Bestand
Kirchengemeinde Linden (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Der erste evangelische Gottesdienst wurde vermutlich im Jahre 1608 gehalten und zwar in einer Filialkapelle der katholischen Gemeinde Niederwenigern. Als diese Kapelle für die im Zuge der Industrialisierung wachsende Gemeinde zu klein wurde, erfolgte bis 1877 der Bau der Christuskirche, welche - nach Beseitigung schwerer Schäden von 1945- bis heute als Gottesdienststätte dient. Von 1923 bis 1966 hieß die Gemeinde "Linden/Dahlhausen", seit 1967 ist Dahlhausen selbstständig. Linden(/Dahlhausen) ist erst 1933 zum Kirchenkreis Bochum gekommen; zuvor gehörte die Gemeinde zur Synode Hattingen. Archivbestand Der Lindener Archivbestand reicht bis tief in das 18. Jahrhundert zurück, eine Eintragung im ältesten Lagerbuch stammt sogar aus dem Jahr 1665. Der Erhaltungszustand erscheint gut. Dem Umfang nach handelt es sich um gut 12 laufende Meter oder 394 Verzeichnungseinheiten. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.278 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.278, Akte Nr. ...". Rüdiger Pelz, Kreiskirchliches Zentralarchiv Bochum, im Dez. 1997 Fehlen bei der Übernahme in das Landeskirchliche Archiv im August 2015: Nr. 25-26, 28-29, 177
Form und Inhalt: Der erste evangelische Gottesdienst wurde vermutlich im Jahre 1608 gehalten und zwar in einer Filialkapelle der katholischen Gemeinde Niederwenigern.
Als diese Kapelle für die im Zuge der Industrialisierung wachsende Gemeinde zu klein wurde, erfolgte bis 1877 der Bau der Christuskirche, welche - nach Beseitigung schwerer Schäden von 1945- bis heute als Gottesdienststätte dient. Von 1923 bis 1966 hieß die Gemeinde "Linden/Dahlhausen", seit 1967 ist Dahlhausen selbstständig.
Linden(/Dahlhausen) ist erst 1933 zum Kirchenkreis Bochum gekommen; zuvor gehörte die Gemeinde zur Synode Hattingen.
Archivbestand
Der Lindener Archivbestand reicht bis tief in das 18. Jahrhundert zurück, eine Eintragung im ältesten Lagerbuch stammt sogar aus dem Jahr 1665.
Der Erhaltungszustand erscheint gut.
Dem Umfang nach handelt es sich um gut 12 laufende Meter oder 394 Verzeichnungseinheiten.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.278 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.278, Akte Nr. ...".
Rüdiger Pelz, Kreiskirchliches Zentralarchiv Bochum, im Dez. 1997
Nicht belegt: Nr. 205
Fehlen bei der Übernahme in das Landeskirchliche Archiv im August 2015: Nr. 25-26, 28-29, 177, 206
- Reference number of holding
-
4.278
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.02. Kirchenkreis Bochum
- Date of creation of holding
-
1665 - 1991
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1665 - 1991