Tektonik

2.1. Übergangsbehörden Anfang 19. Jahrhundert

Nach der auf Beschluss des Wiener Kongresses 1815 erfolgenden Besitznahme der Gebiete links und rechts des Rheins durch Preußen wurden dort am 23.03.1816 preußische Verwaltungsstrukturen aufgebaut. So wurden auch im Rheinland zwei Provinzen, die Provinz Jülich-Kleve-Berg sowie die Provinz Großherzogtum Niederrhein mit Oberpräsidien an der Spitze mit den Gremien auf Provinzebene, dem Schulkollegium, dem Konsistorium sowie das Medizinalkollegium errichtet; darunter standen die Regierungen mit den Regierungsbezirken sowie darunter Landräte zur Verwaltung der Kreise. Zudem wurde die sog. Immediatjustizkommission eingerichtet, eine Justizbehörde für die Rheinprovinzen, die 1816 eingerichtet bereits 1819 wieder aufgelöst wurde Die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit dem Oberpräsidium in Köln und seine Gremien hatten nur für eine Übergangszeit Bestand. Mit dem Tode des Oberpräsidenten in Köln, Graf Friedrich zu Solms-Laubach im Jahre 1822 wurden die Geschäfte des Oberpräsidiums Köln und seiner Gremien durch das Oberpräsidium in Koblenz, Sitz der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein, wahrgenommen, bis diese beiden Provinzen ab 1829/1830 zur sog. Rheinprovinz mit Sitz des Oberpräsidiums in Koblenz zusammengefasst wurden.

Context
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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