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Bildung und Gerechtigkeit: ein schwieriges Verhältnis?

Jeder Mensch hat einen menschenrechtlich verbürgten Anspruch auf Bildung. Ohne Bildung wird er nicht frei und selbstbestimmt handeln können. Das Recht auf Bildung, das erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgeschrieben wurde, umfasst drei Bereiche: das individuelle Recht auf Bildung im engeren Sinne, dann die Rechte durch Bildung und schließlich die Rechte in der Bildung. Die Bildungspolitik muss darauf achten, dass das Recht auf Bildung in allen drei Aspekten gleichermaßen verwirklicht wird. Nur dann kann man von einem gerechten Bildungssystem sprechen.

ISSN
1433-769X
Umfang
Seite(n): 25-29
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Status: Veröffentlichungsversion; begutachtet (peer reviewed)

Erschienen in
Forum Erwachsenenbildung: die evangelische Zeitschrift für Bildung im Lebenslauf(3)

Thema
Soziologie, Anthropologie
Bildung und Erziehung
Recht
Bildungs- und Erziehungssoziologie
Makroebene des Bildungswesens
Recht
Bildungspolitik
Bildungswesen
Recht
Gerechtigkeit
Ungleichheit
Menschenwürde
Menschenrechte

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Kunze, Axel Bernd
Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Deutschland, Bielefeld
(wann)
2011

DOI
URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-64902-5
Rechteinformation
GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften. Bibliothek Köln
Letzte Aktualisierung
21.06.2024, 16:27 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Zeitschriftenartikel

Beteiligte

  • Kunze, Axel Bernd

Entstanden

  • 2011

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