Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken, Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinß angelegt, den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen, wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig, wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler, allein vier und zwantzig, oder nur zwantzig zu empfahen
- Weitere Titel
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rechtliches notwendiges Bedenken über Frage Geld auf Zins Reichstaler
- Standort
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Bamberg, Staatsbibliothek -- .5 D 28#10
- VD17
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VD17 1:002323T
- Maße
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4°
- Umfang
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[14] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Signaturformel: A - C4, D2
Enth. am Ende des Werkes eine lat. Zusammenfassung
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Erffurt
- (wer)
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Birckner
- (wann)
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[ca. 1625]
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11397083-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:33 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Beteiligte
- Birckner
Entstanden
- [ca. 1625]
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Rechtlichs und zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken/ Uber die Frag: Wann einer vor fünff oder sechs Jahren/ Gelt auff Zinß angelegt/ den Reichsthaler hingeliehen umb ein und zwantzig Batzen/ wie damaln im Röm: Reich bräuchig: Also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert und zwantzig Gulden: Ob er schuldig/ wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet: den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen/ und also für seine hundert dargelegte Reichsthaler/ allein vier und zwantzig/ oder nur zwantzig zu empfahen
