Bestand

Oberrat: Allgemeine Akten (Nachträge) (Bestand)


Inhalt und Bewertung
Die Nachträge enthalten Akten des Oberrats, die nicht ohne weiteres in die vorhandene Beständestruktur eingefügt werden konnten. Sie dokumentieren terrtorienübergreifende Rechte und Einnahmen. Daneben enthalten sie Handakten, die vermutlich auf den Regierungsrat und späteren Konsistorialdirektor Friedrich Wilhelm Frommann (1707-1787) zurückgehen. Die Unterlagen wurden 1969 vom Staatsarchivs Ludsigsburg abgeben.

Die im Folgenden verzeichneten Akten gehören von ihrer Provenienz her aller Wahrscheinlichkeit nach zum Oberrat, können jedoch nicht ohne weiteres in die vorhandene Beständestruktur eingefügt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Unterlagen, die im Zuge eines Beständeabgleichs im Jahre 1969 aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart gelangten. Sie wurden um ein Büschel (Bü 34) aus dem Bestand E 36 (Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten) ergänzt und erhielten die Signatur A 211 a.

A 211a I: Territorienübergreifende Besitzrechte: Der Teilbestand A 211a I enthält Unterlagen des Oberrats zu territorienübergreifenden Besitzrechten. Dokumentiert werden sowohl Rechte und Einnahmen, die den Herzögen von Württemberg außerhalb ihres Territoriums zustanden, als auch Besitztitel auswärtiger Herrschaftsträger in Württemberg. Daneben finden die komplizierten Rechtsverhältnisse in den Kondominialorten Aufmerksamkeit, in denen sich das Herzogtum Württemberg die Herrschaft mit anderen Reichsständen teilte. Chronologisch umfasst der Bestand die Jahre 1774-1805 und zeigt damit die Besitzverhältnisse am Ende des Alten Reiches unmittelbar vor der Säkularisation. Thematisch verwandte Unterlagen aus dem 16.-18. Jahrhundert sind im Selektbestand A 4 zu finden. Die sachliche Zuständigkeit des Oberrats ergab sich aus seiner Aufsichtsfunktion als oberste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde, die sowohl auswärtige Angelegenheiten als auch die Wahrung von Besitzrechten einschloss. Die Zuordnung der Akten zur Provenienz Oberrat ist bei einigen Büscheln über Präsentationsvermerke direkt gegeben. Sie bieten den Anhaltspunkt für die Zuordnung des gesamten Teilbestandes, dessen innerer Zusammenhang über äußere Merkmale wie gleichförmige Umschläge und gemeinsame alte Registratursignaturen evident ist. Eine Sonderstellung nehmen die zeitlich frühesten Akteneinheiten Bü 1 und 2 ein. Bei ihnen handelt es sich um gebundene Eingangsregister der später aufgelösten Kameral-Renovations-Deputation aus den Jahren 1772-1779, in denen Berichte über territorienübergreifende Besitzrechte summarisch verzeichnet wurden. Wann diese beiden Bände mit dem übrigen Bestand vereinigt wurden, ist unbekannt. Es tragen jedoch schon die zeitgenössischen Einbände den Hinweis, dass es sich um eine ehemalige, bereits im 18. Jahrhundert aufgelöste Deputation handelt. Eine frühe Zuordnung zu den Oberratsakten liegt also im Bereich des Möglichen. Bei den im Bestand verwahrten Unterlagen lassen sich zwei genetische Stufen unterscheiden. Die erste Gruppe bilden Berichte aus der Lokalverwaltung (Ämter), die in Reaktion auf herzogliche Befehle (vgl. z.B. Verordnung Herzog Ludwig Eugens vom 9. April 1794 in Bü 3) an die Zentrale eingereicht wurden und deshalb meist einem einheitlichen Schema folgen. Daneben lassen sich als zweite Gruppe summarische Aufzeichnungen und tabellarische Übersichten abgrenzen, die offenbar in der Kanzlei des Oberrats entstanden sind und der herzoglichen Regierung die Übersicht über die territorialen Besitzverhältnisse erleichtern sollten (z.B. Bü 14).

A 211a II: Verhandlungen des Oberrats (Handakten des Regierungsrats Friedrich Wilhelm Frommann?): Über die Provenienz der im Teilbestand A 211a II verzeichneten Akten liegen keine gesicherten Informationen vor. Gleichförmige Umschläge, die von einer früheren Restaurierung stammen, weisen aber ebenso wie ältere Foliierungen innerhalb der Büschel auf eine gewisse Einheitlichkeit hin. Diese Annahme konnte im Rahmen der Verzeichnung erhärtet werden. Durch zahlreiche Präsentationsvermerke erscheint gesichert, dass es sich um Akten des Oberrats handelt. Die genauere Prüfung zeigte jedoch auch, dass die Faszikel bis auf eine unbedeutende Ausnahme ausschließlich Auszüge aus Protokollen sowie Kopien und Konzepte enthalten. Der Bestand hebt sich damit deutlich von den regulären Oberratsakten ab und ist eher als ein Konvolut von Handakten zu charakterisieren. Mit einer solchen Zuordnung lassen sich eine Reihe weiterer Besonderheiten vereinbaren: Auffällig ist zunächst das breite Spektrum von Sachbetreffen auch innerhalb einzelner Büschel, wobei ein inhaltlicher Schwerpunkt auf Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung liegt. Als besonders bemerkenswert erscheinen darüber hinaus die in fast allen Akten vorhandenen zeitgenössischen Kopfregesten, die zum einen die innere Einheit des Bestandes belegen, zum anderen mit ihrem zeitlichen Schwerpunkt in den 1730er Jahren ein weiteres Indiz für den Entstehungszusammenhang liefern. Dabei haben die älteren, also vor 1730 zu datierenden Abschriften häufig den Charakter von Vorakten, sind also thematisch auf spätere Stücke in den Büscheln bezogen (z.B. Bü 46). So lassen sich schließlich auch vorsichtige Rückschlüsse auf den vermutlichen Besitzer dieser Handakten ziehen. Der Regierungsrat Friedrich Wilhelm Frommann (1707-1787) trat 1731 in den Oberrat ein und war parallel dazu als Kirchenadvokat für den Kirchenrat tätig. 1766 wurde er zum Direktor des Konsistoriums berufen. Frommann wird in Bü 41, 44, 48 und 51 explizit als Beteiligter genannt, in mehreren Fällen war er verantwortlicher Referent für den jeweiligen Vorgang im Oberrat. In Bü 48 findet sich weiterhin ein direkter herzoglicher Auftrag an Frommann. Nicht zuletzt fügt sich der thematische Schwerpunkt der Unterlagen auf Kirchen- und Schulsachen harmonisch zum Arbeitsgebiet Frommanns. Als ursprüngliche Provenienz lässt sich demnach mit aller gebotenen Vorsicht im Kern ein Handaktenbestand des Regierungsrates Friedrich Wilhelm Frommann vermuten, der nachträglich noch um wenige Stücke angereichert wurde. Inhaltlich spiegelt sich im Teilbestand A 211a II das ganze Spektrum der umfassenden Zuständigkeit des Oberrats wider. Ein gewisser thematischer Schwerpunkt liegt auf Kirchen- und Schulsachen, die vom Konsistorium, vom Kirchenrat oder von der Synode (Versammlung der Generalsuperintendenten und der Konsistorialräte) an den Oberrat herangetragen wurden. Neben der Arbeit des Oberrats dokumentieren die Akten auch die Tätigkeit verschiedener Deputationen, an denen Mitglieder des Oberrats beteiligt waren sowie des von Oberrat und Kirchenrat gebildeten herzoglichen Ehegerichts.

Der Bestand A 211a wurde im November/Dezember 2006 von den Archivreferendaren Beate Sturm und Christoph Volkmar unter Anleitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet. Auf eine inhaltliche oder genetische Klassifikation konnte dabei verzichtet werden, da beide Teilbestände vom Umfang her überschaubar sind. Der Bestand umfasst 54 Büschel (= 3,5 lfd. m.). Literatur: Maurer, Hans-Martin u.a. (Hgg.): Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände) (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg; 32), 2. erw. Auflage, Stuttgart 1999. Jeserich, Kurt G.A. u.a. (Hgg.): Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 1: Vom Spätmittelalter bis zum Ende des Reiches, Stuttgart 1983. Stuttgart, im Dezember 2006 Dr. Bernhard Theil

Reference number of holding
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 211 a
Extent
54 Büschel (3,5 lfd. m)

Context
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden >> Oberrat (Regierungsrat)

Date of creation of holding
1583-1805

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Rights
Last update
20.01.2023, 3:09 PM CET

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1583-1805

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