Einblattdruck
Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime- Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen bey Ihro Churfürstl. Gnaden, Unserm allerseits gnädigsten Herrn der Kayserliche Rath Pietro Mancini die unterthänigst-beschwehrende Anzeig gethan, ... : [Mayntz den 26ten August. 1748.]
- Weitere Titel
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kurfürstl. kurfürstlich churfürstlich mainzisch mainzische Hofratspräsident Großhofmeister Kanzler Kanzleidirektor Hof- Hofräte Regierungsräte kurfürstliche churfürstliche kaiserliche Rat Anzeige
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 161,177
- VD18
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VD18 90765435-001
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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[1748]
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11305796-4
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:39 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
Entstanden
- [1748]
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Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime-Hoff-und Regierungs-Räthe, [et]c. Nachdem einige Zeither sich geäussert, und Wir wahrnehmen müssen, daß, ... verschiedene Gemeinheiten die dem Lands-Herrn allein ohnstrittig gehörige vacante Güter zur Ungebühr an sich ziehen und vertuschen, ... : Mayntz den 9. Januar. 1751.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß. Ist vorhin zur Gnüge bekant, was in denen in älteren und jüngeren Zeiten emanirten Churfürstl. Jagd- und Forst-Ordnungen wegen adhibirung deren Herrschafftlichen Jägeren und Forsteren zu denen Holtz-Anweisungen, desgleichen wegen Zuhenckung des 5ten Theils deren gemeinen Waldungen für die Churfürstl. Wildfuhr enthalten ... : [Mayntz den 4. Januarii 1742]
Churfürstliche Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Euch wird nicht entfallen seyn, welchergestalten auf Churfürstl. Gnädigsten special-Befehl jüngsthin die gemessene Verordnung die Weeg- und Strassen-Reparation betreffend an [...] ergangen seye ... : Mayntz, den 18ten Junii 1746.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Nachdemahlen Burgermeister und Rath der Stadt Franckfurth bey Ihro Churfürstl. Gnaden ... nachgesucht und gebetten haben, daß Ihnen wegen bevorstehender Wahl eines Römischen Königs, und bey dieser Gelegenheit erfolgenden ausserordentlichen Consumption ... eine sichere Quantität Früchten und Holtz zu erkauffen ... : [Mayntz den 23. Novembris 1740.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Was Ihro Churfürstl. Gnaden unser allerseits gnädigster Herr auf anderweit von der Königlich-Preußischen Generalität beschehenes Ansinnen zu Hemmung des gemeinschädlichen Eydswidrigen desertiren deren Königlichen Preußischen Trouppen vor fernere geschärffte Verordnung ergehen lassen ... : Mayntz den 3. August. 1735.