Akte
Appellationis Auseinandersetzung um Weidegerechtigkeit
Kläger: (2) Adolf von Baerenfels auf Rustow, Assessor am Greifswalder Hofgericht (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Demmin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Jacob Daniel Dittmer (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 28.10.1776: Dr. Johann David Lembke Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 11.06. die Appellation des Kl.s als "frivol" zu verwerfen und das Hofgerichtsurteil zu bestätigen. Am 23.06. bitten die Bekl., dem Kl. keine Fristverlängerungen zur Einbringung seiner Appellation zu gewähren. Das Tribunal weist den Kl. am 25.06. daraufhin an, seine Beschwerden innerhalb der Rechtsfrist vorzutragen. Am 19.07. bittet der Kl. um Fristverlängerung, die er am 20.07. erhält. Am 09.08. erklärt der KL., daß er sich seit langem mit den Bekl. über die Weidegerechtigkeit im Demminer Stadtwald streitet. Die Bekl. behaupten, ihnen sei dieses Recht von den pommerschen Herzögen 1309 geschenkt worden, die Besitzer des Gutes Rustow hätten kein Weiderecht dort. Die Bekl. erreichen ein Mandat des Hofgerichts an Kl., sich bei 50 Rtlr Strafe der Weide im Demminer Stadtwald zu enthalten. Die angedrohten Geldstrafen werden mehrfach erhöht, der Kl. fordert vor der Befolgung der Mandate die Vorlage der Beweise der Bekl., die jedoch nicht erfolgt und behauptet, daß seiner Mutter im Jahre 1746 die Weidegerechtigkeit bestätigt worden sei. Daraufhin appelliert der Kl. an das Tribunal, fordert Beweise für die Angaben der Bekl. oder Aufhebung der Hofgerichtsmandate. Das Tribunal fordert das Hofgericht am 02.09. zur Einsendung der Akten der Vorinstanz auf. Am 17.10. bittet der Kl. um Fristverlängerung zum Einsenden der Akten, die er am 21.10. erhält. Am 23.01.1769 bitten Bekl. um Mandat an Hofgericht zur Einsendung der Akten, das das Tribunal am 27.01. erteilt. Am 10.04. bitten die Bekl. um ein Strafmandat über 50 Rtlr an das Hofgericht zur Einsendung der Akten, das am 15.04. ergeht. Am selben Tag bitten die Bekl. um Eröffnung der am 13.04. eingegangenen Akten, die das Tribunal am 17.04. auf den 19.04. ansetzt. Am 06.07. und 23.10. bitten die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 27.10.1769 bestätigt das Tribunal das Urteil des Hofgerichts, verurteilt den Kl. zur Kostenübernahme und läßt ihm für weitere 6 Wochen weitere Beweismöglichkeiten offen. Am 05.12.1769 kündigt der Kl. Rechtsmittel gegen das Urteil an, bittet aber zunächst, am 30.01., 02.03. und 14.04.1770 um Fristverlängerung, die er am 13.12.1769, 31.01. und 03.03.1770 erhält. Am 18.04.1770 trägt der Kl. seine Einwände gegen das Urteil vor und fordert Beweise für das Recht Demmins an der Weidegerechtigkeit im Wald. Am 07.05. und 09.07. bitten die Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 22.10.1770 bestätigt das Tribunal sein Urteil. Am 20.11.1770, 24.01.und 12.03.1771 bittet der Kl. um Fristverlängerung für das Einreichen ihm offengelassener neuer Beweise, die er am 21.11.1770, 25.01. und 15.03.1771 erhält. Am 06.04. übergibt der Kl. Verhörartikel und erbittet eine Kommission zum Zeugenverhör, um die geforderten Beweise beibringen zu können. Das Tribunal teilt den Bekl. am 19.04. die Artikel zur Erwiderung mit. Diese bitten am 07.05. um Bestellung von Co-Kommissaren. Am 10.05. beauftragt das Tribunal N N von Wackenitz auf Passow und N N von Rehder auf Gransebieth als Kommissare sowie den Hofjägermeister von Aminoff und N N von Behr auf Bestland zu Co-Kommissaren und fordert sie zur Duchführung des Zeugenverhörs auf. Am 07.05. ergänzen die Bekl. die Articuli Probatoriales und benennen weitere Zeugen. Das Tribunal fodert den Kl. am 10.05. auf, sich dazu zu äußern. Dieser bittet am 04.06. um Fristverlängerung, die er am 05.06. erhält. Am 02.07. bitten die Bekl. anstelle des von Aminoff, der die Übernahme des Kommissoriums abgelehnt hat, N N von Bilow zu Grischow zu beauftragen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 03.07. Am 10.08. bitten die Bekl., den Kl. zur Beschleunigung der Kommission aufzufordern und erreichen am 12.08. ein entsprechendes Schreiben an Kl. Dieser bittet am 30.08. um Abberufung des von Wakenitz und Berufung des Assessors Langen auf Neuendorf zum Kommissar. Das Tribunal fordert die Bekl. am 31.08. zur Erwiderung auf, die am 10.09. um Beibehaltung des von Wakenitz bitten. Am 14.09. setzt das Tribunal dem Kl. eine letzte 3wöchige Frist zur Vorlage weiterer Artikel für die Kommission. Dieser bittet am 08.10. um Fristverlängerung, die er am 09.10. erhält. Am 30.10. legt der Kl. seine Ergänzungen vor, am 08.11. beauftragt das Tribunal die Kommission mit dem Zeugenverhör. Am 02.11. bitten die Bekl., keine weiteren Verzögerungen des Kl.s zuzulassen., werden aber am 08.11.1771 auf die erteilte Kommission verwiesen. Am 20.01.1772 beschweren sich die Bekl. darüber, daß das Zeugenverhör in Rustow, auf dem Gut des Kl.s, durchgeführt werden soll und bitten, es an einen anderen Ort zu verlegen. Das Tribunal setzt am 22.01. Loitz als Ort für die Kommission fest. Am 07.04. berichten die Bekl., daß der Kl. Randow anstelle von Loitz als Kommissionsort vorgeschlagen habe, akzeptieren dies und bitten um Aufforderung an Kommissare, endlich das Zeugenverhör durchzuführen. Das Tribunal lehnt dies am 08.04. ab, verweigert dem Kl. jede weitere Beweisführung und fordert ihn auf, binnen 6 Wochen "sub poena desertae" den Kommissionsbericht vorzulegen. Am 15.05. ergreift der Kl. dagegen restitutio in integrum, am 20.05. fordert das Tribunal die Kommissare erneut auf tätig zu werden. Am 15.06. berichten die Bekl. über weitere Verzögerungsversuche des Kl.s und bitten, ihm diese zu untersagen und mit der Kommission zu beginnen Am 20.06.1772 fordert das Tribunal die Kommission auf, binnen 4 Wochen Ergebnisse vorzulegen. Weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Greifswalder Hofgericht 1766-1768 2. Tribunal 1768-1769 3. Tribunal 1769-1772 4. Tribunal 1772 (1776)
Prozessbeilagen: (7) Urteile des Pommerschen Hofgerichts vom 29.10.1690, 12.09.1694, 13.05.1746, 28.03., 10.05. und 30.08.1765, 03. und 28.02., 22.04. und 11.09.1766, 25.08. und 12.10.1767, 13.04., 28.05., 13.06. und 06.07.1768; Erklärungen des G.B. Michaelis vom 09. und 13.09.1766 über den Verbleib der Manualakten in der Sache; vom Greifswalder Notar Dyonisus Christian Droysen aufgenommene Appellation vom 23.04.1768; vom Loitzer Notar J.G. Mehl aufgenommene Befragung des Kuhhirten zu Rustow Clas Pieck vom 13.05. und 09.07.1768 und des Kuhhirten Clas Pieck, des Einliegers Christian Beutin und des Jochen Schult vom 16.06.1768; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 20.09.1767 und der Bekl. für Dr. Quistorp vom 10.09.1768; Bescheinigung des Hofgerichtsregistrators J.F. Colberg vom 01.10.1768; Bescheide des Hofgerichts vom 11.11.1768 und 08.02.1769; Articuli Probatoriales des Kl.s und der Bekl.; Schreiben des H. v. Aminoff zu Loitz an den Rat Demmins vom 27.05.1771; Schreiben des v. Wakenitz an Rat Demmins vom 31.07.1771; Citatio des Kommissare an den Demminer Rat vom 30.12.1771; Schreiben der Bekl. an den von Wakenitz auf Passow vom 13.01.1772 sowie von diesem an den Demminer Rat vom 16. und 27.01. sowie 12.03.1772; Bescheide der Kommission vom 30.01. und 06. und 10. und 19.03.1772; Schreiben von Bilows an Bekl. vom 26.03.1772; Schreiben des von Wakenitz an Kl. vom 04.12.1771; Aussage des Notars Emanuel Jacob Mehl vom 27.04.1772; Schreiben des J. v. Reder an Notar Mehl vom 23.03.1772; Schreiben des Kl.s an Bekl. vom 20.01., 04. und 15.06.1772; Prozeßvollmacht der Bekl. vom 28.10.1776 für Dr. Lembke vom 28.10.1776
- Archivaliensignatur
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(1) 0084
- Alt-/Vorsignatur
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Rep. 29, Nr. 298
- Kontext
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Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
- Bestand
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LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
- Laufzeit
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(1690-1768) 11.06.1768-23.06.1772
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
29.10.2025, 11:26 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1690-1768) 11.06.1768-23.06.1772