Urkunden
Ludwig Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beyern), beschwört für sich, seine Erben, Pfalzgrafen bei Rhein, die nach seinem Tod die Pfalzgrafschaft innehaben, sowie sein tägliches Hofgesinde gegenüber seinem Oheim Johann Grafen zu Sp. den Burgfrieden für Burg und Stadt Kreuznach (Crutznach), Burg und Tal Ebernburg (Eber-), Burg und Tal Gutenberg (Gudenburg), Feste Argenschwang (Arnßwang), Burg Naumburg (Nuwen-), Burg und Tal Koppenstein (Coppen-), Burg und Stadt Gemünden (Gemunde) und die Stadt Kirchberg entsprechend der von seinem + Vater Ludwig, Pfalzgrafen bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches Erztruchsessen und Herzog in Bayern, gegenüber Elisabeth Gräfin zu Sp. und Vianden (Vyanden) und Johann Grafen zu Sp. ausgestellten Urkunde. Siegel des Ausstellers.
- Archivaliensignatur
-
Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Grafschaft Sponheim Urkunden, BayHStA, Grafschaft Sponheim Urkunden 1270
- Alt-/Vorsignatur
-
Sp. U 882
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Kreuznach
Originaldatierung: "Der geben ist zu Crutznach uff den sontag als man singet in der heiligen kirchen Reminiscere."
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1437
Monat: Februar
Tag: 24
Äußere Beschreibung: Ausf.: M Gft. Sp. U 1270. Sg. angeh., rot in hbrauner Wachsschüssel, rund, 4,3 cm DM, l. besch. Im Siegelfeld gelehnter Wappenschild (geviert, ¼ gekrönter Löwe, ? Rauten) mit Helm. U.: [S.]LUDVI-CI.COMITIS.[PALA]TINI.RENI-ET.DUC(IS).BAV(ARIE).14[37.] Abschr.: M 383/4.
- Bestand
-
Grafschaft Sponheim Urkunden
- Kontext
-
Grafschaft Sponheim Urkunden >> 1401-1450
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
03.11.2023, 12:19 MEZ
Datenpartner
Objekttyp
- Urkunden
Beteiligte
- Grafschaft Sponheim Urkunden
Entstanden
- 1437 Februar 24
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Heinrich (Hentze) Kempe von Gauersheim (Gauwersheym) wird lediger Mann des Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyanden) und dessen Tochter Elisabeth von Sp., Herzoginwitwe in Bayern (Beyern). Er hat geschworen, nichts gegen diese, Land, Leute und die, die es vor ihnen verantworten wollen, zu tun oder zu veranlassen; er soll vielmehr getreu und hold sein und ihren Schaden warnen. (2) Heinrich siegelt und bittet seinen Junker (1) Friedrich Wildgrafen zu Dhaun (Dunen), Rheingrafen zu Stein (Steyn), um Mitbesiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an.
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Ruprecht der Jüngste Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (Beyern) gibt seiner Ehefrau Elisabeth von Sp. und Vianden (Vyanden) 3000 Gulden zu Morgengabe und weist diese auf seinen Hof Heinsheim unterhalb Mannheim (Manheim) am Rhein bei Friesenheim (Fryesen-) an. Ruprecht siegelt (1); Ruprecht der Ältere Pfalzgraf bei Rhein, des Heiligen Römischen Reiches oberster Truchseß und Herzog in Bayern (2) sowie Ruprecht der Junge Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern (3) stimmen dieser von Enkel bzw. Sohn angewiesenen Morgengabe zu; sie siegeln. (a) Urk. durch Feuchtigkeit beschädigt; Datum erschlossen nach Nr. 2526.
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