Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen

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Weitere Titel
rechtliches notwendiges Bedenken über Frage Geld auf Zins Reichstaler
Standort
Bamberg, Staatsbibliothek -- .5 D 28#10
VD17
VD17 1:002323T
Maße

Umfang
[14] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Signaturformel: A - C4, D2
Enth. am Ende des Werkes eine lat. Zusammenfassung

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Erffurt
(wer)
Birckner
(wann)
[ca. 1625]

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11397083-5
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:33 MESZ

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Beteiligte

  • Birckner

Entstanden

  • [ca. 1625]

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