Bestand

Vermögensverwaltung der Familie der Herzöge von Urach (mit Unterlagen zu den Palais Urach in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau) (Bestand)

1. Historischer Abriss und Inhalt des Bestandes: Der Bestand GU 10 vereinigt Unterlagen zur Vermögensverwaltung des Hauses Urach. Wie in vielen Adelshäusern wurden auch große Teile des Vermögens des Hauses Urach in Familienfideikommisse eingebracht. Daher soll hier kurz auf die Rechtseinrichtung des Familienfideikommisses im Allgemeinen und die Familienfideikommisse des Hauses Urach im Besonderen eingegangen werden. Eine erschöpfende Darstellung der Geschichte der Fideikommisse des Hauses Urach kann hier allerdings nicht geboten werden. "Ein Familienfideikommiss ist ein durch privates Rechtsgeschäft gebundenes Sondervermögen, das grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar ist, von bestimmten Familienmitgliedern nacheinander in einer von vornherein festgelegten Folgeordnung genutzt wird und dazu bestimmt ist, die wirtschaftliche Kraft und das soziale Ansehen einer Familie dauernd zu erhalten. Die Fideikommisse verdanken ihre Entstehung dem Wunsch der grundbesitzenden Familien, insbesondere des Adels, ihren Besitzstand geschlossen zu erhalten" (Koehler-Heinemann, Das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstigen gebundenen Vermögens, 1940, S. 67, zitiert in: Urteil des Bayerischen Oberlandesgerichts von 2004, zitiert nach Wikipedia: Artikel Fideikommiss; auch die folgenden Angaben wurden besagtem Artikel in Wikipedia entnommen). Das Fideikommiss sieht also eine Teilung des Vermögens in ein Obereigentum und in ein Nutzungseigentum bzw. eine Art Nießbrauch vor. Einem Familienmitglied wird zwar der Nießbrauch an dem Eigentum gewährt, die Familie als Ganzes hat jedoch das Obereigentum an dem Besitz. Damit ermöglicht das Fideikommiss den Erhalt des Familienvermögens von Adelsfamilien über mehrere Generationen. Die Vermögenswerte, bestehend vor allem aus den Schlössern, Wäldern, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Kunstsammlungen, Archiven und Bibliotheken, waren Bestandteil des Fideikommisses und damit vor der Teilung und dem Verkauf gerettet. Auch konnten Fideikommisse nicht als Sicherheit für Kredite dienen und waren damit nicht belastbar. Die Fideikommisse sicherten zugleich den Lebensunterhalt einzelner Angehöriger der Adelsfamilien. Einerseits boten die Fideikommisse für die jeweilige Adelsfamilie die genannten Vorteile, andererseits müssen auch die volkswirtschaftlichen Nachteile dieser Rechtseinrichtung betrachtet werden. Durch das Veräußerungsverbot war ein Verkauf der Fideikommisse nicht möglich, was sich auf das Wachstum einer Volkswirtschaft eher hemmend auswirkte. Ökonomisch bedenklich war auch, dass das Fideikommissvermögen nicht als Sicherheit für Kredite herangezogen werden durfte. Außerdem sah man in der Rechtseinrichtung des Fideikommisses eine Bevorzugung des Adels. Es verwundert daher nicht, dass es seit dem 19. Jahrhundert Bestrebungen gab, die Fideikommisse abzuschaffen. In Preußen etwa wurde 1807 im Zuge der Stein-Hardenberg'schen Reformen die Auflösung der Familienfideikommisse mittels Familienbeschluss erlaubt. Damit erhielten die Adelsfamilien die volle Verfügungsgewalt über ihre Vermögen zurück und konnten mit ihren Gütern am Wirtschaftsleben teilnehmen. In den von den Franzosen zu Beginn des 19. Jahrhunderts besetzten Teilen Deutschlands wurden die Fideikommisse zeitweise aufgehoben. Auch die Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung 1848 trat für die Auflösung der Familienfideikommisse ein. Während das Bürgerliche Gesetzbuch die Fideikommisse nicht antastete, verfolgte man in der Weimarer Republik die Abschaffung dieser Rechtseinrichtung, die jedoch erst während der Nazi-Diktatur 1938 durchgeführt wurde. Mit dem "Gesetz über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen" vom 6. Juli 1938 und der entsprechenden Verordnung vom 20. März 1939 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Auflösung der Fideikommisse geschaffen. Diese Rechtsvorschriften hatten jahrzehntelang Gültigkeit. Erst am 23. November 2007 wurde das Gesetz zur Aufhebung des Fideikommiss-Auflösungsrechtes erlassen. Damit sind die Auflösungsgesetze aufgehoben worden, da hierfür kein Bedarf mehr bestand. Dennoch gibt es gegenwärtig bei einigen Oberlandesgerichten und beim V. Senat des Bundesgerichtshofes Spezialzuständigkeiten der Senate für Fideikommissrecht. Das Haus Urach unterhielt drei Familienfideikommisse: das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.1), das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.2) und das Fürstlich Urach'sche Fideikommiss für Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (Unterrubrik 1.3). Das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.1) wurde mit der Urkunde vom 17./21. Oktober 1837 gegründet. Dabei bildeten die Brüder Alexander Graf von Württemberg (1801-1844) und Wilhelm Graf von Württemberg (1810-1869), der spätere Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg, aus dem Erbe ihres Onkels Ferdinand Herzog von Württemberg (1763-1834) ein Fideikommiss (GU 10 Büschel 101). Damit erfüllten sie den im Testament des Herzogs Ferdinand festgelegten letzten Willen. Die Vorbereitungen dazu wurden bereits 1834 getroffen. Mit dem Fideikommiss sollte der Unterhalt der beiden Brüder Graf Alexander und Graf Wilhelm und von deren männlichen Nachkommen sichergestellt werden. Beim Aussterben einer der beiden Linien in männlicher Deszendenz (Abstammung) sollte deren Anteil an die andere Linie übergehen (GU 10 Büschel 101). Nach 1837 wurden Änderungen an dem Fideikommiss vorgenommen (GU 10 Büschel 102): So verkaufte Graf Alexander sein Schlösschen Serach in Esslingen an das Fideikommiss. Weitere Vereinbarungen gab es 1855 zwischen Graf Wilhelm und dem Sohn seines inzwischen verstorbenen Bruders, Eberhard Graf von Württemberg (1833-1896). Schließlich wurde das Wittum der Pauline Herzogin von Württemberg (geb. Prinzessin von Metternich-Winneburg), der Witwe Herzog Ferdinands, nach deren Ableben 1855 an das Gräflich Württembergische Fideikommiss ausbezahlt (GU 10 Büschel 102 und 104). Die Rechtsaufsicht über das Gräflich Württembergische Familienfideikommiss übte der Präsident der Hofdomänenkammer aus. Als Verwalter des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses fungierten nacheinander Hofrat Tafel, Hofrat von Schumacher senior und dessen Sohn Hofrat Karl von Schumacher. Im Jahre 1867 gründete Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.2) für die männlichen Nachkommen aus seiner zweiten Ehe mit Florestine Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco), "welches in der Lineal-Erbfolge nach den Grundsätzen der Primogenitur sich vererben soll" (GU 10 Büschel 98, Abtretungserklärung vom 24. März 1867). Konkret bedeutete dies, dass nach dem Ableben Herzog Wilhelms (I.) die Nutznießung an dem Fideikommiss an dessen ältesten Sohn Herzog Wilhelm (II.) überging. In das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss brachte Graf Wilhelm seinen Anteil an dem bereits genannten Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss und das Gut Lichtenstein ein, seine Gemahlin Gräfin Florestine einen Geldbetrag, den sie von ihrem Bruder Charles III. Fürst von Monaco 1867 erhalten hatte (GU 10 Büschel 98). Auch die jährlichen Überschüsse aus dem Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss flossen anteilsmäßig an das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss. Die Rechtsaufsicht über das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss hatte ebenfalls die Hofdomänenkammer. Über die Verwaltung des Herzoglich Urach'schen Familienfideikommisses gibt es im Unterschied zum Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss nur relativ wenig Unterlagen in dem vorliegenden Bestand, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Überlieferung bei Ersterem nicht vollständig ist. Den in GU 10 Büschel 103 vorhandenen Schreiben zufolge war beabsichtigt, das Herzoglich Urach'sche Familienfideikommiss in den 1920er Jahren aufzulösen. Über die tatsächliche Auflösung des Herzoglich Urach'schen Familienfideikommisses und des Gräflich Württembergischen Familienfideikommisses sind im Bestand GU 10 keine Archivalien vorhanden. Schließlich bestand noch das am 9. Januar 1902 begründete Fürstliche Familienfideikommiss für Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (1865-1925), den jüngeren Sohn von Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und jüngeren Bruder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg, und dessen möglichen Nachfahren (Unterrubrik 1.3, GU 10 Büschel 37 und GU 120 Büschel 13). In dieses Fideikommiss brachte Fürst Karl seinen Erbteil am Vermögen seiner Mutter ein. Dazu gehörte eine Hälfte an dem Palais Urach (Neckarstraße 68, vormals Palais Taubenheim), die er von seiner Mutter Herzogin Florestine geerbt hatte. Fürst Karl erwarb außerdem am 31. Dezember 1901 die andere Hälfte an dem besagten Palais, die sein Bruder Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg ebenfalls von seiner Mutter Herzogin Florestine geerbt hatte. Auch die angekaufte Hälfte an dem Palais Urach wurde Bestandteil des Fideikommisses von Fürst Karl (GU 10 Büschel 38), so dass nunmehr das gesamte Palais Bestandteil des Fürstlich Urach'schen Fideikommissvermögens war. Mit dem Fideikommiss wollte Fürst Karl für seine potenziellen männlichen Nachkommen zugleich ein Majorat errichten. In der o.g. Urkunde wurde geregelt, dass Fürst Karl "im Falle eines Aussterbens seines Stammes das Fideikommiss, nunmehr Majorat, als Sekundogenitur dem Herzoglich Urach'schen Majorat angeschlossen wird. Wenn im Falle des Zufallens des Fürstlichen Majorats an den Herzoglich Urach'schen Stamm noch ein Bruder des Nutzniessers des Herzoglichen Majorates am Leben sein sollte, so soll dieser nächstälteste Bruder in erster Linie für die Sekundogenitur erbberechtigt sein: nur wenn der Nutzniesser des Herzoglichen Majorates keinen Bruder hat, aber Söhne, so soll der zweitälteste Sohn desselben erbberechtigt sein" (GU 10 Büschel 37). Änderungen an dem Fideikommiss wurden mit dem Vertrag vom 8. Mai 1912 zwischen Herzog Wilhelm (II.) und Fürst Karl vorgenommen (GU 120 Büschel 13). Die Überlieferung zu dem Fürstlich Urach'schen Fideikommiss in den Beständen GU 10 und GU 120 ist sehr rudimentär und alles andere als vollständig. Bekanntlich blieb Fürst Karl unverheiratet und hatte auch keine Nachkommen. Das in seinem Besitz befindliche Palais Urach (Neckarstraße 68) vererbte Fürst Karl an seine Neffen und Nichten Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg), Mechthilde Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg), Carola Hilda Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg, Margarethe Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg, Karl Gero Herzog von Urach Graf von Württemberg, Albrecht Fürst von Urach Graf von Württemberg und Eberhard Fürst von Urach Graf von Württemberg (GU 10 Büschel 172). Wie bereits angesprochen, gehörten zum Vermögen des Hauses Urach mehrere Palais und Wohnhäuser in Stuttgart. Da ein Großteil des vorliegenden Bestandes diese Immobilien zum Gegenstand hat (Rubrik 3), soll im Folgenden auf die Baugeschichte der Palais des Hauses Urach in Stuttgart eingegangen werden, soweit diese aus den im Bestand GU 10 vorliegenden Quellen und den Stuttgarter Adressbüchern rekonstruiert werden kann. Das Haus Urach besaß in der Neckarstraße in Stuttgart drei Palais: Neckarstraße 18 (Unterrubrik 3.1.1.1.1), Neckarstraße 68 (das vormalige Palais Taubenheim) (Unterrubrik 3.1.1.1.2) und Neckarstraße 25/27 (das vormalige Palais Weimar) (Unterrubrik 3.1.1.1.3). Das Palais Neckarstraße 18 wurde von Wilhelm I. Herzog von Urach Graf von Württemberg (1810-1869) und seiner Gemahlin Theodolinde Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (1814-1857) bewohnt. Es ist das älteste der drei Palais des Hauses Urach. Über den Zeitpunkt des Baus und des Erwerbs des Gebäudes durch Graf Wilhelm und Gräfin Theodolinde gibt es im Bestand GU 10 (Unterrubrik 3.1.1.1.1) keine Unterlagen. Möglicherweise ist das Palais mit dem Gebäude in der Neckarstraße identisch, das Theodolinde Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) von dem Diplomaten von Pfeil für 31 100 fl angekauft hat (siehe dazu: Hartmann, Lucrezia: Die Villa Leuchtenberg in Lindau. Zur Geschichte des Hauses und seiner Bewohner. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 128. Heft (2010) S. 139-168, v. a. S. 143, Anmerkungen S. 167). Im Adressbuch 1854 der Stadt Stuttgart tauchen als Eigentümer des Palais' Neckarstraße 18 Wilhelm Graf und Theodolinde Gräfin von Württemberg auf. Den Stuttgarter Adressbüchern 1858-1861 zufolge befand es sich nach dem Ableben der Gräfin Theodolinde im Besitz des Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg. Ebenfalls im Besitz des Grafen Wilhelm war das benachbarte Wohngebäude Neckarstraße 16. In Letzterem wohnten Bedienstete des Grafen Wilhelm und zeitweise auch der Opernsänger Heinrich Sontheim. In der Umgebung des Palais' lagen die Bauten der Königlichen Münze. Es waren dies die Gebäude Neckarstraße 17 (oberer Nebenbau), Neckarstraße 19 (das Hauptgebäude) und Neckarstraße 21 (unterer Nebenbau). Der in GU 10 Büschel 121 verwahrte Situationsplan des Palais' Urach mit den benachbarten Parzellen gibt einen schönen Eindruck von der Lage und Umgebung des Palais'. Dieses Palais wurde im Jahre 1869 oder kurze Zeit später nach dem Ableben ihres Gemahls Herzog Wilhelm (I.) von Herzogin Florestine verkauft (GU 10 Büschel 203). Im Stuttgarter Adressbuch 1875 taucht als neuer Eigentümer Fräulein Friederike Sigle auf, die dort das Familienpensionat Sigle betrieb. Im Adressbuch 1877 werden als Eigentümer Fräulein Amalie Sigle und der Privatier Albert Sigle erwähnt. Auch das Familienpensionat Sigle findet wieder Nennung. Das Wohnhaus Neckarstraße 16 wurde offensichtlich ebenso um 1869 verkauft. In den Adressbüchern 1875 bzw. 1877 ist als neuer Eigentümer der Pianofortefabrikant Adolf Schiedmayer eingetragen. Die Pianofortefabrik Schiedmayer befand sich auf dem Gelände Neckarstraße 12a. Paul und Julius Schiedmayer waren Besitzer des Gebäudes Neckarstraße 12b, während Adolf Schiedmayer außerdem Besitzer des Hauses Neckarstraße 16 war. Auch in den Adressbüchern aus der Zeit um 1910 finden Angehörige der Familie Schiedmayer als Hausbesitzer des Hauses Neckarstraße 16 Erwähnung. Bereits 1869 hatte Herzogin Florestine das auf der gegenüberliegenden Seite der Neckarstraße liegende Palais Taubenheim (Neckarstraße 68) von ihrem Schwager, dem Oberststallmeister und Oberhofratspräsidenten August Wilhelm Graf von Taubenheim (1805-1894), käuflich erworben und zur Residenz des Hauses Urach in Stuttgart ausgebaut (GU 10 Büschel 202). Das Palais Taubenheim (Neckarstraße 68) (Unterrubrik 3.1.1.1.2) war 1864-1865 von dem renommierten Stuttgarter Architekten Professor Heinrich Wagner (1834-1897) für den bereits genannten Grafen Taubenheim entworfen und gebaut worden. In den Beständen GU 10 und GU 97 (Pläne, Risse und Zeichnungen zu Schloss Lichtenstein) sind Lagepläne von der Hand des Obergeometers Wall sowie Grundrisse und Aufrisse des Palais' u. a. von Wagner vorhanden, die einen Eindruck vom Bau des Gebäudes geben (GU 10 Büschel 2, 192, 194 und 195 und GU 97 Nr. 104-110). Nach seiner Fertigstellung wurde das Palais mehrfach umgebaut und erweitert. Diese Maßnahmen sind im vorliegenden Bestand in Unterrubrik 3.1.1.1.2 gut dokumentiert. Bereits um 1864 gab es Pläne zum Bau eines Stallgebäudes hinter dem Palais Taubenheim im Garten des Palais' (GU 10 Büschel 193, GU 97 Nr. 111), die noch von Graf Taubenheim angeregt wurden. 1873-1876 entstanden weitere Pläne zum Anbau an das Stallgebäude und zur Erstellung einer Remise (GU 10 Büschel 21). Herzogin Florestine schließlich gab 1881 Pläne zum Bau eines Stallgebäudes mit einer Dienstbotenwohnung im Garten des Palais' Urach in Auftrag (GU 10 Büschel 12, 63 und 204). Im Jahre 1891 kaufte Herzogin Florestine das benachbarte Wohngebäude Neckarstraße 70 (GU 10 Büschel 20), das vor dem Ankauf als Mietshaus diente. Den baulichen Zustand beim Ankauf geben wahrscheinlich die Pläne GU 10 Büschel 31 und 32 wieder. Nach dem Ankauf zogen zunächst Angehörige des Hofes und Bedienstete von Herzogin Florestine und Herzog Wilhelm (II.) - wie der württembergische Kammerherr Alexander von Salviati, der mit Dienstleistungen für Herzog Wilhelm (II.) und dessen Gemahlin Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Herzogin in Bayern) betraut war - in das Wohnhaus Neckarstraße 70 ein. In den folgenden Jahren wurde das Gebäude Neckarstraße 70 sukzessive umgebaut und in den Komplex des Palais' Urach integriert. Dazu war vor allem die Überbauung des Zwischenraums zwischen dem Palais Urach und dem Haus Neckarstraße 70 notwendig. Die Pläne GU 10 Büschel 23, 24, 28, 30, 33-36, 42, 45, 50 und 59 geben über diese Maßnahmen Auskunft. Als Architekt für die Umbaumaßnahmen fungierte der Stuttgarter Karl Mayer, der auch den Fürstenbau auf Schloss Lichtenstein erbaute und Baumaßnahmen am dortigen Ritterbau und Gerobau ausführte. Von besonderer Bedeutung waren die von Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg im Palais Urach (Neckarstraße 68) eingerichteten Arabischen Räume (Unterrubrik 3.1.1.1.2.3.6). Fürst Karl, der häufig den Orient bereiste und in Heliopolis bei Kairo ein Haus besaß, in dem er jährlich einige Monate verbrachte, war ein großer Freund der arabischen bzw. islamischen Kunst (siehe dazu Merk, Eberhard: Karl Fürst von Urach. Ein Orientreisender aus dem Haus Württemberg. In: Archivnachrichten Nr. 40 März 2010. S. 10-12). Die Arbeiten an den Arabischen Räumen zogen sich von 1891 bis 1925 hin, wie u. a. Pläne des Stuttgarter Architekten E. Barth in Büschel 56 und 57 des vorliegenden Bestandes beweisen. Für die Unterbringung der Arabischen Räume gab es sogar 1907 bis 1908 Planungen, den rückseitigen Flügelanbau, der sich nach Osten an das von Wagner erbaute Gebäude anschloss, zu erhöhen und mit Lichtkuppeln auszustatten. Einen Eindruck vom Aussehen der Arabischen Räume geben die unter GU 10 Büschel 55 verwahrten Pläne sowie Fotos in den Beständen Bestand GU 99 (Fotoarchiv des Hauses Urach), GU 119 (Wiltrud Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Prinzessin von Bayern, Büschel 39) und GU 120 (Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg, Büschel 80). In den Arabischen Räume brachte Fürst Karl vor allem seine Sammlung an orientalischen Antiquitäten unter. Nach dem Ableben des Fürsten Karl waren die Räume der Öffentlichkeit zugänglich und konnten nach Voranmeldung besichtigt werden (GU 120 Büschel 20, 316). Im Zweiten Weltkrieg wurden auch die Arabischen Räume und die darin verwahrte orientalische Sammlung zerstört. Über die Gestaltung des Gartens und die Gartenmauer des Palais' geben die in Unterrubrik 3.1.1.1.2.3.8 vereinigten Pläne und Aufrisse Auskunft. Das Palais Neckarstraße 68 ging nach dem Ableben der Herzogin Florestine jeweils zu gleichen Teilen in das Eigentum ihrer Söhne Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg und Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg über. Als Herzog Wilhelm (II.) für sich und seine Familie 1901 das Palais Weimar (Neckarstraße 25/27) käuflich erwarb, verkaufte er gleichzeitig seine Hälfte an dem Palais Neckarstraße 68 an seinen Bruder Fürst Karl, der fortan der alleinige Inhaber des Palais' Urach (Neckarstraße 68) war. Nach dem Ersten Weltkrieg blieb Fürst Karl Eigentümer des Palais' Neckarstraße 68, allerdings zog Herzog Wilhelm (II.) mit seiner Familie von dem früheren Palais Weimar (Neckarstraße 25/27) in das Palais Neckarstraße 68 um, wie die entsprechenden Einträge in den Stuttgarter Adressbüchern nach 1920 beweisen. Nach dem Ableben Fürst Karls wurde das Palais Urach (Neckastraße 68), das zeitweise Teil des von Fürst Karl begründeten Fürstlich Urach'schen Familienfideikommiss war, wie bereits oben ausgeführt, an die Neffen und Nichten des Fürsten vererbt. In den Stuttgarter Adressbüchern der Jahre 1929 bis 1939 werden die Erben Herzog Wilhelms (II.) auch als Eigentümer genannt. In den Adressbüchern 1940 und 1943 taucht die NSDAP-Motorgruppe-Südwest als neuer Eigentümer auf. Das dritte im Besitz des Hauses Urach befindliche Palais in Stuttgart war das bereits genannte Palais Urach (Neckarstraße 25/27), das vormalige Palais Weimar (Unterrubrik 3.1.1.1.3). Das Gebäude wurde um 1855 von dem bekannten Architekten Christian Friedrich Leins (1814-1892), der auch die Villa Berg in Stuttgart plante, gebaut und auch zeitweise von ihm selbst bewohnt. Leins taucht im Adressbuch der Stadt Stuttgart 1858 als Bewohner und Besitzer des Gebäudes Neckarstraße 25/27 auf, während im Adressbuch 1854 das Wohngebäude noch nicht erwähnt ist. Die im vorliegenden Bestand in Büschel 130 verwahrten Grundrisse von der Hand Leins' zeigen den baulichen Zustand und die Nutzung dieses Wohnhauses zu der Zeit, als Leins das Erdgeschoss und diverse Mieter die übrigen Stockwerke des Gebäudes bewohnten. Die Nutzung und Bezeichnung der Räume wurde von Leins selbst in französischer Sprache in die Grundrisse eingetragen. Weitere Pläne von C. F. Leins zum Palais Weimar aus dem Jahre 1842 werden im Stadtarchiv Stuttgart verwahrt. Es handelt sich dabei laut Max Schefold, Alte Ansichten aus Württemberg, Stuttgart 1957, Nr. 8387a, um Grundrisse des Erdgeschosses und Aufrisse des Palais' gegen die Neckarstraße und gegen den Schlossgarten. 1858 oder 1859 muss der Verkauf des Wohnhauses an Hermann Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach und an dessen Gemahlin Prinzessin Auguste (geb. Prinzessin von Württemberg) erfolgt sein. Das genaue Datum des Verkaufs geht aus den in GU 10 verwahrten Akten nicht hervor. Nach dem Ankauf des Palais' durch Prinz Hermann wurden in die oben erwähnten Grundrisse von Leins in Büschel 130 Einträge über die Nutzung und Bezeichnung der Zimmer des Palais' durch den Prinzen und dessen Familie in deutscher Sprache vorgenommen. Prinz Hermann und seine Gemahlin hatten zuvor, den Stuttgarter Adressbüchern zufolge, in der Kronenstraße 25 gewohnt. Nach dem Ableben der Auguste Prinzessin und des Hermann Prinz von Sachsen-Weimar-Eisenach erbten deren Kinder, Pauline verh. Erbgroßherzogin von Sachsen-Weimar-Eisenach, Olga Prinzessin von Sachsen-Weimar-Eisenach und die Prinzen Bernhard, Ernst und Wilhelm von Sachsen-Weimar-Eisenach, das Palais Weimar. Prinz Ernst und Prinzessin Olga beabsichtigten offenbar zunächst, das Palais selbst zu bewohnen, wie die in Unterrubrik 3.1.1.1.3.2 aufgeführten Pläne (GU 10 Büschel 122, 128 und 129) nahelegen. Diese Pläne enthalten Einträge zu einer geplanten Nutzung des Baus durch Prinz Ernst und Prinzessin Olga. Das Vorhaben wurde jedoch nicht realisiert. Ein möglicher Grund war vermutlich die Heirat der Prinzessin Olga mit Leopold Prinz von Isenburg im Jahre 1902. Als die Erben des Prinzen Hermann beschlossen, das Palais zu verkaufen, soll Wilhelm II. König von Württemberg den Wunsch geäußert haben, dass das Palais nicht in fremde Hände gelange, sondern von einem Angehörigen des württembergischen Königshauses gekauft werde. Mit Kaufvertrag vom 13. Dezember 1901 (GU 10 Büschel 113) verkauften die oben aufgeführten Kinder des Prinzen Hermann das Palais mit dem Inventar an Wilhelm (II.) Herzog von Urach. Mit diesem Kauf wurde der Wunsch des Königs vollkommen erfüllt. Über die Nutzung der einzelnen Räume des Palais' durch das Haus Urach erstellte der Stuttgarter Architekt und Hofwerkmeister Carl Gohl Pläne (3.1.1.1.3.4). Außerdem fertigte Herzog Wilhelm (II.) selbst Skizzen der Grundrisse an, die in GU 10 Büschel 123 verwahrt werden. In den folgenden Jahren wurden auch Umbauten und Renovierungen durchgeführt. So richtete Herzog Wilhelm (II.) u. a. eine katholische Kapelle im Palais ein (Unterrubrik 3.1.1.1.3.5, GU 10 Büschel 125-127). Nach dem Ersten Weltkrieg zog Herzog Wilhelm (II.) mit seiner Familie, wie bereits oben erwähnt, wieder in das auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegende Palais Urach (Neckarstraße 68, vormals Palais Taubenheim) um. Das Palais Neckarstraße 25/27 wurde vermietet, wie die entsprechenden Einträge im Stuttgarter Adressbuch beweisen. Einer der Mieter war der Frauenarzt und Familienforscher Walther Pfeilsticker (1880-1969), der im Palais seine Arztpraxis betrieb. Nach dem Ableben Herzog Wilhelms (II.) erbten seine Kinder das Palais. Die Kinder des Herzogs bzw. die Vermögensverwaltung des Hauses Urach werden in den Stuttgarter Adressbüchern der Jahre 1929 bis 1943 als Eigentümer aufgeführt. Der Bau der Schillerstraße, die den neu gebauten Hauptbahnhof mit der Neckarstraße verband, in unmittelbarer Nähe des Palais' Urach (Neckarstraße 25/27) in den Jahren nach 1910 stellte eine massive Beeinträchtigung der Wohnlage und damit eine Verschlechterung des Gebäudewertes dar. Die Verhandlungen des Hauses Urach darüber mit der Stadtverwaltung Stuttgart und die Planungen zum Bau und zur Trassenführung der Schillerstraße sind in Unterrubrik 3.1.1.1.3.8 gut dokumentiert. Möglicherweise waren diese Baumaßnahmen ein Grund für den Umzug Herzog Wilhelms (II.) und seiner Familie in das Palais Neckarstraße 68. Das Haus Urach besaß außer den Palais noch das Wohnhaus Neckarstraße 72 (Unterrubrik 3.1.1.1.4) in Stuttgart, das sich an den Gebäudekomplex Palais Urach (Neckarstraße 68 und 70) anschloss. In dem im Bestand GU 10 dokumentierten Zeitraum 1893-1913 wurde der Bau als Mietshaus genutzt. Alle drei im Besitz des Hauses Urach befindlichen Palais und das Wohnhaus Neckarstraße 72 wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört. Über das Schicksal der Gebäude in den 1930er Jahren und die Zerstörung der Bauwerke gibt es keine Unterlagen in diesem Bestand. In der einschlägigen Literatur zur Stadtgeschichte Stuttgart ist die Geschichte der Adelspalais' des Hauses Urach bisher wenig behandelt worden. Vielleicht kann die Erschließung des Materials zu den Palais in dem vorliegenden Repertorium dazu beitragen, dass diese Bauten Gegenstand der Forschung werden. Zu Schloss Lichtenstein und dem zugehörigen Schlossgut sind in GU 10 nur ganz wenige Dokumente zu erwarten (Unterrubrik 3.1.1.2). Bezüglich der Baugeschichte des Schlosses sei hier auch auf die Einleitungen zu den Repertorien GU 20 (Schloss Lichtenstein: Bau, Nutzung und Verwaltung) und GU 97 (Pläne, Risse und Zeichnungen zu Schloss Lichtenstein) hingewiesen. Neben Schloss Lichtenstein und den oben genannten Adelspalais in Stuttgart befand sich noch die Villa Leuchtenberg in Reutin (Stadt Lindau) im Besitz des Hauses Urach (Unterrubrik 3.1.1.3). Theodolinde Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) hatte gesundheitliche Probleme und war deswegen häufiger zur Erholung in Italien und am Bodensee. Für ihre Kuraufenthalte suchte sie daher zusammen mit ihrem Gemahl Graf Wilhelm nach einer standesgemäßen Unterkunft am Bodensee, wo sie von dem Klima eine Linderung ihrer Beschwerden erwartete. Dass die Wahl auf den Bodenseeraum fiel, mag sicher auch damit zusammenhängen, dass Angehörige der Familien Leuchtenberg bzw. Beauharnais und Bonaparte im Bodenseeraum schon Jahre zuvor Besitz erworben hatten. Auf Schloss Arenenberg wohnte bis zu ihrem Ableben Theodolindes Tante Hortense Königin von Holland (1783-1837), die eine Schwester von Theodolindes Vater Eugène de Beauharnais und die Mutter des Prinzen Louis Napoleon, des späteren Kaisers Napoleon III., war. Napoleon III. oder Prinz Louis Napoleon, ein Vetter ersten Grades von Gräfin Theodolinde, besaß das Wasserschloss Gottlieben am Untersee. Auch Verwandte aus dem bayerischen Königshaus wie Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent und gleichfalls ein Vetter ersten Grades von Gräfin Theodolinde, und seine Gemahlin Auguste (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) besaßen die spätere Villa Amsee in Lindau. In einer von ihm verfassten Abhandlung "Meine Kaufverhandlungen in Betreff des Weber'schen Gutes bey Lindau" (GU 10 Büschel 76) berichtet Graf Wilhelm über seine Suche nach einem geeigneten Objekt für sich und seine Gemahlin am Bodensee. In Betracht kamen damals das Schlossgut Moosburg und Schloss Güttingen, beide im Kanton Thurgau, das Schloss Hersberg (Herschberg), das Alte Schloss Meersburg und die Schlossruine Langenargen, das spätere Schloss Montfort (GU 10 Büschel 76). Die Wahl fiel schließlich auf das Haug'sche Anwesen, das sich im Besitz des preußischen Regierungs-Assessors a. D. Albert Weber und von dessen Gattin Louise Weber (geb. Gaupp) befand. Am 9. August 1853 kaufte Theodolinde Gräfin von Württemberg von Albert Weber und von seiner Ehefrau das genannte Gut (GU 10 Büschel 70). Das Anwesen bestand aus dem Zollhaus, Nebengebäuden und Grundstücken. Das Zollhaus wurde zu einer Sommerresidenz umgebaut, während die Nebengebäude abgerissen wurden. Die eigentliche Villa ist ein dreieinhalbgeschossiges Gebäude mit niedrigeren Seitenflügeln. Das Gebäude ist im Stil des Historismus gebaut und vereinigt Elemente der Neogotik, des Klassizismus, des mittelalterlichen Festungsbaus, ja sogar des orientalischen Stils (Hartmann: Die Villa Leuchtenberg, 2010, a.a.O., S. 141). Leider haben sich weder im vorliegenden Bestand noch im Leuchtenberg-Archiv im Geheimen Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs in München Pläne und Rechnungen zum Bau der Villa erhalten. Der Architekt des Baus bzw. Umbaus ist auch nicht bekannt. Aus der erhaltenen Korrespondenz geht hervor, dass Carl Alexander von Heideloff, der Architekt des von Wilhelm Graf von Württemberg erbauten Schlosses Lichtenstein, auch beim Bau bzw. Umbau der Villa Leuchtenberg beteiligt war (Hartmann: Die Villa Leuchtenberg, 2010, a.a.O., S. 144ff.). So wirkte er bei der Gestaltung der Hauptfassade mit. Für die Mitarbeit Heideloffs spricht auch die Ähnlichkeit der Villa Leuchtenberg mit dem von ihm erbauten Schloss Reinhardsbrunn in Thüringen, das der Baumeister für Ernst I. Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha nach 1827 im Stil der Neogotik erbaut hatte. Einige der in Reinhardsbrunn verwandten Stilmittel tauchen auch bei der Villa Leuchtenberg auf. Weder im künstlerischen Nachlass Heideloffs in der Staatsgalerie Stuttgart, noch im schriftlichen Nachlass im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg, noch im vorliegenden Bestand gibt es jedoch direkte Hinweise auf eine Beteiligung Heideloffs. Auch die in Büschel 12 des Bestandes GU 20 vorhandenen Briefe Heideloffs an Graf Wilhelm enthalten keine Angaben über eine Mitwirkung Heideloffs beim Umbau der Villa Leuchtenberg. Über das Aussehen der Räume der Villa Leuchtenberg in der Zeit, als diese im Besitz der Gräfin Theodolinde war, kann man aufgrund späterer Umbauten nur wenige Aussagen machen. Nicht eindeutig geklärt ist, ob die Räume im pompejanischen Stil und im maurischen Stil, die sich in der Villa befinden, bereits von Theodolinde oder von einem anderen Besitzer eingerichtet wurden. Die im vorliegenden Bestand vorhandenen Inventare (GU 10 Büschel 6, 62, 64 und 65) geben zumindest Hinweise auf die Einrichtung der Villa. Ihren Namen erhielt die Villa Leuchtenberg von Gräfin Theodolinde, einer geborenen Prinzessin von Leuchtenberg. Maximilian II. König von Bayern, auch ein Vetter ersten Grades der Gräfin Theodolinde, erteilte ihr 1854-1855 die Erlaubnis, der angekauften Villa den Namen Villa Leuchtenberg zu verleihen (GU 10 Büschel 71).

Unterrubrik 3.1.1.3 vereinigt Material zum Ankauf der Villa und der angrenzenden Grundstücke und zur Namengebung (Unterrubrik 3.1.1.3.1), zum Inventar (Unterrubrik 3.1.1.3.2), zum Personal (Unterrubrik 3.1.1.3.3), zu Rechnungen über die Haushaltung in der Villa (Unterrubrik 3.1.1.3.4) und zu Auseinandersetzungen zwischen Gräfin Theodolinde und dem Vorbesitzer Albert Weber (Unterrubrik 3.1.1.3.5). Nach dem Ableben der Gräfin Theodolinde 1857 wurde die Villa Leuchtenberg an deren älteste Tochter Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verwitwete Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) (1842-1916) vererbt. Auguste Eugenie verkaufte 1886 das Gut an den Schweizer Textilindustriellen Wilhelm Schindler, der es seinem Sohn Cosmus Schindler schenkte (Hartmann: Die Villa Leuchtenberg, 2010, a.a.O., S. 150). In den folgenden Jahren wurde die Villa umgebaut und verändert. Nach dem Ableben von Cosmus Schindler verfiel das Anwesen zusehends und wurde nicht mehr bewohnt. 2005 schließlich wurde die Villa an eine Immobilienfirma verkauft, die 2006 bis 2008 das Gebäude sanierte und in Wohnungen aufteilte. Heute befinden sich eine Rechtsanwaltskanzlei und Mietwohnungen in dem Anwesen. Damit wurde "eine der bemerkenswertesten Villen am bayerischen Ufer des Bodensees" vor dem Verfall gerettet (Hartmann: Die Villa Leuchtenberg in Lindau, 2010, a.a.O., S. 139). Außer den oben beschriebenen herrschaftlichen Gebäuden in Stuttgart und Lindau besaß das Haus Urach auch land- und forstwirtschaftliche Grundstücke in Honau und Oberhausen (Unterrubrik 3.1.2.1), Oberstetten bei Hohenstein (Unterrubrik 3.1.2.2) und in Erpfingen (Unterrubrik 3.1.1.4). Zu diesen Liegenschaften findet sich in den jeweiligen Unterrubriken Material in diesem Bestand. Neben den herrschaftlichen Gebäuden und land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Deutschland hatte das Haus Urach auch Immobilien im Ausland. In Paris besaß die Familie das Gebäude Rue St. Guillaume No. 16 und das benachbarte Haus Boulevard St. Germain No. 208 (Unterrubrik 3.2). Die Objekte lagen in der Nähe der Immobilien des Fürsten von Monaco am Boulevard St. Germain. Das Anwesen Rue St.Guillaume No. 16 war schon im Besitz der Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg (geb. Prinzessin von Monaco) und wurde von ihr bei ihren Parisaufenthalten bewohnt. In den 1880er Jahren wurde das Haus auch renoviert und umgebaut, wie aus den in Unterrubrik 3.2 vorhandenen Materialien hervorgeht (GU 10 Büschel 158, 159). Ob die Herzogin den Bau selbst erworben oder von der monegassischen Fürstenfamilie geerbt hat, geht aus den in GU 10 erhaltenen Unterlagen nicht hervor. Das Wohnhaus ging nach ihrem Ableben an ihre Söhne Herzog Wilhelm (II.) und Fürst Karl über. Die Immobilie Boulevard St. Germain No. 208 wurde dagegen im Jahre 1897 vom Haus Urach bei einer Versteigerung erworben (GU 10 Büschel 7 und 154). Die Anwesen Rue St. Guillaume No. 16 und Boulevard St. Germain No. 208 wurden teilweise von Herzogin Florestine und ihren Söhnen bei deren Aufenthalten in Paris bewohnt. Der übrige Teil der Gebäude bestand aus Wohnungen, die vermietet wurden. Die Verwaltung der Objekte oblag dem Pariser Rechtsanwalt Gabriel Bureau, mit dem Herzog Wilhelm (II.) und vereinzelt auch Fürst Karl ausgedehnte Korrespondenzen zur Vermietung und zu Instandsetzungsarbeiten führten (Unterrubrik 3.2.2.3). Herzog Wilhelm (II.) und Fürst Karl stellten in der Zeit um 1910 Überlegungen an, ihre Immobilien in Paris zu verkaufen (GU 10 Büschel 151 und 153). Dieses Vorhaben kam jedoch nicht zur Ausführung. Die Gebäude wurden während des Ersten Weltkrieges als Besitz von feindlichen Ausländern von der französischen Regierung beschlagnahmt und unter Zwangsverwaltung gestellt (GU 10 Büschel 5, 163, 165).

Schließlich besaß Herzogin Florestine noch eine Villa im Fürstentum Monaco (Unterubrik 3.3). In Büschel 99 sind Dokumente zum Ankauf der Villa in den 1860er Jahren und Pläne zu einem Umbau eines Pavillons im Garten der Villa vereinigt (GU 10 Büschel 160). Die 1868 von Jean Notari angefertigten, sorgfältig ausgeführten Federzeichnungen zeigen eine Außenansicht und einen Grundriss des Gartenpavillons mit der geplanten Erweiterung der geplanten Terrasse und des Treppenaufganges (GU 10 Büschel 160). Nähere Angaben über den Standort und das Aussehen der Villa sowie das weitere Schicksal der Immobilie können anhand der im Bestand GU 10 vorliegenden Quellen nicht gemacht werden. Es ist anzunehmen, dass die Villa während des Ersten Weltkrieges als Besitz von Staatsangehörigen, deren Staat mit Frankreich im Krieg stand, beschlagnahmt wurde. Außer den herrschaftlichen Residenzen im In- und Ausland und den land- und forstwirtschaftlichen Flächen gehörte auch ein Säge- und Elektrizitätswerk in Honau (heute Gemeinde Lichtenstein, Landkreis Reutlingen) zum Besitz des Hauses Urach. Die dazugehörigen Akten und Pläne finden sich in Rubrik 4 dieses Bestandes. Herzog Wilhelm (II.) kaufte im Jahre 1916 das Säge- und Elektrizitätswerk Rilling in Honau von dem Honauer Kaufmann Erwin Rilling (GU 10 Büschel 184, 191). Der Bestand GU 10 enthält neben den Dokumenten aus dem Besitz des Hauses Urach zu dem Gewerbebetrieb auch die Vorakten aus dem Besitz der Familie Rilling (u. a. GU 10 Büschel 1). Am 23. April 1878 erhielt der Mechaniker Georg Rilling aus Honau die Genehmigung zur Errichtung einer mechanischen Werkstatt (GU 10 Büschel 1, und zu den folgenden Ausführungen). In den Jahren 1878 bis 1881 errichtete er eine Stau-Anlage für ein Wassertriebwerk zu einer mechanischen Werkstatt. Über einen eigenen Zulaufkanal wurde das Wassertriebwerk des Säge- und Elektrizitätswerks Rilling angetrieben. Mit Hilfe des Triebwerkes bzw. der Turbine wurde mehr Strom erzeugt als für das Sägewerk benötigt wurde. Daher belieferte das Säge- und Elektrizitätswerk auch einige Wohnhäuser in Honau (GU 10 Büschel 170, 176, 177, 185 und 186). Ein eigens 1932 angefertigter Leitungsplan der Gemeinde Honau mit Einzeichnung der Ortsnetzleitung (GU 10 Büschel 187) gibt Auskunft über die Gebäude, die an die Stromversorgung durch das Säge- und Elektrizitätswerk im Jahre 1932 angeschlossen waren. In dem Betrieb waren in den Jahren 1878 bis 1943 immer wieder Umbauten notwendig. Auch mussten neue Maschinen angekauft und eingebaut werden. Über diese Maßnahmen findet sich in den Unterrubriken 4.2 und 4.3 umfangreiches Material. In den 1920er Jahren wurde das Unternehmen zunächst an die Firma J. G. Wegst in Reutlingen, später an die Möbelschreinerei Gebrüder Schmid in Honau verpachtet (Unterrubriken 4.4.1 und 4.4.2). Die Überlieferung zu dem Säge- und Elektrizitätswerk reicht bis 1943. Über die weitere Geschichte der Firma, vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg, sind keine Archivalien in dem Bestand GU 10 vorhanden. In einem Anhang (Unterrubrik 4.7) sind außerdem noch Akten zu der Stromversorgung durch die Firma J. Ziegler in Honau vereinigt. Auf welchem Weg diese in den vorliegenden Bestand gelangten, lässt sich nicht sagen.

Von Bedeutung sind außerdem noch die in Rubrik 10 aufgeführten Dokumente zu dem Prozess des Hauses Urach gegen das Württemberg zur Klärung der Frage, ob die Mitglieder des Hauses Urach Mitglieder des Hauses Württemberg sind. Nachdem die wesentlichen Inhalte und herausragende Stücke des Bestandes GU 10 oben bereits erläutert wurden, sollen hier in Kürze die einzelnen Rubriken vorgestellt werden. Am Beginn des Bestandes stehen die Akten zu dem Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.1), dem Herzoglich Urach'schen Familienfideikommiss (Unterrubrik 1.2) und dem Fürstlich Urach'schen Familienfideikommiss für Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (Unterrubrik 1.3). Zu dem 1939 abgeschlossenen Gesellschaftervertrag des Hauses Urach sind nur ganz wenige Schriftstücke in Rubrik 2 vorhanden. Der Immobilienbesitz des Hauses Urach, der in Kapitel 1 bereits beschrieben wurde, ist Gegenstand von Rubrik 3, welche die umfangreichste Rubrik des Bestandes GU 10 bildet. Die Rubrik ist in die Unterrubriken Immobilien in Deutschland (3.1), in Frankreich (3.2) und in Monaco (3.3) unterteilt. Innerhalb der Unterrubrik 3.1 finden sich Unterrubriken zu Gebäuden (3.1.1) und zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (3.1.2). Den größten Teil der Rubrik 3 bilden, wie oben bereits ausgeführt, die Akten und Pläne zu den Palais und Wohnhäusern in Stuttgart (Unterrubrik 3.1.1.1). Rubrik 4 vereinigt die Archivalien zu dem schon beschriebenen Säge- und Elektrizitätswerk Rilling in Honau, das später in den Besitz des Hauses Urach überging. In dieser Rubrik sind auch Unterlagen zur Stromversorgung in Honau durch das genannte Säge- und Elektrizitätswerk sowie durch die Firma J. Ziegler in Honau enthalten. Schriftgut zum Rechnungswesen der Vermögensverwaltung, darunter Rechnungen (Status) zur Hofhaltung, Kassenbücher, Kontoauszüge etc. sind in Rubrik 5 zu erwarten. Weitere Rechnungen der Vermögensverwaltung werden in den Beständen GU 50 (Rechnungen) und GU 55 (Jagd und Jagdrechnungen) verwahrt. Die Korrespondenz des Vermögensverwalters Hofrat Schumacher zu finanziellen Fragen findet sich in Rubrik 6. Einzelne Materialien zu Steuerangelegenheiten und zur Vergabe von Darlehen sind in den Rubriken 7 und 8 vorhanden. Rubrik 9 weist Unterlagen zu Spenden des Hauses Urach auf. Der Prozess des Hauses Urach gegen das Haus Württemberg zur Klärung der Frage, ob die Mitglieder des Hauses Urach Mitglieder des Hauses Württemberg sind, ist Gegenstand von Rubrik 10. Der vorliegende Bestand beinhaltet umfangreiches Material zur Geschichte der Vermögensverwaltung des Hauses Urach, das für die Geschichte des Hauses Urach und seiner Mitglieder und darüber hinaus für die Wirtschafts- aber auch Mentalitätsgeschichte einer Adelsfamilie im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Bedeutung ist. Wie oben bereits angedeutet, finden sich auch Pläne und schriftliche Unterlagen zur Baugeschichte der Palais des Hauses Urach in Stuttgart und der Villa Leuchtenberg in Lindau, die für die Kunst- und Architekturgeschichte von Stuttgart und Lindau, aber auch für die Mentalitätsgeschichte des Adels relevant sind. Nicht zu vergessen sind die Pläne und Schriftstücke zu der Villa der Herzogin Florestine in Monaco, die für die monegassische Geschichte von Nutzen sind. Die Archivalien zu dem Säge- und Elektritzitätswerk sind interessante Quellen für die Wirtschaftsgeschichte von Honau.

2. Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 10 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv im Rahmen der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zur Vermögensverwaltung des Hauses Urach die Signatur GU 10. Bereits lange vor der Abgabe der Archivalien an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart gab es rudimentäre Versuche, einen Teil der Akten und Pläne zur Vermögensverwaltung zu ordnen, um einen besseren und schnelleren Zugriff auf benötigte Dokumente zu erhalten. Auf einzelnen Aktendeckeln des vorliegenden Bestandes sind daher Vorsignaturen vorhanden, die bei den Konkordanzen der Vorsignaturen in diesem Repertorium unter den Vorsignaturen 1 bis 3 aufgeführt sind. Vereinzelte Vorsignaturen auf den Aktendeckeln stammen möglicherweise von Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg (1864-1928) selbst. Diese Maßnahmen waren jedoch nur geringe Ansätze zu einer groben Ordnung, die nur kleine Teile des heutigen Bestandes GU 10 betrafen. Bei der Neuverzeichnung des Bestandes wurden die vorgefundenen Einheiten, soweit es sinnvoll erschien, beibehalten. Teilweise mussten die Verzeichnungseinheiten neu gebildet werden. Die in den Akten enthaltenen Pläne wurden in Enthält-Vermerken aufgeführt. Einzelne Nummern bestehen sogar ausschließlich aus Plänen. Da für die Materialien der Vermögensverwaltung keine grundlegende Ordnung - geschweige denn ein Aktenplan oder -verzeichnis - vorlag, musste vom Bearbeiter eine neue Klassifikation entwickelt werden. Im Zuge der Erschließung wurden aus dem Bestand GU 10 zahlreiche Archivalien ausgegliedert und anderen Beständen zugewiesen. Es wurden vor allem Rechnungen zum Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss in den Bestand GU 50 (Rechnungen), und Material zu den Wäldern und Jagdrechnungen in den Bestand GU 55 (Jagd, Jagdrechnungen) eingeordnet. Die Unterlagen zur Verwaltung des persönlichen Vermögens der Angehörigen des Hauses Urach finden sich zum Teil in den personenbezogenen Beständen des Archivs der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg, so etwa in den Beständen GU 105 (Wilhelm (I.) Herzog von Urach Graf von Württemberg), GU 106 (Theodolinde Gräfin von Württemberg geb. Prinzessin von Leuchtenberg), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Prinzessin von Monaco), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach Graf von Württemberg), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Herzogin in Bayern), GU 119 (Wiltrud Herzogin von Urach Gräfin von Württemberg geb. Prinzessin von Bayern) und GU 120 (Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg). Wie bereits erwähnt, ergänzen die Rechnungen der Fideikommisse und die Archivalien zur Jagd und zu den Forsten in den Beständen GU 50 und GU 55 den vorliegenden Bestand. Aus den Beständen GU 105 und GU 117 wurde Material zum Gräflich Württembergischen Familienfideikommiss, Dokumente zum Bau des Palais' Urach (vormals Palais Taubenheim, Neckarstraße 68) in Stuttgart und zur Villa Leuchtenberg in Lindau entnommen und dem vorliegenden Bestand einverleibt (jetzt GU 10 Büschel 202-204 und 209). Die Archivalien des Bestandes GU 10 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Repertorium des Bestandes GU 10 wurde im Sommer 2011 fertiggestellt. Der Bestand umfasst 2,2 lfd. m mit 209 Nummern. Stuttgart, im Juni 2011 Eberhard Merk

3. Literatur: Adressbücher der Stadt Stuttgart Hartmann, Lucrezia: "Schau an der schönen Gärten Zier." Historische Gartenanlagen und Villen in Lindau. Neujahrsblatt 50 des Historischen Vereins Lindau. Lindau 2009. Hartmann, Lucrezia: Die Villa Leuchtenberg in Lindau. Zur Geschichte des Hauses und seiner Bewohner. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung 128. Heft (2010) S. 139-168. Koehler-Heinemann: Das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstigen gebundenen Vermögens, 1940. Merk, Eberhard: Karl Fürst von Urach. Ein Orientreisender aus dem Haus Württemberg. In: Archivnachrichten Nr. 40 März 2010. S. 10-12. Mohr, Claus: Arabische Kunst in Stuttgart. In: Deutsches Volksblatt Jg. 1926 Nr. 170 (28. Juli). Schefold, Max: Alte Ansichten aus Württemberg. Stuttgart 1957. Wikipedia: Artikel über das Fideikommiss

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 10
Umfang
209 Büschel (2,2 lfd. m)

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Archiv der Herzöge von Urach

Bestandslaufzeit
(1800, 1801, 1822), 1832-1956 und o. J.

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • (1800, 1801, 1822), 1832-1956 und o. J.

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