kl. verklagen ihn daher wegen spolium vor dem Hofgericht. In seiner Erwiderung erkennt der Bekl. zar das Eigentum der Kl. an, behauptet aber, auf den fraglichen Flächen trotzdem Torf stechen und Schafe weiden zu dürfen. Das Hofgericht fordert die Kl. zum Gegenbeweis auf und gestattet dem Bekl. den Abtransport des bereits gestochenen Torfs. Dagegen querulieren die Kl. unter Hinweis auf ihre Rechte. das Tribunal fordert am 03.01.1800 die Akten der Vorinstanz vom Hofgericht an. Am 28.04. bitten die Kl. um Fristverlängerung, die sie am 02.05. erhalten, am 07.07. bitten sie um Eröffnung der Akten der Vorinstanz, die das Tribunal am 11.07. auf den 14.07. ansetzt. Am 20.10.1800 bestätigt das Tribunal die Entscheidung des Hofgerichts wegen des gestochenen Torfs, spricht die Kl. aber davon frei, weitere Beweise für ihre Rechte an der Kessiner Weide beizubringen und stellt es den Bekl. frei, innerhalb von 3 Wochen Beweise für ihre Ansprüche vorzutragen. Am 10.11. legen die Bekl. dagegen Rechtsmittel ein, erbitten aber zunächst Fristverlängerung, die sie am 13.11. erhalten. Am 16.12.1800 bitten die Bekl. den Greifswalder Ratsherrn Eichstedt zum Kommissar zu ernennen und diesen mit der Befragung von Zeugen zu beauftragen. Am 24.01.1801 überreichen die Kl. ihre Frageartikel und bitten um Fristverlängerung zur Reakion auf die gegnerische Erklärung, die sie am 28.01. erhalten. Am 10.03. treten die Kl. ihren Gegenbeweis mit einem weiteren Fragenkatalog an, auf den das Tribunal die Bekl. am 11.03. reagieren läßt. Am 14.04. legen die Bekl. Interrogatoria specialia" vor, das Tribunal beauftragt Eichstedt am 18.04. entsprechend mit der Zeugenvernehmung. Am 23.10. legen die Bekl. die Kommissionspapiere vor und bitten um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 24.10. auf den 28.10. ansetzt. Am 13.11. bitten die Kl. um Eröffnung der Kommissionspapiere, die das Tribunal am 14.11. auf den 17.11. ansetzt. Am 23.12.1802 bitten die Kl., die Bekl. zur abschließenden Meinungsäußerung aufzufordern, das Tribunal folgt dem am 07.01.1803. Am 25.02. legen die Bekl. diese vor und bestehen unter Bezug auf die Schwedische Landesaufnahme auf ihren Weiderechten. Das Tribunal fordert die Kl. am 28.02. zur Erwiderung auf. Diese geht am 03.06. ein und bringt einen Pfandvertrag aus dem Jahr 1632 als Beweis für die Rechte der Universität. Daraufhin schließt das Tribunal am 06.06. die Beweisaufnahme, am 04.07.1803 und 24.01.1804 bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung. Am 16.04.1804 urteilt das Tribunal, daß die Bekl. ihre Schafe nicht mehr auf dem Kessiner Feld weiden dürfen und verurteilt sie zur Übernahme der Kosten und Schadensersatz.

Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1799 2. Tribunal 1799-1800 3. Tribunal 1800-1804

Prozessbeilagen: (7) von Notar Christoph Gottfried Nicolaus Gesterding aufgenommene Appellation vom 17.03.1799; Hofgerichtsurteil vom 13.03.1799; Prozeßvollmachten der Kl. für Palthen vom 02.08.1799 sowie für Dr. von Bohlen vom 14.04.1804 und der Bekl. für Dr. Hasse vom 01.03.1800 sowie für Meyer vom 07.10.1803; Articuli Probatoriales der Bekl. für den Schäfer Johann Borchard und den Einlieger Johann Joachim Schwobeck zu Wrangelsburg sowie den Schäfter Jochen Hodt zu Krebzow; "Besondere Fragstücke" der Kl. für die genannten Zeugen; "Gegenbeweis-Artikel" für den Greifswalder Bürger Christian Nehmzow und die Pachtbauern zu Kessin Joachim und Christoph Hagemann sowie Christian Nehmzow; Interrogatoria specialia" der Bekl.; Protocollum Commissionis vom 01.06.1801; 2 von Notar Gesterding aufgenommene Zeugenverhöre (o.D.); Protocollum Commissionis vom 03.06.1801; Auszug aus der Schwedischen Landesmatrikel von 1694; "Ablieferungs-Protokoll" des Dorfes Kessin vom 05.06.1766; Pfandvertrag zwischen Bogislaw XIV und den Erben Philipp Aderhelms, Bürgermeister von Wolgast über das Dorf Kessin vom 14.03.1632; Punktation zu diesem Vertrag vom 27.03.1632

Reference number
(1) 0374
Former reference number
Rep. 29, Nr. 512

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
(1632-1799) 23.04.1799-16.04.1804

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29.10.2025, 11:26 AM CET

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  • Akten

Time of origin

  • (1632-1799) 23.04.1799-16.04.1804

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