Bestand

Schlaraffia (Dep.) (Bestand)

Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

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Vorwort

1. Vereinsorganisation und -geschichte
"Schlaraffia ist die innige Gemeinschaft von Männern, die in gleichgesinntem Streben die Pflege der Kunst und des Humors unter gewissenhafter Beachtung eines gebotenen Ceremoniales bezweckt und deren Hauptgrundsatz die Hochhaltung der Freundschaft ist" (§ 1 des Schlaraffen-Spiegels und Ceremoniale, a.U. 155 [2014]).
Da Schlaraffia ein Männerbund ist, können nur Männer als Mitglieder aufgenommen werden. Neue Mitglieder müssen zunächst einige Zeit als Gast die Sippungen eines Reychs besuchen und werden als "Prüfling" bezeichnet. Danach erfolgt der Eintritt in das Reych, zunächst als "Knappe" und später als "Junker". Nach einer Probezeit und der Ablieferung einer künstlerischen Arbeit ("Ritterarbeit") erfolgt die feierliche Aufnahme als "Ritter" (Vollmitglied). Bei dieser Zeremonie ("Ritterschlag") wird dem Ritter ein besonderer Schlaraffenname verliehen, der oft einen stark ironischen Einschlag hat.
Die Ortsvereine der Schlaraffia werden "Reyche" genannt. Die Reyche erhalten eine, in der Reihenfolge der Gründung vergebene, Ordnungszahl und einen besonderen (z. B. einen lateinischen oder einen altertümlich deutsch klingenden) Reychsnamen. Geleitet werden sie durch drei jährlich gewählte Oberschlaraffen.
Die Schlaraffen treffen sich in der sogenannten "Winterung" (1. Mai bis 30. Oktober) einmal pro Woche an einem festgelegten Wochentag (dem "Sippungstag") in ihrem Vereinslokal, der "Schlaraffenburg", deren Inneneinrichtung einem mittelalterlichen Rittersaal nachempfunden ist. Diese Zusammenkünfte heißen "Sippungen" und werden entsprechend einem vorgegebenen Zeremonials abgehalten. Die Sippungen bestehen aus zwei Teilen. Der erste Teil besteht aus der feierlichen Begrüßung und verschiedenen Amtshandlungen, welche stets nach den gleichen Regularien ablaufen. Der zweite Teil ist eher freier gestaltet und dient der Darbietung von künstlerischen Beiträgen (Musik, Literatur, bildende Kunst) durch einzelne Schlaraffen. Diese Vorträge werden als "Fechsungen" bezeichnet. Außerdem werden zu jeder Sippung von einem Schlaraffen Protokolle angefertigt und zwar ein amtliches Protokoll nach fest vorgeschriebenen Formen und ein nichtamtliches, dass frei gestaltet werden kann (z. B. in Reimform).
Den Rahmen für das schlaraffische Spiel bildet das verbindlich vorgeschriebene Regelwerk, der sogenannte "Schlaraffen-Spiegel und Ceremoniale". In diesem werden u.a. die Anforderungen für die Aufnahme von Mitgliedern, die Grundlagen für die Organisation und Leitung der einzelnen Reyche und Vorgaben für die bei den Sippungen zu befolgenden Zeremonien, festgeschrieben. Darüber hinaus kann sich jedes Reych ein eigenes "Hausgesetz" geben, um die Einzelheiten des Vereinslebens zu regeln. Das "Hausgesetz", darf jedoch nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des "Spiegels" stehen.
In regelmäßigen Abständen (meist alle 5 Jahre) finden an einem wechselnden Ort Versammlungen der Vertreter aller Reyche statt, die sogenannten "Concile". Auf diesen werden grundsätzliche Entscheidungen zur Organisation der Allschlaraffia getroffen und z. B. Vorschläge zur Änderung des Spiegels beraten.
Bei den Sippungen tragen die Schlaraffen vorgeschriebene Kleidungsstücke aus Stoff in den Reychsfarben ("Rüstungen") und Kopfbedeckungen ("Helme", "Sturmhauben"). Während der Sippungen verwenden die Schlaraffen eine besondere Sprache ("Schlaraffenlatein"), ein bewusst altertümlich wirkendes Deutsch, dass für eine Anzahl von Alltagsbegriffe besondere Bezeichnungen aufweist. Außerdem sprechen sich die Ritter untereinander mit "Ihr" an.
Eine weitere Besonderheit ist die Verwendung einer eigenen schlaraffischen Zeitrechnung. Diese zählt die Jahre ("anno Uhui", Abkürzung: a.U.) seit der Gründung der Allmutter Praga im Jahre 1859.
Die Geschichte der Schlaraffia von ihrer Gründung bis zur zwangsweisen Selbstauflösung im Jahre 1937 lässt sich kurz zusammenfassen:
Im Jahre 1859 wollte der Direktor des Deutschen Theaters in Prag, Franz Thomé, den Opernsänger Albert Eilers in die renommierte Prager Künstlervereinigung "Arcadia" einführen. Dieser wurde jedoch auf Grund seiner Mittellosigkeit als "Proletarier" abgelehnt. Infolgedessen gründete Eilers zusammen mit anderen Künstlerkollegen einen Stammtisch mit dem ironischen Namen "Proletaria-Club". Nach einiger Zeit fanden auf spielerische Weise ritterliche Bräuche Einzug und es bildete sich nach und nach eine Vereinigung, aus der sich das erste Schlaraffenreych, die Allmutter Praga, entwickelte.
Die Bewegung wurde am Anfang v.a. durch Schauspieler und andere Künstler getragen, später wurden auch vermehrt kunstinteressierte Männer aus verschiedenen Gesellschaftsschichten aufgenommen. Im Laufe der Zeit entstanden in verschiedenen Städten in Österreich-Ungarn, Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern einzelne Ortsvereine, die sogenannten Schlaraffenreyche. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eigenständige Vereine. Durch ein einheitliches Regelwerk, dem sogenannten "Spiegel und Ceremoniale", der für alle Reyche verbindlich war, wurde jedoch eine Einheitlichkeit bei der inneren Organisation der Reyche und beim Ablauf der "Sippungen" erreicht. Seit 1876 fanden in regelmäßigen Abständen "Concile" (Versammlungen der Vertreter aller Schlaraffenreyche) statt, auf denen allgemeinverbindliche Beschlüsse für die Schlaraffia getroffen wurden. Die Allmutter Praga hatte, da es sich um das älteste Reych handelte, einen besonderen Ehrenvorrang. Darüber hinaus entwickelten sich bei der Allmutter Praga als zentrale Gremien der "Allschlaraffenrat" und das "Allschlaraffische Schiedsgericht", die laufenden Geschäfte der Schlaraffia erledigten bzw. für Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den einzelne Reychen und deren Mitgliedern zuständig waren.
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahre 1933 waren die Schlaraffenreyche zunehmendem Druck ausgesetzt. Ein Grund hierfür war, dass durch die staatlichen Stellen die Schlaraffia als freimaurerähnliche Vereinigung wahrgenommen wurde. Ein weiterer Kritikpunkt war die Verbundenheit der nach dem deutschen Vereinsrecht organisierten Reyche mit der "ausländischen" Allmutter Praga. Um das Fortbestehen zu sichern, lösten sich 1933 die deutschen Schlaraffenreyche von der Allmutter Praga und bildeten als Ersatz den "Bund Deutsche Schlaraffia e.V.", mit Sitz in Leipzig, der die Arbeit der verbliebende Reyche koordinieren sollte. Alle Versuche, die unpolitische Haltung der Schlaraffia zu betonen, und durch Verhandlungen mit den staatlichen Stellen das Verbot zu verhindern, waren jedoch erfolglos. Durch eine Verfügung von Reinhard Heydrich vom 27. Januar 1937 wurde die "freiwillige Auflösung bis zum 1. März 1937" verfügt. Infolgedessen forderte der Bundesführer des "Bundes Deutsche Schlaraffia e.V." am 4. Februar 1937 die angeschlossenen Reyche zur Selbstauflösung auf, die auch durchgeführt wurde.
Bereits in dem vorgenannten Schreiben von Reinhard Heydrich vom 27. Januar 1937 fand sich die Aufforderung, dass das Schriftgut des "Bundes Deutsche Schlaraffia e.V." an das Geheime Staatspolizeiamt abzugeben sei, das mit der zentralen Erfassung des Materials beauftragt wurde.
Da entsprechende Unterlagen fehlen, kann leider nicht nachvollzogen werden, ob das Schriftgut der deutschen Schlaraffenreyche im Einzelfall durch die Reyche selbst an die staatlichen Stellen abgeliefert oder beschlagnahmt wurde. Durch einen Erlass von Reinhard Heydrich vom 1. Juli 1937 wurde die Geschäftsverteilung zwischen dem Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS (SD) und der Geheimen Staatspolizei neugeregelt. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen gegen die Freimaurerei, die auf Grund der Wahrnehmung durch die staatlichen Stellen als freimaurerähnliche Vereinigung auch für die Schlaraffia gegolten haben dürfte, wurde ausschließlich dem Sicherheitsdienst (SD) zugeordnet. Im Rahmen des Zweiten Weltkrieges erfolgte dann eine Auslagerung der Bestände, wahrscheinlich nach Schlesien. Dort wurden sie schließlich von der Roten Armee beschlagnahmt und nach Moskau überführt.

2. Bestandsgeschichte
Nach der erzwungenen Selbstauflösung des Bundes Deutsche Schlaraffia e. V. und der deutschen Schlaraffenreyche erfolgte eine Ablieferung der in den Reychen entstandenen Archivalien bzw. deren Beschlagnahme durch staatliche Stellen.
Nach Kriegsende wurden die Unterlagen durch die sowjetischen Behörden beschlagnahmt, in die UdSSR verbracht und im "Zentralen Staatlichen Sonderarchiv der UdSSR" verwahrt. Da jedoch keine Dokumentation oder Findhilfsmittel vorliegen, können über diese Zeit nur Mutmaßungen angestellt werden.
In den Jahren 1955 bis 1959 erfolgte eine Abgabe von dem in den sowjetischen Zentralarchiven verwahrten Archivgut an die zuständigen Stellen der DDR. Diese Unterlagen wurden zunächst im Archivdepot Dornburg/Elbe der Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern der DDR (StAV) eingelagert.
1987 wurde aus dem Archivdepot Dornburg/Elbe 130 lfm Archivgut "Gesellschaftliche Organisationen und Vereine" an das damalige Zentrale Staatsarchiv Potsdam, Abteilung Merseburg (ZStA) übergeben.
Aus diesen 130 lfm Archivgut wurden unter Leitung der Archivrätin Renate Endler im Frühjahr 1989 86 Provenienzen ermittelt. Hierzu gehörte auch der ca. 21 lfm Schriftgut und Drucksachen umfassende Bestand Schlaraffia. Diesem wurde das Bestandskürzel 5.4.6. zugewiesen.
Im Frühjahr 1990 wurde der Bestand durch die Archivarin B. Ehrentraut geordnet. Hierbei wurden die Aktenpakete (Schürzen), soweit der Provenienzbildner (Reych) zu ermitteln war, entsprechend des profanen Ortsnamens gereiht.
Im Frühjahr 1991 begann in Merseburg der Praktikant Jörg Rudolph unter der Anleitung der Archivrätin Renate Endler mit der Verzeichnung des Bestandes in einer Findkartei. Kurze Zeit später musste die ursprünglich geplante Gesamtverzeichnung in Merseburg aufgrund der Entwicklungen im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands abgebrochen werden. Insgesamt wurden durch Herrn Rudolph 482 Akten verzeichnet und umverpackt. Der Rest des Bestandes blieb zunächst noch unverzeichnet und gelangte so gemeinsam mit allen anderen Merseburger Archivalien im Jahre 1993 ins Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin Dahlem.
In den gemeinsamen Verhandlungen mit dem Sonderbeauftragten für Restitutionsfragen des Landesverbandes Schlaraffia Deutschland e. V., Günther Goldstein, wurde festgelegt, dass die Schlaraffia-Akten vom Eigentümer (Landesverband Schlaraffia Deutschland e. V.) im Geheimen Staatsarchiv PK als Depositum weiterhin hinterlegt und für die Forschungen zur Verfügung gestellt werden (vgl. hierzu den Depositalvertrag vom 24. Juli 2000).
In der darauffolgenden Zeit nutzte eine Vielzahl von Reychen die Möglichkeit die Akten im Rahmen einer Fernleihe einzusehen und so die Geschichte ihrer Reyche zu erforschen.
Die Unterlagen der Reyche Grazia (Graz) und Vindobona (Wien) wurden 1998 bzw. 1999 vom GStA PK an diese Reyche zurückgegeben.
Im Jahre 2001 wurde dem Bestand die neue Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 227 Schlaraffia (Dep.) zugewiesen. Die Neuverzeichnung wurde dann im Jahr 2005 durch die Archivoberinspektorin Michaela Utpatel begonnen und mit Unterbrechungen bis zum Jahre 2013 fortgeführt. Im Januar 2014 übernahm Archivoberinspektor Guido Behnke unter Erstellung einer neuen Klassifikation die Verzeichnung des Bestandes, die im Dezember 2015 abgeschlossen wurde.
Bei der Verzeichnung dieses Bestandes war zu berücksichtigen, dass hier Unterlagen der Allmutter Praga, des Bundes Deutsche Schlaraffia e.V. und einer Vielzahl von deutschen Schlaraffenreychen aus der Zeit von der Gründung 1859 bis zur zwangsweisen Selbstauflösung im Jahre 1937 enthalten waren.
Im Rahmen der Verzeichnung wurden als erstes die nach Reychsnamen geordneten Aktenpakete aufgelöst. Die bisherige Paketnummer wurde als Altsignatur erfasst und ist deshalb im Bedarfsfall rekonstruierbar.
Auch die bereits in Merseburg von Jörg Rudolph durch eine Findkartei erschlossenen Akten wurden neu verzeichnet. Die Signaturen der Kartei wurden hierbei nicht beibehalten (aber ebenfalls als Altsignatur aufgeführt), sondern es wurden neue Signaturen vergeben.
Die Jahresangaben in der schlaraffischen Zeitrechnung (a. U.) wurden bei der Verzeichnung durch die profanen Jahreszahlen ersetzt und ebenso, wie bei den Reychsnamen der profane Ortsname, in Klammern hinzugefügt. Die Ritternamen von Schlaraffen wurden (soweit möglich) aufgelöst und der profane Name zusammen mit dem Ritternamen aufgeführt.
Bei der Verzeichnung wurden in den Enthält-Vermerken die Abbildungen der Burgen bzw. einzelner Schlaraffen (z. B. Postkarten in Akten, vereinzelt auch Fotoalben) sowie die gedruckten Sippungsfolgen und Stammrollen besonders berücksichtigt.
Nach der zwangsweisen Lösung der Verbindung zur Allmutter Praga in Folge der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde 1933 in Leipzig der Bund Deutsche Schlaraffia e.V. gegründet. Dieser stellte eine Koordinierungsstelle der in Deutschland verbliebenen Reyche dar und bestand bis zur erzwungenen Selbstauflösung aller deutschen Reyche im Jahr 1937. Seine umfangreiche Korrespondenz mit den einzelnen Reychen wurde bei der Verzeichnung unter dem Klassifikationspunkt 2.6 nach dem jeweiligen Reychsnamen eingearbeitet. Diese Akten bilden eine wichtige Quelle zur Geschichte der einzelnen Reyche für die Zeit zwischen 1933 und 1937.
Soweit aus dem Überlieferungszusammenhang angenommen werden konnte, dass einzelne Akten zur Provenienz eines bestimmten Reyches gehören, wurde dieses Reych in der Klassifikation separat aufgenommen (siehe Klassifikationspunkt 3).
Vorhanden ist vor allem die Überlieferung einer Vielzahl von deutschen Reychen. Vereinzelt sind auch Unterlagen von ausländischen Reychen (z. B. aus Tschechien, USA) vorhanden. Diese Unterlagen wurden allerdings dem Klassifikationspunkt 1.6 zugeordnet.
Der Umfang des vorhandenen Aktenmaterials für die einzelnen Reyche ist sehr unterschiedlich und reicht von mehreren hunderten Akten (z. B. bei den Reychen in Coburg, Hamburg, Hannover und Freiburg i. Br.) bis zu einer sehr kleinen, nur wenige Akten umfassende, Überlieferung. Die Ursache hierfür ist darin zu sehen, in welchem Umfang nach der erzwungenen Selbstauflösung der Reyche Unterlagen abgegeben, bzw. durch die staatlichen Stellen beschlagnahmt worden sind. Zeitlich erstrecken sich die Unterlagen auf einen Zeitraum von 1861 bis 1939. Nur für das Reych Cambodunum in Kempten sind wenige Dokumente aus der Zeit nach 1945 vorhanden.
Wichtige Einzelstücke wie z. B. Gründungsurkunden sind eher selten anzutreffen. Ein Großteil der Überlieferung macht der Schriftwechsel der Reyche mit eigenen und fremden Mitgliedern und Reychen, sowie vereinzelt auch mit Behörden und Gewerbetreibenden, aus. Aber auch amtliche und nichtamtliche Protokolle sind für viele Reyche vorhanden, z. T. über längere Zeiträume. Hinzu kommen noch Fechsungen (Vorträge), die in einigen Reychen gesammelt worden sind.
Akten mit Mitgliederangelegenheiten (z. B. Personalakten) sind eher selten überliefert, mit Ausnahme einiger Ausschlussverfahren. Allerdings befinden sich vereinzelt Karteikarten oder Aufnahmefragebögen in den Akten, die durchaus grundlegende Informationen zu einzelnen Personen enthalten können.
Zur Erleichterung künftiger Recherchen stehen am Ende dieses Findbuches jeweils ein Personenindex und ein Ortsindex zur Verfügung. Im Personenindex kann sowohl nach dem Ritternamen als auch nach dem profanen Namen gesucht werden. Als Unterbegriff wurde, soweit bekannt, der Name des Reychs, dem der Ritter angehörte, aufgeführt. Als ein Hilfsmittel zur Ermittlung von grundlegenden Informationen bietet sich die gedruckte Allschlaraffische Stammrolle an. Diese ist für einzelne Jahrgänge auch im Bestand vorhanden (Klassifikationspunkt: 1.2.3.1). Diese gedruckten Verzeichnisse bieten eine nach Reychen geordnete Liste der einzelnen Schlaraffen mit Angaben zum Schlaraffenname, profanen Name und Beruf. In den meisten Bänden sind jeweils zwei Namensindices (geordnet nach Schlaraffenname und profanem Name) vorhanden, mit denen z. B. das Reych eines namentlich bekannten Schlaraffen ermittelt werden kann. Auch können die Indices zur Ermittlung des profanen Namens herangezogen werden, wenn nur der Schlaraffenname bekannt ist, bzw. auch umgekehrt.
Im Ortsindex wurde nur der profane Ortsname angegeben, z. T. ergänzt durch einen Unterbegriff (Reychsname, Rittername, Ereignis z. B. Concil). Aus diesem Grund muss für die Suche nach einem bestimmten Reych der profane Ortsname bekannt sein. Bei einer Recherche zu einzelnen Reychen kann, soweit Unterlagen vorhanden sind, auch die Überlieferung des betreffenden Mutterreychs bzw. der Tochterreyche herangezogen werden.
Akten die sich direkt mit den Verhandlungen auf den einzelnen Concilen befassen sind nicht vorhanden. Jedoch finden sich in den Akten der Allmutter Praga vereinzelte Unterlagen zu den Vorbereitungen und den Ergebnissen der Concile. Auch in den Akten der einzelnen Reyche können verschiedene Unterlagen (Beschlüsse, Vorschläge für Spiegeländerungen, Berichte der Legaten) vorhanden sein. Eine Recherche zu den Concilen ist über den Index möglich. Unter dem profanen Ortsnamen ist, soweit Material vorhanden ist, im Unterbegriff jeweils das betreffende Concil aufgeführt.
Die schlaraffische Zeitrechnung wurde in der Regel durch die profanen Monats- und Jahresangaben ersetzt. In Einzelfällen (z. B. bei Literaturtiteln, Stammrollen und Sippungskalender) wurden sowohl die schlaraffische als auch die profane Datierung angegeben.
Bei der Verzeichnung wurden die schlaraffischen Bezeichnungen, außer bei grundsätzlichen Begriffen (z. B. Sippung, Fechsung, Concil) aufgelöst.
Auf Grund der Eigentumslage (Depositum) wurde im Rahmen der Neuverzeichnung grundsätzlich auf Kassationen verzichtet.

3. Anmerkungen, Bestellsignatur, Zitierweise und Benutzungsgenehmigung
Bestandsumfang: 2101 VE (35,6 lfm)
Laufzeit: 1861 - 1939 (1947 - 1957)
Letzte vergebene Signatur: 2113
Die Signaturen Nr. 85, 156, 189, 197, 1073, 1081, 1129, 1228, 1321, 1335, 1338 und 2090 sind nicht vergeben.

Der Bestand befindet sich im Außenmagazin Westhafen. Die Archivalien sind daher mit einem gelben Bestellschein zu bestellen.
Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 227, Nr.

Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 227 Schlaraffia (Depositum), Nr.

Genehmigung der Benutzung
Auf Grund der Bestimmungen des Depositalvertrages vom 24. Juli 2000 ist für die Einsichtnahme in die Akten des Bestandes eine schriftliche Genehmigung notwendig. Für Schlaraffen genügt eine schriftliche Vollmacht ihres betreffenden Reychs (z. B. ausgestellt von einem Oberschlaraffen). Für Nicht-Schlaraffen ist eine schriftliche Genehmigung durch den Landesverband Schlaraffia Deutschland e.V. (Urlesstraße 7, 91623 Sachsen bei Ansbach) notwendig.

Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 227

Bestandssignatur
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 227
Umfang
Umfang: 35,6 lfm (2101 VE); Angaben zum Umfang: 35,6 lfm (2101 VE)
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Tektonik >> NICHTSTAATLICHE PROVENIENZEN >> Vereine, Verbände, Organisationen >> Kulturell engagierte Geselligkeitsformen

Bestandslaufzeit
Laufzeit: 1861 - 1939 (1947 - 1957)

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Letzte Aktualisierung
28.03.2023, 08:52 MESZ

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  • Bestand

Entstanden

  • Laufzeit: 1861 - 1939 (1947 - 1957)

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