Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Steuererhebung

Kläger: (2) Bürgermeister und Rat zu Demmin (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Kapitän Adolf von Bärenfels auf Rustow (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Corschwanten (A), Dr. Joachim Köckert (P), seit 01.07.1727 Caspar Adam Thesendorf (A) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A), Dr. David Gerdes (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Kl. vom 28.04. und 09.06.1727 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen einen Bescheid der Kgl. Landesregierung erteilt das Tribunal am 03.05. und 11.06. die entsprechenden Genehmigungen. Auf die Bitte des Bekl. vom 06.05. um Aufforderung an die Kl., die Prozesse nicht zu verschleppen, wird diesen am 07.05. eine 6wöchige Frist gesetzt. Am 25.06. bittet der Bekl. bereits die Prozesse der Vorinstanz anzufordern, um die Sache schneller entscheiden zu können, das Tribunal vertröstet ihn am 28.06. damit bis nach Prüfung des gegnerischen Schriftsatzes. Am 01.07. schildern die Kl., daß Rustow seit Jahrhunderten ein Demminer Stadtgut gewesen sei, von dem die Steuern von städtischen Steuereinnehmern eingezogen wurden. Das Gut war 1652 an N N Jacobsohn, geadelt von Palmhielm, verkauft worden und ist danach in Privatbesitz geblieben, trotzdem haben die städtischen Steuereinnehmer Steuern davon erhoben. Ungeachtet dessen hat der Bekl. die Landesregierung gebeten, Rustow steuertechnisch zu den adligen Hufen zu legen und ist in zwei Instanzen entsprechend beschieden worden. Die Kl. appellieren dagegen an das Tribunal und beharren auf ihrem alten Recht, die Steuern von Rustow zu erheben. Am 09.07. werden die Akten der Vorinstanz eröffnet, am 20.10.1727 bestätigt das Tribunal die Urteile der Vorinstanz, stellt es den Kl.n aber frei, weitere Beweise für die Unrechtmäßigkeit der Separation des Gutes Rustow binnen 6 Wochen beizubringen. Am 28.11. ergreifen die Kl. restitutio in integrum gegen das Urteil und bitten um Fristverlängerung zum Einbringen ihres Schriftsatzes, die sie am 29.11.1727 erhalten. Am 23.01. und 20.02.1728 bitten sie erneut um Fristverlängerung, die sie am 24.01. erhalten. Am 27.01. bitten die Kl. um Anforderung der Regierungsakten, die zwischen ihnen und dem Amtmann Johann Daniel Macke in der Zeit der dänischen Besetzung entstanden sind, das Tribunal folgt dem am 30.01. Am 05.02. bittet der Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 23.02. gehen die Akten der Vorinstanz vs. Macke ein, die am 24.02. eröffnet werden. Am 08.03. legen die Kl. ihren Restitutionsschriftsatz vor und bitten erneut darum, Rustow beim Demminer Steueranschlag zu belassen, da ansonsten die anderen Stadtdörfer und Demmin selbst mehr bezahlen müßten. Am 05.07.1728 bestätigt das Tribunal sein Urteil, am 12.08. beschweren sich die Kl. über ein Mandat der Landesregierung, bei Strafe von 25 Rtlr innerhalb von 3 Wochen die Akten der Vorinstanz zurück nach Stralsund zu bringen. Das Tribunal weist das Gesuch am 20.08. ab. Am 07.09. bittet der Demminer Rat erneut darum, die Akten der Vorinstanz noch in Wismar zu belassen, da eine Entscheidung des Tribunals über die Besteuerung des Gutes Deven noch aussteht.Das Tribunal weist die Kl. am 10.09. erneut ab und sendet die Akten der Vorinstanz am 25.10.1728 zurück an die Landesregierung, wo sie am 11.12.1728 eingehen.

Instanzenzug: 1. Stralsunder Landesregierung 1725 2. Stralsunder Landesregierung 1725-1727 3. Tribunal 1727 4. Tribunal 1727-1728

Prozessbeilagen: (7) zwei vom Demminer Notar Johann Georg Messerschmidt aufgenommene Appellationen vom 05.02.1727; Urteile der Pommerschen Landesregierung vom 30.10.1725, 29.01.1727; Punctation über das Gut Rustow" vom 20.03.1652; "Huffen Extract über die Demminschen Stadt-Güter" 1697, 1698; Schreiben des D.J. Gerdes an Bürgermeister Thesendorf vom 30.01.1717; Specification und Nachricht von Dehnen zu dem Demminschen Werder gehörigen Ländereien, undt deren dazu belegenen Hufen" 1707-1719; Schreiben des Bekl. an die Landesregierung vom 03.04.1727; Auszug aus dem Vergleich zwischen den Kl.n und dem Pastor und Provisoren der Demminer Kirche wegen Bezahlung der Schulden vom 13.01.1710; Aussagen des J. v. Morgenstern und des Steuereinnehmers A. Jacobi über die Anzahl steuerbarer Hufen in Rustow vom 06.03.1728; Mandat der Landesregierung an den Demminer Rat vom 12.07.1728; Übergabebestätigung des Tribunalsboten Carl Friedrich Siebeth für die Auslieferung von Prozeßakten vom 11.12.1728

Reference number
(1) 0141
Former reference number
Rep. 29, Nr. 397

Context
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.04. 1. Kläger D
Holding
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Date of creation
28.04.1727-06.07.1728 (1728)

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09.05.2025, 3:02 PM CEST

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Object type

  • Gerichtsakten

Time of origin

  • 28.04.1727-06.07.1728 (1728)

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