Archivale
An Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reutlingen
Regest: Der Unterzeichnete hat Kenntnis genommen von der ihm übersandten Urgicht des in Reutlingen verhafteten Hans Müller von Gerenstetten und teilt mit, dass er auch den in Urach verhafteten Hans Mangoldt von Rielingshausen Marbacher Amts abermals mit Fleiss und Ernst verhört hat. Beide Verhaftete stimmen miteinander darin überein, dass sie einander nicht länger als 1 Tag gekannt und miteinander gezogen, auch zu Reutlingen in dem Fundeihaus (= Findelhaus) zusammengekommen und von dort am Tag der unschuldigen Kindlein (= 28. Dezember) bei Nacht Grossengstingen zu gezogen und daselbst in einem Keller eingebrochen, jedoch verjagt, darob Hans Mangoldt gefangen und nach Urach in Haft geliefert worden ist. Dass aber Mangoldt der Rädelsführer gewesen sein und den in Reutlingen Verhafteten dazu verführt und die Instrumenta dazu gegeben und gehabt haben solle, ist er nicht geständig und beteuert, dass der Reutlinger Verhaftete der Ursacher gewesen sei und alle Instrumenta dazu gehabt und gegeben habe. Zum Wahrzeichen (= als Beweis) werde man ohne Zweifel einen Weidner (= ein Weidmesser) bei ihm gefunden haben, wie doch der in Urach Verhaftete keinen gehabt habe. Er zeigt auch an, dass sie 2 Nächte nacheinander auf dem Weg gewesen. Aber in der 1. Nacht sei er, Hans Mangoldt, nur bis an die Steig gekommen. Da es in der Nacht finster und windig war und ihn ein Schrecken ankam, sei er wieder hinter sich bis gen Pfullingen gegangen, der Hans Müller aber hinauf gen Engstingen. Dort habe der Müller alle Gelegenheit wahrgenommen und den Mangoldt beredet, die andere Nacht mit ihm zu gehen. Wessen der Müller den Mangoldt beschuldigt, das alles wälzt dieser auf den Müller zurück. Der Unterzeichnete glaubt dem Mangoldt mehr als dem Müller. Denn nachdem er wegen des Mangoldt den Vögten zu Marbach geschrieben hat, fand er alle Sachen den Aussagen des Verhafteten gemäss, dass er nämlich um Ostern (15)74 nach dem Tod seiner Hausfrau aus Armut mit seinen Kindern auf das Land gezogen ist. Ausser dass er seine Tage ein grosser Faulenzer gewesen ist, kann der Unterzeichnete sonst nichts Böses erfahren, sondern er hat von den Vögten und von Schultheiss und Gericht seines Fleckens das Zeugnis, dass ihm dergleichen böse Taten nie zugetraut wurden.
Weil Mangoldt nur diese einzige Missetat zu Engstingen begangen und bekannt hat und sonst ganz unschuldig sein will, der Unterzeichnete weiter nichts von ihm bringen konnte und er auch von seinen Amtleuten ein gutes Zeugnis hat und der Unterzeichnete an seinen Fürsten berichtet hat, hat er auf dessen Befehl den Mangoldt am vergangenen Samstag, gleich nach Eingang des Reutlinger Schreibens, auf eine Verschreibung, sich künftig wohl zu verhalten, aus der Haft entlassen und heimgeschickt.
Nachdem Müller wegen des Schmalzes, das dem Maier zu Pfullingen gestohlen wurde, bekannt hat, dass seine Gesellen ihm auch Teil daran und soviel gegeben haben, dass er 1 1/2 fl daraus lösen konnte, welches ohne Zweifel mehr wert gewesen sein wird, sieht es so aus, dass ihm nicht soviel gegeben worden wäre, wenn er selber nicht Mithelfer und Mitstehler gewesen wäre. Deshalb wird er wohl anders und höher zu fragen sein. Doch ist das alles den Reutlinger Herren anheimgestellt.
- Archivaliensignatur
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7512
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Untervogt zu Urach Hans Wendel Dögker
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 21 Urgichten
- Bestand
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A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
- Laufzeit
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(15)75 Januar 17
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- (15)75 Januar 17