- Alternative title
-
kaiserliche
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Eur. 64-40/78#Beibd.70 a
- VD17
-
VD17 12:188528W
- Extent
-
[1] Bl.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Im Gegensatz zum richtigen Einblattdruck wurde hier entsprechend einer Anweisung - abgedruckt auf dem letzten Blatt der Verordnung "Ihrer Röm. Käyserl. Majestät/ durch dero Hohe Generalität/ gesetzte und geschlossene Verpflegungs-Ordnung ..." (VD17 12:188507A) - ein sog. "gedoppelter" Bogen verwendet, wobei der 2. (kleinere) Bogen eine Ergänzung zum Text des 1. Bogens ist
Format: 31 x 31 cm
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11176939-4
- Last update
-
16.04.2025, 8:50 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck
Associated
Time of origin
- 1675
Other Objects (12)
![Von Gottes Gnaden Fridrich Carl Hertzog zu Würtemberg [et]c. Administrator und OberVormunder. Der Röm. Kayserl. Majest. GeneralFeldMarschall Lieutenant und Obrister. Unsern Gruß zuvor Liebe Getreue. Nachdeme die in unserm Vormundschafftlichen Hertzogthumb und Landen in dem Quartier Postier und Logierung gestandene Kayserliche und andere Trouppen den 20.30. Aprilis, als den gesetzten Termino ad quem der WinterQuartier nicht aufgebrochen sondern biß auff einlangende anderwertige Kayserliche Ordre noch zur Zeit stehen bleiben; Als hat die hohe Kayserliche Generalität gegen Fürsten und Ständen deß Hochlöblichen Schwäbischen Crayses sich erbotten Ordre zu stellen Daß ... : [... Stutgardt den 24. Aprilis, 1690. ...]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3ba47a9c-58a6-4d7e-a0c8-d5aaeb24ae40/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden Fridrich Carl Hertzog zu Würtemberg [et]c. Administrator und OberVormunder. Der Röm. Kayserl. Majest. GeneralFeldMarschall Lieutenant und Obrister. Unsern Gruß zuvor Liebe Getreue. Nachdeme die in unserm Vormundschafftlichen Hertzogthumb und Landen in dem Quartier Postier und Logierung gestandene Kayserliche und andere Trouppen den 20.30. Aprilis, als den gesetzten Termino ad quem der WinterQuartier nicht aufgebrochen sondern biß auff einlangende anderwertige Kayserliche Ordre noch zur Zeit stehen bleiben; Als hat die hohe Kayserliche Generalität gegen Fürsten und Ständen deß Hochlöblichen Schwäbischen Crayses sich erbotten Ordre zu stellen Daß ... : [... Stutgardt den 24. Aprilis, 1690. ...]

Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm Pfaltz-Graff bey Rhein ... Thun hiemit kund und fügen Gnädigst zu wissen: Nachdem die Römische Kayserliche Majestät ein abermahliges Verbott die Zuführung allerley Viehes und Geträids besonders aber der Pferden an den Feind berührend, allergnädigst ergehen lassen ...
![Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime- Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen bey Ihro Churfürstl. Gnaden, Unserm allerseits gnädigsten Herrn der Kayserliche Rath Pietro Mancini die unterthänigst-beschwehrende Anzeig gethan, ... : [Mayntz den 26ten August. 1748.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bd585aff-3fff-411f-bfbc-f9ecc432c5a0/full/!306,450/0/default.jpg)
Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime- Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen bey Ihro Churfürstl. Gnaden, Unserm allerseits gnädigsten Herrn der Kayserliche Rath Pietro Mancini die unterthänigst-beschwehrende Anzeig gethan, ... : [Mayntz den 26ten August. 1748.]
