Bestand
Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg: Verwaltungsakten (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Das 1952 errichtete Landesamt bearbeitet Aufgaben der Flurbereinigung, der Bodenreform und der ländlichen Siedlung. Dem Landesamt sind die Flurbereinigungsämter nachgeordnet.
Inhalt und Bewertung
Der Bestand enthält 1981-2005 an das Staatsarchiv abgegebene Unterlagen zur Feldbereinigung, Bodenumlegung und Siedlung, die beim (1952 als Landesamt für Umlegung und Siedlung gegründeten) Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung Baden-Württemberg bzw. seinen württembergischen Vorgängerbehörden entstanden. Sie geben Auskunft über die generelle Entwicklung der Flurbereinigung und Siedlung und über die allgemeinen Aufgaben der Behörde. Einzelfälle von Flurbereinigungen, Eingliederung von Landwirten oder Aussiedlung sind in diesem Bestand nicht (oder nur in Auswahl) enthalten.
1. Behördengeschichte: Die Geschichte der Flurbereinigung und Siedlung in Baden-Württemberg läßt sich erst mit der Bildung des Südweststaates 1952 für das Land insgesamt darstellen; für die frühere Zeit ist die Entwicklung in den zuvor selbstständigen Ländern gesondert zu beschreiben. BADEN Im Großherzogtum Baden waren bereits mit Gesetz vom 5. Mai 1856 (Bad. Reg.Bl. S. 167) die rechtlichen Grundlagen zur Umlegung bzw. Verlegung von Feldwegen und Grundstücken geschaffen worden. Durch Gesetzesänderung vom 21. Mai 1886 (Bad. Ges. und Verordn.Bl. S. 304) wurde bestimmt, daß eine Verbesserung der Feldeinteilung durch Neuanlage bzw. Änderung von Feldwegen oder die Zusammenlegung von Grundstücken auch gegen den Willen einzelner Eigentümer aufgrund eines Beschlusses der jeweils eingesetzten Vollzugskommission vorgenommen werden konnten. Diese Kommissionen unterstanden der Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues; die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten oblag den Kulturinspektionen. Nach den Bestimmungen des neugefaßten Gesetzes über die Feldbereinigung vom 27. März 1931 (Bad. Ges. und Verordn.Bl. S. 77) waren Anträge auf Einleitung von Feldbereinigungen durch das Kulturbauamt unter Zuziehung des Landesökonomierates und des Vermessungsamtes auf Weisung des Wasser- und Straßenbauamtes auch ohne Antrag von Amts wegen einzuleiten, um an Unternehmen, für die eine Enteignung zulässig war, Flächen abzugeben und somit Nachteile für Wirtschaft oder Landeskultur zu vermeiden. Mit Erlaß des reichseinheitlichen Umlegungsgesetzes vom 26. Juni 1936 (ReichsGes.Bl. I S. 518) und der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (ReichsGes.Bl. I S. 629) übernahm das Badische Finanz- und Wirtschaftsministerium die Aufgaben einer oberen Umlegungsbehörde. Nach 1945 ging diese Funktion in Nordbaden (Land Württemberg-Baden) auf den Präsidenten des Landesbezirks Baden, Abteilung Landwirtschaft, Ernährung und Umlegung mit Sitz in Karlsruhe, in Südbaden auf das Badische Ministerium der Finanzen, Baudirektion für Straßen und Vermessung in Freiburg über (Stand 1952). WÜRTTEMBERG Im Königreich Württemberg war nach Erlaß eines Gesetzes über Feldwege, Trepp- und Überfahrtsrechte vom 26. März 1862 (Württ. RegBl. S. 91) durch Bekanntmachung vom 27. Mai 1862 (Württ. RegBl. S. 146) innerhalb der seit 1848 (bzw. 1817) bestehenden Zentralstelle für die Landwirtschaft eine besondere Abteilung für das Moorwesen gebildet worden. Diese wurde dann in Ausführung des Feldbereinigungsgesetzes vom 30. März 1886 (Württ. RegBl. S. 111) mit Verfügung vom 1. Juli 1886 (Württ. RegBl. S. 213) zur Abteilung für Feldbereinigung ausgebaut, deren Aufgabe darin bestand, Maßnahmen für die Erleichterung der Bodenbearbeitung zu koordinieren und dabei die zur Durchführung der Feldbereinigung eingesetzte Vollzugskommission zu beaufsichtigen. Eine Änderung der Zuständigkeiten trat ein, als durch Verordnung des Staatsministeriums vom 12. Oktober 1933 (Württ. RegBl. S. 396) die Abteilung für Feldbereinigung aufgehoben und deren Kompetenzen auf das neu errichtete Technische Landesamt in Ludwigsburg, Abteilung Bodenordnung, übertragen wurde. Für die Erledigung der Aufgaben des Kulturbaus und der Feldbereinigung wurde eine besondere, dem Wirtschaftsministerium untergeordnete Abteilung für Bodenverbesserung gebildet. Durch das Umlegungsgesetz vom 26. Juni 1936 (ReichsGes.Bl. I S. 518) und die Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (ReichsGes.Bl. I S. 629) erhielt das Württembergische Wirtschaftsministerium, Abteilung für Landwirtschaft, die Befugnisse der oberen Umlegungsbehörde zugewiesen. Diese Funktion ging nach 1945 in Nordwürttemberg an das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden, Hauptabteilung IV Umlegung und Siedlung in Stuttgart, im südwürttembergischen Landesteil auf das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern, Abteilung Umlegung mit Sitz in Tübingen über (Stand 1952). HOHENZOLLERN Das seit 1850 zum Königreich Preußen gehörige Hohenzollern war exterritorialer Bestandteil der Rheinprovinz und bildete den eigenen Regierungsbezirk Sigmaringen. Auch hier wurde zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Struktur ab 1875 damit begonnen, auf der Grundlage preußischen Rechts vom Kulturamt Bad Kreuznach als zuständiger Fachbehörde geleitete Umlegungsmaßnahmen durchzuführen. Nach dem Übergang des Feldbereinigungswesens von den Ländern auf das Reich wechselten diese süddeutschen preußischen Gebiete gemäß Reichsumlegungsordnung mit Wirkung vom 1.1.1938 in die Zuständigkeit des württembergischen Feldbereinigungsamts Rottweil. Das württembergische Wirtschaftsministerium, Abteilung für Landwirtschaft, war nun obere Umlegungsbehörde auch für die hohenzollerischen Lande. In den Jahren nach dem Kriegsende 1945 bis zur Bildung des Landes Baden-Württemberg übernahm dann das Landwirtschaftsministerium Württemberg-Hohenzollern, Abteilung Umlegung in Tübingen diese Befugnisse. BADEN-WÜRTTEMBERG Aus den verschiedenen genannten oberen Umlegungsbehörden der Nachkriegszeit wurde mit Gründung des Südweststaats durch die Verordnung der Landesregierung vom 4. Nov. 1952 (Ges.Bl. S. 46) das dem Landschaftsministerium nachgeordnete Landesamt für Umlegung und Siedlung in Ludwigsburg mit Außenstellen in Karlsruhe, Freiburg und Tübingen errichtet. Dieser neu gebildeten Landesoberbehörde, die am 15.11.1952 den Dienstbetrieb im Ludwigsburger Schloß aufnahm, wurden die folgenden Tätigkeitsgebiete zugewiesen: 1. die Aufgaben der oberen Umlegungsbehörde nach der Reichsumlegungsordnung sowie die Aufgaben der Feldbereinigung nach dem württembergischen Feldbereinigungsgesetz, 2. die Aufgaben der oberen Siedlungsbehörde auf dem Gebiet der Bodenreform und ländlichen Siedlung nach dem Reichssiedlungsgesetz, den Bodenreformgesetzen der früheren Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sowie dem Flüchtlingssiedlungsgesetz. Bereits Anfang 1952 war eine eigene Reprostelle zur Kartenherstellung eingerichtet worden, die nun für die gesamte Flurbereinigungsverwaltung des Landes zur Verfügung stand. Auf der Grundlage des neuen, bundesweit geltenden Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 591) führte die 1954 in Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung umbenannte Behörde in den folgenden Jahrzehnten die Neuordnung des ländlichen Raumes mittels verschiedener Flurbereinigungsprojekte ebenso weiter wie im Bereich Siedlung die Eingliederung vertriebener Landwirte, die Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben und ähnliche Maßnahmen. Im Mai 1988 verlegte das Landesamt seinen Dienstsitz nach Kornwestheim; seit Inkrafttreten des Änderungsgesetzes vom 25. Februar 1992 (Ges.Bl. S. 113) firmiert die Behörde unter der Bezeichnung Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung. Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute, Band 1-2, Stuttgart 1951-1953 (insbes. §§ 293-294) Beiträge aus der Reihe: Im Fadenkreuz. Informationen aus der Flurbereinigungsverwaltung Baden-Württemberg. Hrsg. vom Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung, Ludwigsburg. Altenfeld, Franz: Flurneuordnung in Baden-Württemberg, Heft 2 / 1977 S. 15. Schuler, Erich: Im Fadenkreuz: Die Siedlung, Heft 2 / 1977 S. 25 Diem, Hubert: Aus der Geschichte der Flurbereinigungsbehörden in Baden-Württemberg, Heft 1 / 1989 S. 4 Diem, Hubert: Desgl., Heft 2 / 1989 S. 81 Diem, Hubert: Desgl., Heft 2 / 1991 S. 35
2. Bestandsgeschichte: Die in diesem Repertorium verzeichneten Archivalien sind beim Landesamt für Flurbereinigung und Siedlung in Ludwigsburg bzw. seinen württ. Vorgängerbehörden (vgl. Abschnitt "Württemberg" der Behördengeschichte) erwachsen. Das ursprünglich 42 lfd. m umfassende Schriftgut kam in mehreren Ablieferungen (Zugänge vom 21.7. 1981, 14. und 28.11.1986 sowie 8.2.1988, jeweils nach einfachen Abgabelisten vorgeordnet) beim Staatsarchiv Ludwigsburg ein und erhielt zunächst die Archivsignatur EL 600/3 (seit 2021 "EL 600/3 I"). Im Jahre 1998 erfolgte der Zugang der Sammlung von Runderlassen des Landesamtes für Flurbereinigung und Siedlung bzw. seiner Vorgängerbehörden (Bü 299-334). Weitere Zugänge finden sich im Bestand EL 600/3 II.
3. Bearbeiterbericht: Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte aufgrund seines relativ großen Umfangs ohne weitere Vorordnung in der Reihenfolge der Aktenzugänge; die Büschelnummern wurden dabei nach nummerus currens vergeben. Die Entscheidung über die zunächst zu klärende Archivwürdigkeit der einzelnen Schriftgutgruppen traf Frau Dr. Bickhoff kurz vor Beginn der jeweiligen Verzeichnung, so daß es möglich war, die im Verlauf der Erschließung gewonnenen Erkenntnisse für die endgültige Bewertung noch zu berücksichtigen. In Teilbereichen konnte dadurch der Umfang an Akten relativ gleichförmigen Inhalts stark reduziert, vereinzelt aber auch nach Absprache weiteres Material aus der noch vollständigen Überlieferung für die Archivierung ausgewählt werden. Bei den Querschnittsaufgaben wurden zahlreiche Unterlagen (v.a. betr. Diensträume, Kanzleiinventar, Haushalts- und Kassenwesen, Rechnungsprüfung, Reisekosten, Erkrankungen, Urlaub) vernichtet, Akten über die Unterbringung und Geräteausstattung der verschiedenen Ämter jedoch in einer kleinen repräsentativen Auswahl übernommen. Im Bereich der Fachaufgaben erfolgte neben einigen Kassationen geringeren Ausmaßes eine starke Reduzierung bei folgenden Einzelfall-Aktengruppen (Auswahlarchivierung in Klammern): - Grunderwerbsteuer (ausgenommen grundsätzliche Angelegenheiten) - abgeschlossene Spruchsachen aufgrund von Einwänden gegen durchgeführte Umlegungen (ausgenommen Gemeinden mit Buchstaben S-W) - abgeschlossene Beschwerden im Zusammenhang mit Flurbereinigungen (ausgenommen Gemeinden mit Buchstaben A, O, T) Darüber hinaus wurde die sehr umfangreiche Überlieferung von Einzelfällen der Eingliederungs- und Aussiedlungsfinanzierung, vorwiegend aus den Durchschlägen der Anträge bestehend, vollständig kassiert. Die Tätigkeit des Landesamts auf diesem Gebiet ist in den Beständen EL 600/4 (Eingliederung) und EL 600/5 (Siedlung) hinreichend dokumentiert. Insgesamt sind aus dem zunächst 42 lfd. m umfassenden Bestand EL 600/3 I ca. 24 lfd. m Akten und Drucksachen, als nicht archivwürdig bewertet, ausgeschieden worden. Abzüglich einiger in die Dienstbibliothek des Staatsarchivs Ludwigsburg übergebenen Druckschriften war der Bestandsumfang nach Verpackung in Archivboxen und Aufstellung im Magazin der Nebenstelle Schönbeinstr. 41 (WLZ) auf 17,8 lfd. m zurückgegangen. Im Rahmen der Verzeichnungsarbeiten konnten folgende (Vor-)Provenienzen der Vorgängerbehörden festgestellt werden, deren Schriftgut als Teil der Sachaktenregistratur des Landesamts für Flurbereinigung und Siedlung im Bestand verblieben ist: - Zentralstelle für die Landwirtschaft, Abt. für Feldbereinigung (bis 1933), - Technisches Landesamt Ludwigsburg, Abt. Bodenordnung (bis 1937), - Württembergisches Wirtschaftsministerium, Abt. für Landwirtschaft (bis 1948), - Landwirtschaftsministerium Württemberg-Baden, Abt. Umlegung und Siedlung (bis 1952) Für die Gliederung der Titelaufnahmen wurde zunächst der 1965 eingeführte volldezimale Aktenplan des Landesamts für Flurbereinigung und Siedlung, Ausgabe 1975, herangezogen. Da der stark am modernen Abteilungsaufbau der Behörde orientierte Aktenplan für die Archivbenutzung jedoch nicht übersichtlich genug erschien und keinerlei Rücksicht auf etwa vorgefundene Aktenzeichen zu nehmen war, wurde lediglich in Anlehnung an diesen Plan eine eigene, fünf Hauptgruppen umfassende Gliederung entworfen, auf deren Grundlage auch die ältere Überlieferung sachgerecht geordnet werden konnte. Ausgerichtet auf dieses Gliederungsschema konnte darüber hinaus auch eine Ordnung der ebenfalls von Landesamt übergebenen umfangreichen "Handakten des Vermessungsrats Heinkele" im Anhang des Repertoriums erfolgen. Diese komplett archivierte Handaktensammlung, in einem jahrzehntelangen Berufsleben und vermutlich weiter noch im Ruhestand von dem hochqualifizierten Fachbeamten Paul Heinkele (1881-1960), von 1903 bis 1950 im Dienst der württembergischen Umlegungsverwaltung, zuletzt als Regierungsdirektor) zusammengestellt, dokumentiert die Entwicklung der Flurbereinigung in kompakter Form. Bearbeitet wurde der Bestand von Herrn Hans-Jürgen Seifried in der Zeit Oktober 1989 bis März 1990 unter Leitung des Unterzeichneten, der auch das Findbuch zum Abschluß brachte. Der Bestand EL 600/3 I umfaßt die Bü 1-334. Ludwigsburg, Juli 1995 Wolfgang Schneider Retrokonvertiert im November 2003 von Marionela Wolf und Dr. Elke Koch
Zugang 2005/34: Am 16.03.2005 erfolgte ein weiterer Aktenzugang (2005/34, Bü 335-823), der durch den Archivangestellten Peter Haselwander bearbeitet wurde. Die Endredaktion dieser Titelaufnahmen und Nachträge von 12 Büscheln aus Bestand EL 600/2 (Bü 824-835) erfolgten im Jahr 2012 durch die Unterzeichnete. Da Teile des Schriftguts nach dem seit 1965 gültigen Aktenplan des Landesamts für Flurbereinigung, andere nach dem 1995 eingeführten Landeseinheitlichen Aktenplan (LAP) organisiert waren, wurden beide Aktenschichten bei der Klassifikation des Bestandes getrennt belassen. Ludwigsburg, Februar 2012 Regina Schneider
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 600/3 I
- Umfang
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835 Büschel (37,4 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt
- Bestandslaufzeit
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1832-2002
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1832-2002