Bestand
Kirchengemeinde Neubeckum (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Neubeckum (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 2011 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 162 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1869 bis 2005 erstrecken. Die Ev. Kirchengemeinde Neubeckum wurde zum 1.1.1964 errichtet, als die bisherige Kirchengemeinde Oelde aufgeteilt wurde und Neubeckum und Ennigerloh in die Selbständigkeit entließ (KABl. 1964 S. 13f.). Die wenigen Akten aus den Jahrzehnten zuvor mögen in das Archiv gelangt sein, weil sie sich speziell auf Neubeckumer Belange beziehen oder - wie einige Zeitungsausschnitte, Druckschriften oder Fotos - später gesammelt worden sind. So befinden sich im vorliegenden Archivbestand z.B. die Festordnung für die Feier der Einweihung der Christuskirche Neubeckum im Jahr 1900 (in: LkA EKvW 4.233 Nr. 80), Fotos zu Innen- und Außenansichten der Kirche aus den 1910-1930er Jahren (LKA EkvW 4.233 Nr. 145, 142 und 155) oder eine Kopie der Festschrift zum 50-jährigen Jubiläum der Ev. Kirche Oelde 1930 (in: LkA EkvW 4.233 Nr. 138). Bemerkenswert sind hierunter auch die Korrespondenzakten der Vorsitzenden des Frauenhilfsbezirksverbandes Gütersloh aus der Zeit 1944-1956 (LkA EKvW 4.233 Nr. 92, 93, 104, 105 und 107). Dieses Amt hatte seit 1955 die Frau des Oelder Pfarrers Heinrich Lipper inne, dessen Pfarrsitz damals in Neubeckum war. Vermutlich hatte Frau Lipper den Schriftverkehr ihrer Vorgängerin Gertrud Thimme übernommen. Ansonsten ist zur gemeindlichen Überlieferung aus der Zeit vor 1964 das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oelde zu Rate zu ziehen. Dieser Archivbestand befindet sich ebenfalls als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer LkA EkvW 4.63. Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Eine Einbindung in den Registraturplan der EKvW von 1966 wies lediglich ein Teil der neueren Akten auf. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.233 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.233 Nr. ...". Literatur zur Gemeindegeschichte: Festschrift der Evangelischen Gemeinde Neubeckum anläßlich 100 Jahre Christuskirche im Jahr 2000 und Festschrift 100 Jahre katholische Kirchengemeinde St. Joseph, Neubeckum 2000. Murken, Jens; Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 622-626.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Neubeckum (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 2011 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 162 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1869 bis 2005 erstrecken.
Die Ev. Kirchengemeinde Neubeckum wurde zum 1.1.1964 errichtet, als die bisherige Kirchengemeinde Oelde aufgeteilt wurde und Neubeckum und Ennigerloh in die Selbständigkeit entließ (KABl. 1964 S. 13f.). Die wenigen Akten aus den Jahrzehnten zuvor mögen in das Archiv gelangt sein, weil sie sich speziell auf Neubeckumer Belange beziehen oder - wie einige Zeitungsausschnitte, Druckschriften oder Fotos - später gesammelt worden sind. So befinden sich im vorliegenden Archivbestand z.B. die Festordnung für die Feier der Einweihung der Christuskirche Neubeckum im Jahr 1900 (in: LkA EKvW 4.233 Nr. 80), Fotos zu Innen- und Außenansichten der Kirche aus den 1910-1930er Jahren (LKA EkvW 4.233 Nr. 145, 142 und 155) oder eine Kopie der Festschrift zum 50-jährigen Jubiläum der Ev. Kirche Oelde 1930 (in: LkA EkvW 4.233 Nr. 138). Bemerkenswert sind hierunter auch die Korrespondenzakten der Vorsitzenden des Frauenhilfsbezirksverbandes Gütersloh aus der Zeit 1944-1956 (LkA EKvW 4.233 Nr. 92, 93, 104, 105 und 107). Dieses Amt hatte seit 1955 die Frau des Oelder Pfarrers Heinrich Lipper inne, dessen Pfarrsitz damals in Neubeckum war. Vermutlich hatte Frau Lipper den Schriftverkehr ihrer Vorgängerin Gertrud Thimme übernommen. Ansonsten ist zur gemeindlichen Überlieferung aus der Zeit vor 1964 das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oelde zu Rate zu ziehen. Dieser Archivbestand befindet sich ebenfalls als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer LkA EkvW 4.63.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Eine Einbindung in den Registraturplan der EKvW von 1966 wies lediglich ein Teil der neueren Akten auf. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes in Anlehnung an die vorgefundenen Ordnungen an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Die alten nach Registraturplan vergebenen Aktenzeichen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.233 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.233 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Festschrift der Evangelischen Gemeinde Neubeckum anläßlich 100 Jahre Christuskirche im Jahr 2000 und Festschrift 100 Jahre katholische Kirchengemeinde St. Joseph, Neubeckum 2000.
Murken, Jens; Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 622-626.
- Bestandssignatur
-
4.233
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.06. Kirchenkreis Gütersloh
- Bestandslaufzeit
-
1869 - 2005
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
06.03.2025, 18:28 MEZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1869 - 2005